DABonline | Deutsches Architektenblatt
Menü schließen

Mehr Inhalt

Services

DABonline | Deutsches Architektenblatt
Zurück Wohnungsbau

Mehr Wohnungsbau: Baulandmobilisierungsgesetz in Kraft

Das Baulandmobiliserungsgesetz soll die Kommunen bei der Aktivierung von Bauland und der Sicherung bezahlbaren Wohnens unterstützen. Doch einige Inhalte sind fragwürdig.

30.07.20213 Min. Kommentar schreiben
Baustelle mit Rohbauten und Kränen
Das Baulandmobilisierungsgesetz soll es erleichtern, Flächen für den Wohnungsbau zu nutzen.

Das Gesetz zur Mobilisierung von Bauland (Baulandmobilisierungsgesetz) zur Novelle des Baugesetzbuches (BauGB) trat am 23. Juni 2021 in Kraft. Aufbauend auf den Empfehlungen der seit 2018 tätigen Baulandkommission soll das Gesetz Gemeinden u.a. ermöglichen, brachliegende Flächen künftig leichter für den Wohnungsbau nutzbar zu machen, zum Beispiel durch

  • Gebrauch ihrer Vorkaufsrechte (§ 25 BauGB).
  • In Regionen mit angespannten Wohnungsmärkten dürfen Kommunen leichter ein Baugebot anordnen (§176 BauGB)
  • sowie die Umwandlung von Mietwohnungen in Wohneigentum in Gebäuden mit mehr als fünf Wohneinheiten untersagen (§ 250 BauGB).
  • Weiterhin können Gemeinden in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt im Einzelfall von den Festsetzungen des Bebauungsplans zugunsten des Wohnungsbaus Befreiungen aussprechen, wenn diese auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar sind (§ 31 Abs. 3 BauGB).

War dieser Artikel hilfreich?

Danke für Ihr Feedback!

Schreibe einen Kommentar

Sie wollen schon gehen?

Bleiben Sie informiert mit dem DABnewsletter und lesen Sie alle zwei Wochen das Wichtigste aus Architektur, Bautechnik und Baurecht.

Wir nutzen die von Ihnen angegebenen Daten sowie Ihre E-Mail Adresse, um Ihnen die von Ihnen ausgewählten Newsletter zuzusenden. Dies setzt Ihre Einwilligung voraus, die wir über eine Bestätigungs-E-Mail noch einmal abfragen. Sie können den Bezug des Newsletters jederzeit unter dem Abmeldelink im Newsletter kostenfrei abbestellen. Nähere Angaben zum Umgang mit Ihren personenbezogenen Daten und zu Ihren Rechten finden Sie hier.