Haftung von Angestellten im Architekturbüro
Für welche Schäden haften auch Angestellte, wann übernimmt die Berufshaftpflichtversicherung des Arbeitgebers und was passiert, wenn die fehlt.

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Redaktionsgruppe Recht: Die Veröffentlichungen im Rechtsteil des DAB und von DABonline werden von einer juristisch versierten Redaktionsgruppe fachlich begleitet. Sie besteht aus Sinah Marx (Leiterin; Hamburgische AK), Fabian Blomeyer (Bayerische AK), Dr. Sven Kerkhoff (AK NRW) und Markus Prause (AK Niedersachsen).
Als Mitglieder des Rechtsausschusses der Bundesarchitektenkammer sind sie nah dran an aktuellen rechtlichen Themen. Und aus der Beratungspraxis in ihrer jeweiligen Kammer erfahren sie direkt von den Mitgliedern, welche Rechtsfragen Architekturbüros ganz akut oder als Dauerbrenner umtreiben.
Für welche Schäden haften auch Angestellte, wann übernimmt die Berufshaftpflichtversicherung des Arbeitgebers und was passiert, wenn die fehlt.
Wer zahlt bei einer Insolvenz das Gehalt und die Beiträge an das Versorgungswerk. Und wie meldet man Ansprüche an?
Insbesondere Arbeitgeber haben einigen Pflichten gemäß der KI-Verordnung der EU: etwa zu Schulungen und Transparenz.
Darf die Präsentation eines Konzeptes ein Zuschlagskriterium sein? Nur unter engen Voraussetzungen, entschied eine Vergabekammer.
Werden einzelne Leistungsphasen oder Teilleistungen von unterschiedlichen Planern übernommen, sorgt eine klare Abgrenzung für Klarheit bei Honorar und Haftung.
Ein freier Mitarbeiter war eng in das Büro eingebunden. Ein Gericht musste nun klären, ob er wirklich unabhängig oder sozialversicherungspflichtig war.
Warum erhöht sich die gesetzliche Rente scheinbar mehr als die des Versorgungswerks? Und wie sicher ist die berufsständische Rente?
KI trainiert auch mit Texten, Fotos und Plänen von Architekturbüros. Wie Sie das einschränken und wie die Rechtslage ist.
Wenn von den a.a.R.d.T. abgewichen werden soll, müssen Planer vorsorgen. Nicht immer entscheidet ein Gericht pro Architekt, wie im konkreten Fall.
Vorsicht, wenn Auftraggeber von Architekten verlangen, dass diese ihre Absicherungsansprüche gegen die Berufshaftpflichtversicherung abtreten.