Gebäudetyp-e: Wie wird das Bauen einfacher?
Der Gebäudetyp-e wirft rechtliche Fragen auf. Bundesjustizminister Marco Buschmann und die Präsidenten von BAK und BIngK im Interview.
Der Gebäudetyp-e wirft rechtliche Fragen auf. Bundesjustizminister Marco Buschmann und die Präsidenten von BAK und BIngK im Interview.
Das neue Vertragsmodell der IPA soll ein „Blame Game“ verhindern. Erste Projekte werden bereits danach geplant.
Bei der Integrierten Projektabwicklung haften Architekten nicht mehr allein. Aber es gibt noch einige offene Fragen.
Ob eine Gesamtschuld von Architekt und Bauunternehmer vorliegt, hängt vom Zeitpunkt ihrer Leistungspflichten ab.
Mehr Kooperation statt Blame-Game: Das verspricht die IPA mit Mehrparteienvertrag. Was ist das genau?
Der mündliche Hinweis auf einen Planungsfehler kann reichen, um die Haftung auf den Architekten zu verlagern.
Eine Sondierung war unterblieben. Nun haftet das verantwortliche Architekturbüro.
Wann darf man sich auf eine Vermessung verlassen und wann sollte man sie besser kontrollieren?
Welche Schäden nicht versichert sind: Eine Übersicht zu versichertem Berufsbild, Verzögerungen und Rechenfehlern.
Schließen sich Planungsbüros in einer ARGE zusammen, ist eine gemeinsame Absicherung nötig.
Vertragliche Regelungen zur Abgrenzung der Leistungsbereiche können die Haftung für die Fehler anderer verhindern.
Welche Verantwortung tragen Architekten – unverschuldet oder verschuldet, mit oder ohne Obergrenze?
Bereits in einem frühen Planungsstadium lauern Haftungsrisiken. Wo sollten Architekten besonders sorgfältig sein?
Wie man als Architekt damit umgeht und welche Rolle man hat, wenn ein bauausführender Unternehmer eine Bedenkenanzeige anmeldet.
Wer den Bauherrn nachweisbar und umfassend über einen Planungsmangel aufklärt, haftet ausnahmsweise nicht dafür.
BIM bringt neue Tätigkeiten und neue Berufsbilder hervor. Einiges hat Auswirkungen auf die Haftpflichtversicherung.
Eine Gewährleistungsfrist kann sich „verlängern“, wenn Mängel bekannt waren. Doch solche Arglist ist schwer nachzuweisen
Beauftragt der Bauherr ein wirtschaftlich instabiles Unternehmen, kann trotzdem der Architekt haften
Wer mit Verbrauchern Verträge abschließt, sollte dies nur im eigenen Büro tun. Sonst kann der Verbraucher widerrufen, der Architekt erhält dann kein Honorar
Wie Architekten reagieren sollten, wenn ihr Bauherr eine rechtswidrige Ausführung wünscht
Wichtige Hinweise für die Zusammenarbeit mit dem Berufshaftpflichtversicherer
Lässt ein Bauherr einen Mangel nicht beseitigen, kann er keinen Schadenersatz mehr nach den fiktiven Mängelbeseitigungskosten verlangen
Schwarzarbeit am Bau kann auch für Architekten Folgen haben, die nichts davon wissen: für Verträge und für die Haftung.
Was auf dem Baugerichtstag empfohlen wird, dient anschließend als Richtschnur. 2018 war ein voller Erfolg für die Architektenschaft
Verbesserte Situation für Architekten: Bei Überwachungsfehlern muss der Bauherr nun erst den Bauunternehmer um Nachbesserung bitten.
Wer eine Planung von einem anderen Architekten übernimmt, kann für dessen Fehler mithaften. Aber auch der Bauherr trägt Verantwortung.
Prüft der Architekt Rechnungen nicht gründlich genug, muss er sie am Ende womöglich aus eigener Tasche zahlen. Wie sich das vermeiden lässt.
Wer sich bei den Baukosten vertut, hat in vielen Fällen keinen Versicherungsschutz.
Bauherren verlangen von Architekten die Einhaltung von Budgetvorgaben. Welche Gefahren lauern – und wie kann ein fairer Vertrag aussehen?
Reklamiert ein Bauherr eine Baukosten-Obergrenze, muss er beweisen, dass sie vereinbart ist. Weitere Details lesen Sie im Artikel