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Reife Leistungen

Für öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige ist die Altersgrenze gefallen.

Die Summe zählt

In einem Vertrag über unterschied­liche Planungsleistungen muss nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs der Honorar-Mindestsatz für das ­Gesamtpaket eingehalten werden.

Der Raum als Objekt

Von Werner Seifert In den bis 2009 gültigen Fassungen der HOAI regelte § 25 Abs. 1, dass Leistungen bei raumbildenden Ausbauten nicht gesondert abgerechnet werden dürfen, wenn der Architekt diese neben den Leistungen bei Gebäuden erbringt. Aufgrund von § 11 ...

Gruppen bilden

Beim Honorar für raumbildende Ausbauten zählen die ­­Bildung von Objekten und die Grenzen zur Gebäudeplanung.

Landgericht mit HOAI-Kammer

HOAI-Streitigkeiten werden jetzt am Landgericht Hannover besonders kompetent entschieden – nicht nur für dortige Architekten. Das Gericht hat seiner 14. Zivilkammer die alleinige Zuständigkeit übertragen für „Rechtsstreitigkeiten aus Ansprüchen auf Architekten- oder Ingenieurhonorar sowie wegen Rückforderung solcher Honorare, auch wenn ...

„Die Last gerechter verteilen“

Interview: Roland Stimpel Die Haftpflichtversicherung ist bei Architekten ein extrem unbeliebtes Thema. Die Prämien steigen und steigen; für manche Kleinbüros sind sie der größte Kostenfaktor. Auch die Versicherer sind über die Entwicklung der Prämien nicht begeistert. Aber diese steigen ja ...

Einmal planen – zweimal kassieren?

Wenn ein Architekt von einem Bauherrn für seine Planung honoriert wurde und das Projekt dann scheitert, darf er dem Erwerber desselben Grundstücks diese Planung nicht veräußern und noch einmal Honorar dafür kassieren.

Berater für alles

Von der Fensterpflege bis zum Steuervorteil – die Informationspflicht gegenüber Bauherren ist fast uferlos | Von Peter Schulze

Mindestsatz auch für Subplaner

Wer mit einem Generalplaner jahrelang Verträge unterhalb der HOAI-Sätze abschließt, kann nach einem aktuellen Urteil später häufig doch deren Mindestsatz beanspruchen.

Warnung vor Adressverzeichnissen

Dubiose Verlage und Online-Dienste versuchen immer wieder, Architekten für viel Geld in nutzlose Adressverzeichnisse zu bekommen.

Mit dem Fortschritt planen

Die Planung eines laufenden Projekts muss aktualisiert werden, wenn sich der Stand der Technik ändert | Von Alfred Morlock

Flexibler als die Feuerwehr

Immer wieder ärgern sich Architekten über Auswahlkriterien in Vergabeverfahren, in denen Nachweise über Erfahrungen mit dem zu planenden Bautyp gefordert werden. Gegen dieses Ärgernis ist jetzt die Vergabekammer Niedersachsen in einem Beschluss vorgegangen.

Tagebuchführung

Wer ein vereinbartes Bautagebuch nicht führt, muss mit einer Honorarkürzung rechnen – auch wenn ein aktuelles Urteil auf den ersten Blick anders klingt

Kein Vertrag, aber Urheberrecht

Ein Architekt forderte ein Honorar, konnte jedoch nicht den Abschluss eines Architektenvertrages nachweisen. Nachdem der Bauherr aber seine Pläne für die Realisierung einer Baumaßnahme genutzt hatte, verlangte der Planer mit Erfolg statt des Honorars eine sogenannte „Lizenzgebühr“ nach urheberrechtlichen Grundsätzen.

Sachverstand und Schöpfungshöhe

Ein Gutachten zur Verkehrswertermittlung genießt nicht den Schutz des Urheberrechts. Sachverständige können sich trotzdem vor dem Abschreiben schützen.

Innenarchitektur: Sozialrechtlich keine Kunst

Ein Innenarchitekt kann normalerweise nicht Mitglied der Künstlersozialkasse werden. Denn bei ihm stünden Technik und Dienstleistung im Vordergrund und nicht die Kunst, urteilte ein Gericht.

Bauherren in Fensterpflege schulen!

Ein Architekt hat die Pflicht, beim Einbau von Fenstern auch auf die nötige Pflege hinzuweisen. Das beschied jetzt das Oberlandesgericht Koblenz einem klagenden Ehepaar, dessen Fenster aufgrund falscher Pflege verfault waren und das daraufhin seinen Architekten verklagt hatte. Der Architekt, ...

Entschieden

Rechtssprechung aktuell: Neue Urteile zu Honoraren, Versicherung und Vertragsrecht

Riskanter Rat

Will ein privater Bauherr in Verträge mit ausführenden Unternehmen die VOB/B aufnehmen, muss der Architekt ihm die Risiken deutlich aufzeigen – oder sollte ihm komplett davon abraten

Handreichung zum Händereichen

Prozesse wegen Haftungsstreitigkeiten sind oft vermeidbar – durch kluge Vertragsgestaltung, offene Kommunikation und Alternativen zum Gerichtsverfahren: Adjudikation, Mediation, Schlichtung und Schiedsgericht.

Wenn der Bauherr sich verrennt

Verkennt ein Bauherr grob fahrlässig die planungs- und bauordnungsrechtlichen Risiken eines Projekts und scheitert daran, kann er nicht den Architekten haftbar machen.

Haftung für Arglist

Wenn Bauherren ihren Architekten Arglist vorwerfen, geht es meist um Schadenersatzforderungen aufgrund von Baumängeln. Doch Gerichte stellen hohe Anforderungen an einen Nachweis arglistigen Verschweigens.

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