Gefahrenquelle Grundwasser
Geht es um notwendige Schutzvorkehrungen gegen Wasser, kann der Architekt kaum sorgsam genug sein. Aber auch übermäßige Vorsicht ist falsch.
Mit dem DAB rechtssicher planen und bauen
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Redaktionsgruppe Recht: Die Veröffentlichungen im Rechtsteil des DAB und von DABonline werden von einer juristisch versierten Redaktionsgruppe fachlich begleitet. Sie besteht aus Sinah Marx (Leiterin; Hamburgische AK), Fabian Blomeyer (Bayerische AK), Dr. Sven Kerkhoff (AK NRW) und Markus Prause (AK Niedersachsen).
Als Mitglieder des Rechtsausschusses der Bundesarchitektenkammer sind sie nah dran an aktuellen rechtlichen Themen. Und aus der Beratungspraxis in ihrer jeweiligen Kammer erfahren sie direkt von den Mitgliedern, welche Rechtsfragen Architekturbüros ganz akut oder als Dauerbrenner umtreiben.
Geht es um notwendige Schutzvorkehrungen gegen Wasser, kann der Architekt kaum sorgsam genug sein. Aber auch übermäßige Vorsicht ist falsch.
Architekten werden nicht selten in Online-Portalen bewertet. Vieles muss man hinnehmen – falsche Behauptungen und Beleidigungen aber nicht.
Zwischen Freianlagen und Ingenieurbauwerken sowie Verkehrsanlagen stellen sich in der HOAI-Praxis viele Fragen. Das DAB hat die Antworten
Wer Bauleistungen für einen öffentlichen Auftraggeber vergibt, findet in der neuen VOB/A zahlreiche Änderungen. Welche das sind, lesen Sie hier.
Die neue Vergabeverordnung sieht teils andere Wege zum Auftrag vor. Lesen Sie hier, welche Veränderungen die Überarbeitung mit sich bringt.
Den Architekten treffen architektenvertragliche Beratungs- und Hinweispflichten. Das gilt auch, wenn sie nicht festgeschrieben sind.
Honorar hinter dem Rücken des Finanzamts zu kassieren, ist ein Verstoß gegen das Steuerrecht. Der Vertrag mit dem Bauherr wird ungültig.
Zeigen oder Schweigen: Was tun, wenn der Bauherr sich gegen die Anfertigung oder Veröffentlichung von Referenzfotos des Gebäudes sträubt?
Die Bundesregierung will das Vergaberecht reformieren. Kammern und Verbände sehen im jüngsten Entwurf allerdings noch Verbesserungsbedarf.
Architekten müssen im Interesse ihrer Bauherren mit Firmen Fristen und Fertigstellungstermine vereinbaren. Hierbei lauern Haftungsfallen.