DABonline | Deutsches Architektenblatt
Menü schließen

Rubriken

Services

Menü schließen

Rubriken

Services

Recht

Verpfuschte Pläne

Wenn ein ausführendes Unternehmen mangelhafte Werkstattpläne erstellt, ist es für die Folgen selbst verantwortlich und kann sich nicht auf mangelhafte Prüfung durch den Architekten berufen

Gesetz

Neue Partnerschaftsgesellschaft: Weniger Risiken

Eine Änderung des Partnerschaftsgesellschaftsgesetzes beschränkt das Haftungsrisiko: Wenn die Partnerschaft eine Berufshaftpflichtversicherung unterhält, „haftet den Gläubigern nur das Gesellschaftsvermögen“ im Falle fehlerhafter Berufsausübung. Damit auch Architekten von der GmbH-ähnlichen, vereinfachten Absicherung profitieren können, müssen die Bundesländer jedoch ihre Architektengesetze ändern.

Recht

Unsichere Bank

Landschaftsplaner müssen gewissenhaft prüfen, ob die vorgesehenen Parkbänke auch brauch- und haltbar sind. Andernfalls können sie haftbar gemacht werden, wenn die Bänke rasch verrotten.

Schadenshaftung

Einschalig nonchalant

Versuchen Architekten und Bauträger die allgemein anerkannten Regeln der Technik aus Kostengründen zu unterlaufen, dann haften beide für Schäden

Haftpflichtversicherung

Neunmal klug

Empfehlungen zur Haftpflichtversicherung von Architekten

Haftungsansprüche

Arbeitnehmers Risiko

Auch angestellten Architekten können Haftungsansprüche drohen.

Urteile

Für fast alles verantwortlich

Wie umfassend die Haftpflicht von Architekten ist, zeigen aktuelle Urteile. Sie müssen selbst Tatsachen mitteilen, die ihnen später zur Last gelegt werden können

Teure Kostengrenzen

Von Erik Budiner und Axel Plankemann Dass Auftraggeber Einfluss auf die Kosten ihrer Baumaßnahmen nehmen, ist selbstverständlich. Seit einigen Jahren verstärkt sich jedoch das Bestreben der Bauherren, alle Kostenrisiken des Bauens deutlich auf die Architekten zu verlagern. Dies ist angesichts des obergerichtlich bestätigten „Kooperationscharakters“ eines Architektenvertrages und der Vielzahl der am Projekt Mitwirkenden, die auch … Weiterlesen

Urteile

Ansprüche, Leistungen, Risiken

Text: Kerstin Grigat Honorare Vertrag aufgehoben – ­Honoraranspruch bleibt Wird ein Architektenvertrag einvernehmlich aufgehoben, verliert der Architekt nicht ohne Weiteres seinen Restvergütungsanspruch aus § 649 S. 2 BGB. Dies wäre nur dann der Fall, wenn mindestens eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist: – Der Verlust des Restvergütungsanspruchs für diesen Fall ist ausdrücklich bzw. den Umständen … Weiterlesen

Haftpflicht

„Die Last gerechter verteilen“

Interview: Roland Stimpel Die Haftpflichtversicherung ist bei Architekten ein extrem unbeliebtes Thema. Die Prämien steigen und steigen; für manche Kleinbüros sind sie der größte Kostenfaktor. Auch die Versicherer sind über die Entwicklung der Prämien nicht begeistert. Aber diese steigen ja nicht, weil die Unternehmen mehr verdienen wollen, sondern weil sie immer mehr und größere Schäden … Weiterlesen

Beratungspflicht

Berater für alles

Von der Fensterpflege bis zum Steuervorteil – die Informationspflicht gegenüber Bauherren ist fast uferlos | Von Peter Schulze

Stand der Technik

Mit dem Fortschritt planen

Die Planung eines laufenden Projekts muss aktualisiert werden, wenn sich der Stand der Technik ändert | Von Alfred Morlock

Tagebuchführung

Wer ein vereinbartes Bautagebuch nicht führt, muss mit einer Honorarkürzung rechnen – auch wenn ein aktuelles Urteil auf den ersten Blick anders klingt

Namen und Nachrichten

Bauherren in Fensterpflege schulen!

Ein Architekt hat die Pflicht, beim Einbau von Fenstern auch auf die nötige Pflege hinzuweisen. Das beschied jetzt das Oberlandesgericht Koblenz einem klagenden Ehepaar, dessen Fenster aufgrund falscher Pflege verfault waren und das daraufhin seinen Architekten verklagt hatte. Der Architekt, so die Auffassung der Richter, hätte seine Bauherren darüber aufklären müssen, dass die Kiefernholzrahmen regelmäßig … Weiterlesen

VOB/B und Haftung

Riskanter Rat

Will ein privater Bauherr in Verträge mit ausführenden Unternehmen die VOB/B aufnehmen, muss der Architekt ihm die Risiken deutlich aufzeigen – oder sollte ihm komplett davon abraten

Alternativen zum Prozess

Handreichung zum Händereichen

Prozesse wegen Haftungsstreitigkeiten sind oft vermeidbar – durch kluge Vertragsgestaltung, offene Kommunikation und Alternativen zum Gerichtsverfahren: Adjudikation, Mediation, Schlichtung und Schiedsgericht.

Bauherrenhaftung

Wenn der Bauherr sich verrennt

Verkennt ein Bauherr grob fahrlässig die planungs- und bauordnungsrechtlichen Risiken eines Projekts und scheitert daran, kann er nicht den Architekten haftbar machen.

Haftung und Verjährung

Haftung für Arglist

Wenn Bauherren ihren Architekten Arglist vorwerfen, geht es meist um Schadenersatzforderungen aufgrund von Baumängeln. Doch Gerichte stellen hohe Anforderungen an einen Nachweis arglistigen Verschweigens.

Urteil

Haftung fürs Geschenk

Bei Mängeln haftet auch, wer aus reiner Gefälligkeit und ohne Honorar arbeitet.

Haftung

Überwachung unterlassen

Wer Teile der Bauüberwachung unterlässt, zu der er verpflichtet war, muss hierüber den Bauherrn aufklären. Sonst droht noch Jahre später Schadenersatz

Haftungsrecht

Schlechter Rat wird teuer

Wer seinen Bauherrn zu Verjährungsfristen mangelhaft berät, geht ein Haftungsrisiko ein

Mitschuld

Vom Gehilfen entlastet

Die Haftung kann sich mindern, wenn ein sogenannter Erfüllungsgehilfe des Bauherrn Mitschuld an Mängeln trägt.

Recht

Aus fünf werden 30 Jahre – Haftungs­verlängerung durch Arglist

Sich arglistig zu verhalten, ist für den Architekten äußerst problematisch, weil sich dadurch die Verjährungsfristen für Mängelansprüche von fünf auf bis zu 30 Jahre verlängern. Dabei reicht den Gerichten im Einzelfall der Beweis des ersten Anscheins, um dem bauüberwachenden Architekten eine Pflichtverletzung nachzuweisen.

Rechtsdienstleistungsgesetz

Das Recht zur Beratung

Architekten dürfen neuerdings auch juristische Leistungen erbringen. Sie sollten das aber nur dort tun, wo sie selbst sattelfest sind.

Zertifikatskurs Baurecht

Recht wichtig

An der TU Darmstadt lernen Architekten Verträge zu lesen und Haftungen abzusichern.

Schwarzarbeit

Vermessener Vermesser

Auch wer schwarzarbeitet, haftet nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs für Mängel seiner Tätigkeit.

Sie wollen schon gehen?

Bleiben Sie informiert mit dem DABnewsletter und lesen Sie alle zwei Wochen das Wichtigste aus Architektur, Bautechnik und Baurecht.

Wir nutzen die von Ihnen angegebenen Daten sowie Ihre E-Mail Adresse, um Ihnen die von Ihnen ausgewählten Newsletter zuzusenden. Dies setzt Ihre Einwilligung voraus, die wir über eine Bestätigungs-E-Mail noch einmal abfragen. Sie können den Bezug des Newsletters jederzeit unter dem Abmeldelink im Newsletter kostenfrei abbestellen. Nähere Angaben zum Umgang mit Ihren personenbezogenen Daten und zu Ihren Rechten finden Sie hier.
Anzeige