Verstoß gegen Berufspflichten: Kündigung berechtigt?
Wann kündigt ein Bauherr frei, wann außerordentlich und wann „mit Grund“? Aktuelle Urteile
Wann kündigt ein Bauherr frei, wann außerordentlich und wann „mit Grund“? Aktuelle Urteile
Geschäftsführende Gesellschafter von Architekten-GmbHs gelten als Angestellte.
Zwei weitere Urteile bestätigen: Nur Mitglieder der Architektenkammern dürfen mit „Architektur“ werben.
Einige Parteien wollen die Versorgungswerke in die gesetzliche Rentenversicherung einbeziehen.
Architekten sollten auf ihren Eintragungsstatus achten, um ihren Pflichten gegenüber Berufskollegen, Auftraggebern und Kammer gerecht zu werden.
Architekten können auf eine einfachere Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherung hoffen. Ein aktuelles Urteil zu einem Energieberater ist beispielhaft.
Akuter Fachkräftemangel auch bei Sachverständigen: Längere Verfahrenslaufzeiten treffen Justiz, Unternehmer und Verbraucher
Die Berufsbezeichnung „Architekt“ ist geschützt. Ebenso der Begriff „Architektur“, auch in Fremdsprachen. Ein aktuelles Urteil untermauert das
Ein Urteil des Bundessozialgerichts gibt angestellten Architekten Hoffnung auf eine Befreiung von der Pflichtversicherung der DRV.
Die Unzuverlässigkeit ein Löschungsgrund aus der Architektenliste. Warum das so ist und wer als unzuverlässig gilt
Für Architekten, die als Makler oder Hausverwalter tätig sind, gelten ab August neue Regeln bei Haftpflichtversicherung und Weiterbildung.
In zwei Fällen besteht für Architekten das Risiko, Gewerbesteuer zahlen zu müssen. Doch davor kann man sich schützen.
Bei der Befreiung von der Pflicht zur Rentenversicherung, entscheiden wichtige Details. Die sind auch beim Stellenwechsel wichtig.
Wie unterschiedlich Sozialgerichte zur Befreiung von der Pflicht zur Rentenversicherung urteilen und worauf es ankommt. Urteile im Überblick
Wann werden Angestellte von den Beiträgen zur Rentenversicherung befreit? Die Entscheidung eines Landessozialgerichts schafft Sicherheit.
Arbeitet ein freier Mitarbeiter im Wesentlichen nur für ein Architekturbüro, drohen ihm oder seinem Chef Nachzahlungen an die Sozialkassen.
Bei Insolvenz und groben Verfehlungen droht die Streichung aus der Architektenliste. Gefährdete sollten mit dem Eintragungsausschuss ihrer Kammer kooperieren
Für angestellte Mitarbeiter sind Nebenjobs grundsätzlich erlaubt – aber von diesem Grundsatz gibt es einige Ausnahmen
Aktuell: In Seminaren und Informationsveranstaltungen der Länderkammern erfahren Architekten und Planer alles über die neue HOAI. Hier ein Überblick über die Termine aus den Ländern.
Ein Antrag auf Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht muss neuerdings bei jedem Wechsel des Arbeitgebers und binnen drei Monaten gestellt werden. Auch wer innerhalb des gleichen Büros die Tätigkeit wechselt, sollte vorsichtshalber einen Befreiungsantrag stellen. Das ist die Konsequenz aus drei Entscheidungen des Bundessozialgerichts.
Für öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige ist die Altersgrenze gefallen.
Der Bundesgerichtshof zieht schärfere Grenzen zwischen Freiberuflern und Handelsgesellschaften.
Architekten können sich weiterhin keinen Planungsauftrag beim Verkauf eines Grundstücks sichern.
Ein Innenarchitekt kann normalerweise nicht Mitglied der Künstlersozialkasse werden. Denn bei ihm stünden Technik und Dienstleistung im Vordergrund und nicht die Kunst, urteilte ein Gericht.
Kurzzeit- und Minijobs, Subunternehmer und Praktikanten: Die Grauzone der Beschäftigung in Architekturbüros ist groß. Für Inhaber wie für Mitarbeiter und Auftragnehmer birgt sie Tücken und Gefahren – aber auch Chancen.