Kaufvertrag oder Werkvertrag? Unterschiede für Architekten
Bei beweglichen Bauteilen wie Einbauküchen oder Photovoltaikanlagen gilt Kaufrecht. Was heißt das für Mängelrechte, Zahlungs- und Prüfpflichten?
Redaktionsgruppe Recht: Die Veröffentlichungen im Rechtsteil des DAB und von DABonline werden von einer juristisch versierten Redaktionsgruppe fachlich begleitet. Sie besteht aus Sinah Marx (Leiterin; Hamburgische AK), Fabian Blomeyer (Bayerische AK), Dr. Sven Kerkhoff (AK NRW) und Markus Prause (AK Niedersachsen).
Als Mitglieder des Rechtsausschusses der Bundesarchitektenkammer sind sie nah dran an aktuellen rechtlichen Themen. Und aus der Beratungspraxis in ihrer jeweiligen Kammer erfahren sie direkt von den Mitgliedern, welche Rechtsfragen Architekturbüros ganz akut oder als Dauerbrenner umtreiben.
Bei beweglichen Bauteilen wie Einbauküchen oder Photovoltaikanlagen gilt Kaufrecht. Was heißt das für Mängelrechte, Zahlungs- und Prüfpflichten?
Wann ist ein Abhilfeverlangen berechtigt, wie wird es gestellt, wo sind Risiken? Und welche Aufgaben haben Architekten dabei?
Zu welcher Risikostufe gehört Architektur-KI? Was gilt für Urheberrecht und Haftung? Es gibt gute Nachrichten – und einiges zu klären.
Entscheiden sich Auslober für eine Vergabe nach den RPW, sind diese bindend – inklusive einer Beteiligung der Architektenkammern.
Anstatt Normen direkt anzugehen, führt der Weg über das Bauvertragsrecht und die Definition, was ein Mangel ist.
Warum sind Architekturbüros besonders gefährdet? Wie kann man sich schützen, was ist im Ernstfall zu tun und was leisten Cyberversicherungen?
Müssen Architekten prüfen, ob auf einer Rechnung die Kontonummer korrekt ist? Und wer haftet im Schadensfall?
Wie stellt man eine digitale Rechnung? Sind E-Rechnung und XRechnung das Gleiche und brauchen wir jetzt neue Software?
Der Begriff "Telemedien" wird durch "Digitale Dienste" ersetzt. Impressum und Datenschutzerklärung müssen also aktualisiert werden.
Was steht in der Taxonomie-Verordnung? Wie wird ein Gebäude Taxonomie-konform und warum lohnt sich das für Architekturbüros?