Von der Theorie zur Praxis
Der Gebäudetyp E aus Bayern und der Hamburg-Standard wollen das Bauen einfacher und günstiger machen. Mittlerweile werden die ersten Pilotprojekte verwirklicht. Sie zeigen auf, welche Möglichkeiten und Herausforderungen es gibt.
Wie lassen sich Gebäude schneller, effizienter und kostengünstiger umsetzen? Mit dem Gebäudetyp E aus Bayern und dem Hamburg-Standard gibt es zwei Initiativen dazu. Beide Vorhaben verfolgen das gleiche Ziel, allerdings mit unterschiedlichen Ansätzen: Der Gebäudetyp E wurde vom Bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr Ende 2023 im Freistaat eingeführt. Mit ihm soll es möglich sein, einfacher und experimenteller zu bauen. Der Fokus liegt hier auf der Lockerung von Vorschriften und Normen. Dagegen setzt der Hamburg-Standard vor allem bei den Baukosten an. Im sogenannten „Bündnis für das Wohnen in Hamburg“ haben sich hier 230 Akteure aus der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, der Bauindustrie und den Genehmigungsbehörden zusammengetan, um Maßnahmen für die Hansestadt zu erarbeiten.
Pilotprojekte für Bayern und Hamburg
Beide Initiativen setzen Pilotprojekte um. Damit will man die angedachten Maßnahmen in der Praxis erproben. Wissenschaftlich begleitet werden die einzelnen Bauvorhaben in Bayern und Hamburg von Elisabeth Endres, Professorin für Gebäudetechnologie an der TU Braunschweig. Mit ihrem Team analysiert sie die Umsetzung der Pilotprojekte. Sie sagt: „Die Frage ist, wie wir als Planende stärker zu aktiven Treuhändern unserer Bauherren werden, anstatt nur Erfüllungsgehilfen für ein Regelwerk zu sein. Es geht also darum, neue Möglichkeitsräume zu schaffen. Sowohl der Gebäudetyp E als auch der Hamburg-Standard suchen nach Antworten darauf. Die verschiedenen Pilotprojekte helfen dabei, die konkreten Auswirkungen auf die tatsächlichen Gebäude zu bewerten, zum Beispiel im Hinblick auf Kosten oder Ausführungsqualität.“
In Bayern werden gerade 19 Pilotprojekte als Wohn- oder Bildungsbauten nach dem Gebäudetyp E umgesetzt. Die Vorhaben reichen vom Neubau über Aufstockungen und Nachverdichtungen bis zur Bestandsertüchtigung. Bei der Initiative handelt es sich weder um einen Standard noch um eine Gebäudeklasse im Sinne der Bayerischen Bauordnung, sondern um eine Abweichung von etablierten Normen und Regelwerken. Das betrifft etwa die Art der Beheizung, den Schallschutz, die Stellplatzpflicht oder die Barrierefreiheit. Um das zu ermöglichen, wurde der Artikel 63 der Bayerischen Bauordnung abgeändert.
Heizung, Schallschutz und Dämmung
Die verschiedenen Pilotprojekte testen ihre neuen Freiheiten auf unterschiedliche Weise aus. Ein Beispiel ist das gerade fertiggestellte „Haus fast ohne Heizung“ in Ingolstadt. Der dreigeschossige Bau mit 15 Wohneinheiten stammt aus der Feder des Münchner Architekturbüros nbundm*. Er basiert auf dem „2226-Konzept“, das eine ganzjährige Raumtemperatur zwischen 22 und 26 °C ohne zusätzliche Heiz- oder Kühlsysteme ermöglichen soll. „Dazu hat man die Heizlast als thermisch-dynamische Simulation berechnet“, erläutert Endres. „Im Unterschied zu einer Auslegung nach Norm werden hier auch die Speichermasse, solare Gewinne und die Abwärme, zum Beispiel durch Menschen und elektrische Geräte, miteinbezogen.“ Die Architektinnen und Architekten planten eine massive Gebäudehülle aus holzbefüllten Dämmziegeln mit einer vorgesetzten Schalung aus grün lasiertem Fichtenholz. Innenwände und Decken errichtete man ebenfalls in massiver Bauweise. Aufgrund der hohen Dämm- und Speichermasse kann das Haus ohne konventionelle Heizung betrieben werden. Sollte es doch mal zu kalt werden, sorgt eine dünne Flächenheizung für Abhilfe.
Ein weiteres Pilotprojekt des Gebäudetyp E ist das „große kleine Haus“, ein genossenschaftlicher Wohnungsbau in München, der gerade umgesetzt wird. Das von Bogevischs Buero geplante neungeschossige Holzgebäude umfasst 29 barrierefreie Wohneinheiten und wird in Holzständerbauweise errichtet. „Wie beim Haus fast ohne Heizung gibt es hier viele Befreiungen, Ausnahmen und Abweichungen. Das betrifft etwa den Schallschutz, wo der nach DIN 4109-1 definierte Mindeststandard geringfügig unterschritten wurde“, führt Endres aus. „Ein Beispiel sind die Holzstützen, die man zwischen den Decken nicht kappen und weich lagern musste. Außerdem wurde auf eine doppelte Kapselung der Innenwände zur Nachbarwohnung verzichtet. Dadurch kann man das Projekt schneller realisieren, Material und Kosten sparen und gleichzeitig mehr Wohnfläche erzeugen.“
Bei der Nachverdichtung der Igewo-Siedlung in Augsburg durch Hey! Architektur werden sechs dreigeschossige Wohngebäude in Holz-Hybridbauweise umgesetzt. Hier ist eine Kombination aus Direktstromheizung und einfacher Abluftanlage vorgesehen. Laut Gebäudeenergiegesetz (GEG) wäre eine um 45 % erhöhte Dämmung der Gebäude notwendig gewesen. Da dies zu einem Verlust von 130 qm Wohnfläche sowie zu höheren Investitions- und Betriebskosten geführt hätte, konnte man nach einem Gutachten eine Befreiung vom GEG erwirken. „Das Gebäudetyp-E-Konzept mit seiner vereinfachten Haustechnik und Konstruktion war hier deutlich wirtschaftlicher. Um so etwas umsetzen zu können, müssen die Bauherren verstehen, dass sie kein schlechteres, sondern ein einfacheres Haus erhalten. Behörden sollte dann genauso mutig und aufgeklärt sein wie die Bauherrenschaft. Und Firmen müssen bereit sein, Lösungen anders auszuführen als gewohnt“, sagt Endres.
Es wäre wünschenswert, wenn wir wieder über Qualitäten der Dauerhaftigkeit und der Vereinfachung sprechen im Bauen und diese nicht nur anhand von Effizienzzahlen und Komfortstandards bewerten.
Prof. Elisabeth Endres
TU Braunschweig, Wissenschaftliche Begleitung der Pilotprojekte Gebäudetyp E.
Ein neuer Standard für Hamburg
Der Hamburg-Standard sieht einen Dreiklang aus bedarfsgerechteren Standards, effizienteren Planungs- und Managementprozessen und schnelleren Genehmigungen vor. Dadurch sollen im Wohnungsneubau bis zu 2.000 Euro brutto pro qm Wohnfläche eingespart werden. Im Bereich Baukonstruktion und Gebäudetechnik will man hier die Baukosten durch angepasste Standards um circa 600 Euro brutto pro qm reduzieren. Dazu zählen zum Beispiel Themen wie Barrierefreiheit, Schallschutz oder Brandschutz. Mit einer Prozessoptimierung sollen Bauzeiten verkürzt und unnötige Planungsschleifen verhindert werden. Hier sind Einsparungen von rund 400 Euro brutto pro qm angedacht. Weitere 1.000 Euro brutto Kostenreduktion will man durch effizientere Genehmigungs- und Planungsverfahren der öffentlichen Hand erreichen. Vorgesehen sind hier etwa einheitliche Planungsstandards oder ein digitales Werkzeug zur Darstellung der Kostenwirkung planerischer Varianten.
„Während bei Gebäudetyp E die Möglichmachung zur Vereinfachung im Fokus steht, zielt der Hamburg-Standard auf Kostenreduzierung im Wohnungsbau. In Hamburg hat man zuerst Strategien und konkrete Lösungsansätze zur Einsparung entwickelt, die dann in Form der Pilotprojekte umgesetzt werden“, sagt Endres. „Beispiele sind neben einer effizienteren Planung auch die Vermeidung teurer Bauweisen, teurer technischer Anlagen und der Verzicht auf aufwendige Bauteile wie Tiefgaragen.“ Mittlerweile sind 30 Bauvorhaben Teil der Initiative, darunter 17 Projekte im Wilhelmsburger Rathausviertel. Dabei handelt es sich um einen neuen Stadtteil, der als Modellquartier dienen soll, wie Endres sagt: „Beim Wilhelmsburger Rathausviertel ging es unter anderem darum, den Hamburg-Standard in Workshops auf den vorhandenen Gestaltungsleitfaden des Quartiers abzustimmen. Damit wollte man herausfinden, welche Vorgaben der Stadtgestaltung kostentreibend sind, ohne einen qualitativen Mehrwert zu haben. Ein Beispiel ist die Frage, ob es an jeder Stelle sinnvoll ist, eine intensive Dachbegrünung vorzusehen, wie etwa bei einem kleineren Gebäude, das sich zwischen zwei größere spannt und überwiegend im Schatten liegt.“
Ein weiteres Projekt, das als Vorbild für die Entwicklung des Hamburg-Standards diente, ist das Morellenquartier in Hamburg-Wandsbek. Es soll 2027 fertiggestellt werden. Dabei handelt es sich um sechs serielle Typenhäuser als Holzbau mit insgesamt 90 geförderten Mietwohnungen. Hier verzichtete man unter anderem auf eine Unterkellerung und eine Tiefgarage. Gleichzeitig hatten Bietende aufgrund der konstruktionsoffenen Ausschreibung die Möglichkeit, unterschiedliche Materialien und Bauweisen vorzuschlagen. Die serielle Konstruktion der Bauten trägt ebenfalls zur Senkung der Baukosten bei.
Während der Hamburg-Standard speziell für die Hansestadt entwickelt wurde, soll der Gebäudetyp E zukünftig auch gesetzlich verankert werden. Laut einem Eckpunktepapier, das von den Bundesministerien der Justiz und für Verbraucherschutz sowie für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen Ende November 2025 veröffentlicht wurde, ist ein Gebäudetyp-E-Vertrag vorgesehen. Mit ihm soll es möglich sein, von bestimmten technischen Baubestimmungen der jeweiligen Bundesländer abzuweichen. Eine genauere Regelung begrüßt auch Endres: „Es wäre wichtig, dass es beim Gebäudetyp E einen deutschlandweiten Konsens gibt und eine Rechtssicherheit geschaffen wird, die dabei hilft, Bauvorhaben einfacher, günstiger und schneller umzusetzen.“
Dieser Artikel erschien in der Printversion des Deutschen Architekt:innenblatts, Ausgabe Q1/2026.
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