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Alter Vertrag, neue HOAI

Wenn ein Stufenvertrag abgeschlossen wird und sich danach die HOAI ändert, gelten für nachfolgende Stufen die neuen Honorartafeln.

Einschalig nonchalant

Versuchen Architekten und Bauträger die allgemein anerkannten Regeln der Technik aus Kostengründen zu unterlaufen, dann haften beide für Schäden

Neunmal klug

Empfehlungen zur Haftpflichtversicherung von Architekten

Altersvorsorge: Antrag bei jedem Jobwechsel fällig

Ein Antrag auf Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht muss neuerdings bei jedem Wechsel des Arbeitgebers und binnen drei Monaten gestellt werden. Auch wer innerhalb des gleichen Büros die Tätigkeit wechselt, sollte vorsichtshalber einen Befreiungsantrag stellen. Das ist die Konsequenz aus drei Entscheidungen des Bundessozialgerichts.

Not durch den Code

Die neuerdings gültigen „Eurocodes“ für Statik-Berechnungen bringen zahlreiche Praxisprobleme: Mehraufwand ohne Honorar, Widersprüche zu anderen Regeln, Haftung und Fristen

Lohn für Sparsamkeit

Die HOAI setzt der Höhe von Prämien für Baukosten-Unterschreitungen keine Grenze.

Für fast alles verantwortlich

Wie umfassend die Haftpflicht von Architekten ist, zeigen aktuelle Urteile. Sie müssen selbst Tatsachen mitteilen, die ihnen später zur Last gelegt werden können

Honorar vom Auslober

Sollen schon in einer Bewerbung nach VOF außerhalb von Architektenwettbewerben Lösungsvorschläge für die Planungsaufgabe verlangt werden, muss der Auslober diese honorieren.

Zulässig oder nicht?

Rechtssprechungen zu Handel im zentralen Versorgungsbereich, Mobilfunk in Wohngebieten und Krematorien im Gewerbegebiet

Schutz für 70 Jahre

Wer ein eigenes Bauwerk auch nach seinem Tod sichern will, kann die Urheberrechte an seine Nachkommen, einen Testamentsvollstrecker, eine Stiftung oder einen Verein vererben

Abgerechnet wird am Schluss

Was beim Schreiben der Honorarrechnung zu beachten ist: Fristen, Formvorschriften, Teilleistungen und der Sonderfall des gekündigten Vertrags.

Teure Kostengrenzen

Von Erik Budiner und Axel Plankemann Dass Auftraggeber Einfluss auf die Kosten ihrer Baumaßnahmen nehmen, ist selbstverständlich. Seit einigen Jahren verstärkt sich jedoch das Bestreben der Bauherren, alle Kostenrisiken des Bauens deutlich auf die Architekten zu verlagern. Dies ist angesichts ...

Ich bin ein Star…

Bauherren versuchen, alle Kostenrisiken auf Architekten abzuwälzen. Beim Vertragsabschluss ist daher Vorsicht geboten

Ansprüche, Leistungen, Risiken

Text: Kerstin Grigat Honorare Vertrag aufgehoben – ­Honoraranspruch bleibt Wird ein Architektenvertrag einvernehmlich aufgehoben, verliert der Architekt nicht ohne Weiteres seinen Restvergütungsanspruch aus § 649 S. 2 BGB. Dies wäre nur dann der Fall, wenn mindestens eine der folgenden Bedingungen ...

Risiko im Rathaus

Ein Architektenvertrag mit Gemeinden, egal ob mündlich oder schriftlich vereinbart, taugt erst dann als Honorargrundlage, wenn zusätzlich bestimmte formale Anforderungen erfüllt und Genehmigungen erteilt sind.

Kein Minimum überm Maximum

Nach einer Entscheidung des BGH genügt es, wenn bei den Leistungen unterhalb des Tafelhöchstwerts die Mindestsätze eingehalten sind. Leistungsteile mit anrechenbaren Kosten oberhalb der Honorartabelle können dagegen völlig frei vereinbart werden.

Häppchen-Unkultur

Die Pflicht zur Durchführung eines europaweiten Vergabeverfahrens lässt sich nicht umgehen, indem Auftraggeber die Architektenleistungen in Teilleistungen aufteilt, die unter dem vergaberechtlichen Schwellenwert liegen.

Reife Leistungen

Für öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige ist die Altersgrenze gefallen.

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