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Erst planen, dann rechnen?

Bei der Planung privater Wohnhäuser müssen Architekten ihre Bauherren frühzeitig über die Kosten aufklären

Kleiner Blech-Verschlag gleicht dem Carport nicht

Wann besteht ein Anspruch auf Genehmigung eines Ersatzbaus für einen bei einem Orkan zerstörten Bau? Das hat das OVG Sachsen-Anhalt präzisiert: Der Kläger begehrte die erforderliche Genehmigung zur Errichtung eines Carports nahe bei seinem im Außenbereich stehenden Wohnhaus.

Privilegierte Vorhaben im Außenbereich: In Ausnahmefällen nur mit Bebauungsplan

Unter Umständen müssen auch Vorhaben ein Bauleitverfahren durchlaufen, die an sich im Außenbereich privilegiert sind. So ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und in dem wissenschaftlichen Schrifttum anerkannt, dass - über den Gesetzeswortlaut des § 35 Abs. 1 Nr. 4 BauGB hinaus - in Ausnahmefällen einem nach dieser Bestimmung im Außenbereich privilegierten Vorhaben die Erforderlichkeit einer vorhergehenden förmlichen Bauleitplanung als „unbenannter“ öffentlicher Belang entgegengehalten werden kann.

Kleine Kindertagesstätte im reinen Wohngebiet erlaubt

Eine Befreiung von den Festsetzungen eines Bebauungsplans für ein ansonsten nicht zulässiges Vorhaben darf nur unter strengen Voraussetzungen erteilt werden. Dazu zählt insbesondere, dass die Grundzüge der Planung durch das Vorhaben nicht beeinträchtigt werden dürfen.

Bausubstanz ausgetauscht – Schutz verwirkt

Wann entsteht Bestandsschutz und wann geht er unter? Offenbar ist die Auffassung weit verbreitet, eine bauliche Anlage genieße schon dann Bestandsschutz, wenn sie nur lange genug stehe. Das ist jedoch falsch.

Einzelhandel: Backshop bei Discounter sprengt 800-Quadratmeter-Limit

Für die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit von „großflächigen Einzelhandelsbetrieben“ gelten besondere Anforderungen: Wenn sie sich nach Art, Lage oder Umfang auf die Verwirklichung der Ziele der Raumordnung und Landesplanung oder auf die städtebauliche Entwicklung und Ordnung nicht nur unwesentlich auswirken können, sind sie außer in Kerngebieten nur in für sie festgesetzten Sondergebieten zulässig (§ 11 Abs. 3 Nr. 2 BauNVO).

Passiver Schallschutz erlaubt Wohnbau an Lärmquellen

Setzt ein Bebauungsplan passive Schallschutzmaßnahmen fest, zum Beispiel nicht öffenbare Fenster und künstliche Belüftung, dann ist dies ein geeignetes Mittel, um den Lärmkonflikt zwischen Wohnen und einer vorhandenen Lärmquelle auszuschließen.

Borussia-Fahne darf im Wohngebiet flattern

Kann ein Grundstückseigentümer sich gegen die Fahne eines Fußballvereins wenden, die sein Nachbar an einem Fahnenmast aufgehängt hat? Diese Frage hat das Verwaltungsgericht Arnsberg beschäftigt, nachdem der Betroffene vergeblich bei der Bauaufsicht deren Einschreiten verlangt hatte.

Privilegierte Nutzung aufgegeben – Gebäude gefährdet

Im Außenbereich kann die Aufgabe einer privilegierten Nutzung für den Fortbestand der Gebäude gravierende Folgen haben. Denn die nach § 35 Abs. 1 BauGB privilegiert zulässigen Bauvorhaben, zum Beispiel solche, die einem landwirtschaftlichen Betrieb dienen (Nr. 1) oder wegen ihrer besonderen Zweckbestimmung nur im Außenbereich ausgeführt werden sollen (Nr. 4, letzte Alternative), kommen allein wegen der geplanten Nutzung der baulichen Anlagen in den Genuss der Privilegierung.

Abnahme unverzichtbar

Die HOAI 2013 verschärft die Notwendigkeit, auch Architektenleistungen vom Bauherrn abnehmen zu lassen

Fußweg zum Honorar

Verkehrsanlagen als Bestandteil von Freianlagen sind unabhängig von der Zuordnung des Gesamtprojekts auf der Grundlage der Objektliste der Anlage 11 der HOAI 2013 gesondert zu betrachten.§ 38 HOAI Absatz 2 führt aus, dass die Kosten für den Unter- und Oberbau von Fußgängerbereichen für Grundleistungen bei Freianlagen nicht anrechenbar sind – mit Ausnahme der Kosten für die Oberflächenbefestigung. Diese Regelungen führen in der in der Praxis zu nicht geringen Unstimmigkeiten.

Mit Recht abreißen?

Wer Denkmäler erhalten, aber auch wer in ihre Substanz eingreifen will, muss einschlägige Vorschriften und Urteile kennen

Wieder mit Substanz

Die Honorargrundlagen für Planungen im Bestand sind in der HOAI neu geregelt – teilweise mit Rückgriff auf alte Regeln

Die Matrix als Black Box

Ein öffentlicher Bauherr dachte sich für eine Auftragsvergabe detaillierte Regeln aus, teilte sie aber den Bewerbern nicht vollständig mit. Das verstößt gegen das Vergaberecht

Jobben nach Feierabend

Für angestellte Mitarbeiter sind Nebenjobs grundsätzlich erlaubt – aber von diesem Grundsatz gibt es einige Ausnahmen

Verpfuschte Pläne

Wenn ein ausführendes Unternehmen mangelhafte Werkstattpläne erstellt, ist es für die Folgen selbst verantwortlich und kann sich nicht auf mangelhafte Prüfung durch den Architekten berufen

Unter Brüdern

Ein Architekt gewann einen Wettbewerb, in dessen Preisgericht sein Bruder saß. Laut VOF durfte er gar nicht teilnehmen – nach einem Urteil des Oberlandesgerichts München durfte er doch

Neue Partnerschaftsgesellschaft: Weniger Risiken

Eine Änderung des Partnerschaftsgesellschaftsgesetzes beschränkt das Haftungsrisiko: Wenn die Partnerschaft eine Berufshaftpflichtversicherung unterhält, „haftet den Gläubigern nur das Gesellschaftsvermögen“ im Falle fehlerhafter Berufsausübung. Damit auch Architekten von der GmbH-ähnlichen, vereinfachten Absicherung profitieren können, müssen die Bundesländer jedoch ihre Architektengesetze ändern.

Unsichere Bank

Landschaftsplaner müssen gewissenhaft prüfen, ob die vorgesehenen Parkbänke auch brauch- und haltbar sind. Andernfalls können sie haftbar gemacht werden, wenn die Bänke rasch verrotten.

Blick nach innen

Die Novellierung des Baugesetzbuches dient der gedeihlichen Weiterentwicklung der Innenstädte.

Was ist neu in der HOAI?

Die neue HOAI ist am 17.7. durch Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft getreten. Sie gilt für alle ab diesem Datum abgeschlossenen Verträge

Kein Schmerzensgeld für Urheber-Erben

Text: Axel Plankemann Ein Architekt plante Mitte der 1960er-Jahre einen Schulkomplex.1994 starb er. Als lange danach die Gemeinde Sanierungs- und Umbaumaßnahmen ausschrieb, klagte die Witwe auf Schmerzensgeld zum Ersatz für einen erlittenen immateriellen Schaden, weil das Urheberpersönlichkeitsrecht verletzt sei. Ihre ...

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