Verbraucher-Verträge
Keine VOB mehr für den Eigenheimbau? Das neue Forderungssicherungsgesetz wirft nicht nur diese Frage auf.
Keine VOB mehr für den Eigenheimbau? Das neue Forderungssicherungsgesetz wirft nicht nur diese Frage auf.
Architekten dürfen neuerdings auch juristische Leistungen erbringen. Sie sollten das aber nur dort tun, wo sie selbst sattelfest sind.
Akquisition bringt noch kein Geld – nur der erteilte Auftrag zählt.
An der TU Darmstadt lernen Architekten Verträge zu lesen und Haftungen abzusichern.
Leitfaden für die Berechnung von Leistungen nach der EnEV (Teil 1)
Wenn ein Bauprojekt länger dauert als vereinbart, hat der bauüberwachende Architekt Anrecht auf ein höheres Honorar.
Alljährlich vor Silvester stellen sich viele Architekten die Frage: „Wann verjähren eigentlich meine Honoraransprüche?“
Beim Bauen im Bestand sind die Honorare oft zu niedrig – weil Architekten einschlägige Vorschriften der HOAI nicht kennen.
Bei fehlender Kenntnis der Baukosten ist der Architekt berechtigt, notfalls eine Honorarschlussrechnung auf der Grundlage von Schätzungen aufzustellen.
Wer für den vorbeugenden Brandschutz Planungsleistungen erbringt, sollte deren Umfang und Honorierung per Vertrag regeln.