DABonline | Deutsches Architektenblatt
Menü schließen

Rubriken

Services

Menü schließen

Rubriken

Services

Zurück
[ Interview ]

Sicherheit im Smart-Home: die neue DIN VDE V 0826-1

Smart-Home-Systeme und Einbruchschutz – Armin Bullinger berichtet im Gespräch mit der Redaktion über die Fallstricke dieser Verbindung und über eine Norm, die jetzt mehr Sicherheit bieten soll

Armin Bullinger
Armin Bullinger: „Die DIN VDE V 0826-1 legt technische Vorgaben für Sicherheitstechnik in Smart-Home-Anwendungen fest.“

Dieser Beitrag ist unter dem Titel „Das System ist nur so sicher wie das schwächste Bauteil“ im Deutschen Architektenblatt 11.2020 erschienen.

Von Marion Goldmann

Herr Bullinger, viele Menschen greifen auf Smart-Home-Anwendungen zurück, die auch Alarmanlagen respektive Sicherheitskomponenten integrieren. Wie sicher sind solche Systeme?

Viele der Angebote funktionieren nicht zuverlässig. Das bestätigen auch die regelmäßigen Prüfungen der Stiftung Warentest. Dort kommen günstige Alarmanlagen zum Selbsteinbau nur selten über ein „Mangelhaft“ hinaus.

Was bemängeln die Tests?

In der Testreihe des Jahres 2018 übersahen zwei Modelle beim Scharfschalten geöffnete Terrassentüren oder Fenster. Bei anderen Anlagen ließen sich Außensirene oder Sensoren abschrauben, ohne dass Alarm ausgelöst wurde. Selbst bei den besten dieser Systeme empfahlen die Testexperten, die Zentrale versteckt anzubringen, da diese nicht gegen Sabotage geschützt war, und durch einen zusätzlichen Bewegungsmelder abzusichern. Verlässliche Alarmierung und Schutz von Menschenleben und Sachwerten ist von diesen Systemen kaum zu erwarten.

Wie reagiert die Branche auf dieses Problem?

Ein wichtiger Schritt ist die neue DIN-Norm, die seit Dezember 2019 erstmals Mindestanforderungen an Smart-Home-Systeme definiert – also die DIN VDE V 0826 : „Überwachungsanlagen“, Teil 1. Eine entsprechende VDE-Vornorm gab es zwar bereits seit 2013. Doch damals waren Smart-Home-Anwendungen in der Kombination mit elektronischer Sicherheitstechnik noch recht exotisch, da sah man offenbar keinen Handlungsbedarf, hier zu regulieren.

Was hat sich seither geändert?

Allein in Deutschland hat sich der Umsatz im Smart-Home-Bereich von 2017 bis 2020 verdoppelt. Deshalb haben sich jetzt Normierungsexperten der „Deutschen Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik in DIN und VDE“ (DKE) sowie des Deutschen Forums für Kriminalprävention (DFK) mit der neuen DIN-Norm für Mindestanforderungen entschieden, um dem Wildwuchs in diesem Marktsegment entgegenzutreten.

Welche Mindestanforderungen legt die Norm jetzt fest?

Die Norm legt technische Vorgaben für Sicherheitstechnik in Smart-Home-Anwendungen für Wohnhäuser, Wohnungen und Räume mit wohnungsähnlicher Nutzung fest, die denen der klassischen Sicherheitstechnik entsprechen. Beispielsweise müssen die Systeme über eine Batterieüberwachung, Sabotageschutz und eine hinreichende Verschlüsselung verfügen. Darüber hinaus verweist die Norm auch auf die Mindestanforderungen und Kompetenzen, die Fachbetriebe bei Planung, Montage, Inbetriebnahme sowie Instandhaltung von Sicherheitslösungen erfüllen müssen. Diese Anforderungen sind in der DIN EN 16763:2017 : „Dienstleistungen für Brandsicherheitsanlagen und Sicherheitsanlagen“ fixiert. Die Norm fordert beispielsweise von Planern und Fachbetrieben den Nachweis, wie sie im gesamten Prozess ihre Arbeitsergebnisse definieren und dokumentieren.

Welche Prüfungen müssen die Produkte oder Systeme nachweisen, um die Norm zu erfüllen?

Das lässt sich nicht generalisieren. Die DIN VDE V 0826-1 verweist auf weitere detaillierte Normierungen für einzelne Komponenten. Im Wesentlichen haben sich die Normierungsexperten jedoch an den Richtlinien der VdS Schadenverhütung orientiert. In praxisnahen Härtetests ermittelt der VdS beispielsweise, ob die einzelnen Komponenten eines Alarmsystems zuverlässig funktionieren. Nur dann erhalten sie eine VdS-Geräteanerkennungsnummer (G-Nummer), sprich: Jede einzelne Komponente muss zertifiziert sein und die sichere Funktion nachweislich garantieren. Das Zusammenspiel der einzelnen geprüften Komponenten in einem funktionierenden smarten Alarmsystem ist zudem durch die VdS-Systemnummer (S-Nummer) festgehalten. Nur wenn alle Komponenten einer Anlage zuverlässig und problemlos zusammenwirken, erfolgt die Freigabe im Sinne und zum Schutz des Endkunden.

Was ist mit dem Datenaustausch – das ist ja für viele ein großer Reiz der Idee Smart Home, dass man mit einer App von überall die Technik im eigenen Haus steuern kann. Ist das nicht auch ein Sicherheitsrisiko?

Datenaustausch birgt immer auch einen Angriffspunkt, in diesem Fall für Diebe. Wir haben das mit unserer Digitalplattform „hiXserver“ gelöst. Dank mehrfacher Authentifizierung, höchster Verschlüsselungstechnik sowie der Tatsache, dass keine sicherheitsrelevanten Daten, keine Anlagenzustände in der Cloud liegen, können Angreifer keine Informationen abgreifen. Mit diesem sicheren Fernzugriff haben wir eine elementare Schwachstelle vieler Smart-Home-Systeme beseitigt. Wir garantieren, dass kein Fremder mithört, mitsieht und mitsteuert.

Nicht jeder Architekt arbeitet täglich am Thema Sicherheitstechnik. Wie kann er sicher sein, seinem Kunden das richtige System zu empfehlen?

Auf jeden Fall sollte er oder sie mit einem zertifizierten Fachbetrieb zusammenarbeiten, ganz gleich, ob es sich um ein Eigenheim, eine Arztpraxis oder einen Industriekomplex handelt. Idealerweise plant man die Sicherheitstechnik von Anfang an mit Experten. Hier bieten wir auch gerne unseren kostenlosen herstellereigenen Planungsservice mittels professioneller CAD-Tools an, der aufgrund der jeweiligen Anforderungen und Pläne eine komplette, richtlinienkonforme Sicherheitslösung inklusive Ausschreibungstexten und Stücklisten bis zum Strangschema entwickelt.

Worauf sollte der Architekt seine Kunden auf jeden Fall hinweisen?

Das System und das Unternehmen, das für Einbau und Wartung zuständig ist, müssen den Normen genügen. Das trifft auch auf die Prämienrabatte einiger Versicherungen sowie die Schadensregulierung zu. Im Falle eines Einbruchs sind die Chancen auf einen Schadenersatz größer, wenn normengerechte Anlagen und Fachbetriebe zum Einsatz kamen. Auch Gerichte berufen sich in ihren Urteilen meist auf Normen. Bauherren sollten auch wissen, dass sie etwa auf die Fördermittel, die die KfW für den Einbau vergibt, verzichten müssten, wenn die Norm nicht eingehalten wird. Und zu guter Letzt sollte es für den Architekten auch nicht unbedeutend sein, dass er dem Bauherrn Lösungen an die Hand gibt, auf die er vertrauen kann und die seine Beratungskompetenz in diesem Bereich untermauern.

Armin Bullinger ist Leiter der Entwicklungsabteilung bei Telenot, einem Hersteller für elektronische Sicherheitstechnik und Alarmanlagen in Aalen


Was beinhaltet die „Smart-Home-Norm“ DIN VDE V 0826-1 und an wen richtet sie sich?

In der DIN VDE V 0826-1 geht es um zwingende technische Vorgaben für Sicherheitstechnik in Smart-Home-Anwendungen für Wohnhäuser, Wohnungen und Räume mit wohnungsähnlicher Nutzung. Darüber hinaus verweist die Norm auch auf die Mindestanforderungen, die Fachbetriebe bei Planung, Montage, Inbetriebnahme sowie Instandhaltung von Sicherheitslösungen erfüllen müssen. Diese Anforderungen sind in der DIN EN 16763:2017 – „Dienstleistungen für Brandsicherheitsanlagen und Sicherheitsanlagen“ fixiert. Letztlich sollten sich alle an einem Bauprojekt Beteiligten angesprochen fühlen, also auch Bauherren, Eigentümer, Planer und Architekten.

Schreibe einen Kommentar

Sie wollen schon gehen?

Bleiben Sie informiert mit dem DABnewsletter und lesen Sie alle zwei Wochen das Wichtigste aus Architektur, Bautechnik und Baurecht.

Wir nutzen die von Ihnen angegebenen Daten sowie Ihre E-Mail Adresse, um Ihnen die von Ihnen ausgewählten Newsletter zuzusenden. Dies setzt Ihre Einwilligung voraus, die wir über eine Bestätigungs-E-Mail noch einmal abfragen. Sie können den Bezug des Newsletters jederzeit unter dem Abmeldelink im Newsletter kostenfrei abbestellen. Nähere Angaben zum Umgang mit Ihren personenbezogenen Daten und zu Ihren Rechten finden Sie hier.
Anzeige