Haftung für Fehler von Fachplanern? Verantwortung von Architekten
Vertragliche Regelungen zur Abgrenzung der Leistungsbereiche können die Haftung für die Fehler anderer verhindern.
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Redaktionsgruppe Recht: Die Veröffentlichungen im Rechtsteil des DAB und von DABonline werden von einer juristisch versierten Redaktionsgruppe fachlich begleitet. Sie besteht aus Sinah Marx (Leiterin; Hamburgische AK), Fabian Blomeyer (Bayerische AK), Dr. Sven Kerkhoff (AK NRW) und Markus Prause (AK Niedersachsen).
Als Mitglieder des Rechtsausschusses der Bundesarchitektenkammer sind sie nah dran an aktuellen rechtlichen Themen. Und aus der Beratungspraxis in ihrer jeweiligen Kammer erfahren sie direkt von den Mitgliedern, welche Rechtsfragen Architekturbüros ganz akut oder als Dauerbrenner umtreiben.
Vertragliche Regelungen zur Abgrenzung der Leistungsbereiche können die Haftung für die Fehler anderer verhindern.
Auch viele Planungsbüros müssen sich eintragen: welche Unternehmensformen, welche Angaben, welche Fristen?
Zwei weitere Urteile bestätigen: Nur Mitglieder der Architektenkammern dürfen mit "Architektur“ werben.
Das Gesetz soll Bauland für bezahlbaren Wohnungsbau aktivieren. Doch einige Inhalte sind fragwürdig.
Welche Verantwortung tragen Architekten – unverschuldet oder verschuldet, mit oder ohne Obergrenze?
Was kann tatsächlich verwirken? Die Befugnisse des Bauamts oder die Rechte eines Nachbarn, und wann?
Für die Fassungen 1996 und 2002 scheint es klar, für 2009 und 2013 herrscht Uneinigkeit.
Das Vergaberecht schützt den freien Wettbewerb, aber nicht unbedingt das Urheberrecht des Architekten.
Wenn sie bestimmte Kriterien erfüllen, unterliegen Wohnungsbaugesellschaften dem EU-Vergaberecht.
Wie wird im zuküftig digitalen Verfahren verlässlich geprüft, ob man Architektin oder Ingenieur ist?