„Ohne Referenz kein Auftrag, ohne Auftrag keine Referenz“
Eine Frage – mehrere Meinungen aus Niedersachsen und Bremen: Wie schafft man es auf den Markt? Der Bremer Architekt Johannes Fies erklärt, dass der Nachwuchs es mit einem Henne-Ei-Problem zu tun hat.
Wie schafft man es auf den Markt? Der Schritt in die Selbstständigkeit ist mit Hürden verbunden. Junge Kammermitglieder aus Niedersachsen und Bremen erzählen von ihren Erfahrungen.
Nach Studium, Berufspraxis und Eintragung in die Architektenliste ist man formal befähigt, den Beruf des freischaffenden Architekten beziehungsweise der freischaffenden Architektin auszuüben. Wer sich anschließend selbstständig macht, trifft jedoch schnell auf ein Henne-Ei-Problem bei der Auftragsakquise: Wer Aufträge bekommen will, soll häufig genau jene Referenzen nachweisen, die man ohne vorherige Aufträge nicht erwerben kann.
Besonders sichtbar wird das bei öffentlichen Vergaben und nichtoffenen Wettbewerben. Dass Auftraggebende die Eignung eines Büros prüfen, ist verständlich. Für den Nachwuchs wird es jedoch schwierig, wenn zum Nachweis der „Leistungsfähigkeit“ hohe Mindestumsätze und bereits realisierte Projekte vergleichbarer Größenordnung gefordert werden. Ohne Referenz kein Auftrag, ohne Auftrag keine Referenz. Wie soll man anfangen? Für neue und kleine Büros werden solche Anforderungen schnell zu einer strukturellen Markteintrittsbarriere für öffentliche Planungsaufträge.
Besondere Umstände
Das Problem ist nicht neu und seit Jahren bekannt. Für Vergaben im Anwendungsbereich der VgV ist dieser Widerspruch inzwischen wiederholt adressiert worden. In der neuesten Fassung vom 1. Juli 2026 verlangt § 75 Absatz 4, bei der Auswahl von Eignungskriterien und -nachweisen die besonderen Umstände von kleineren Büros und Berufseinsteigenden „angemessen zu berücksichtigen“. In der Begründung zur Neuregelung wird ausdrücklich festgestellt, dass die Beteiligung kleinerer Büros und von Berufseinsteigenden nach der bisherigen Regelung nicht ausreichend war.
Entscheidend wird sein, ob und wie die besonderen Umstände von kleineren Büros und Berufseinsteigenden zukünftig in der Vergabepraxis konkret berücksichtigt werden und ob diese Neuregelung bereits ausreicht, um trotz fortbestehender Anforderungen an Referenzen sowie an die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit einen besseren Marktzugang für kleinere und junge Büros zu schaffen.
Neugründungen – aber unter welchen Bedingungen?
Dazu passt eine Entwicklung im Berufsstand. Laut Erhebungen der Bundesarchitektenkammer waren Anfang 2023 bundesweit 54.102 Architektinnen, Architekten und Stadtplanende freischaffend eingetragen. Anfang 2026 waren es nur noch 49.666. Das ist ein Rückgang um gut 8 % in drei Jahren. Bei den angestellten und beamteten Mitgliedern betrug der Rückgang im selben Zeitraum nur rund 3 %. Der überproportionale Rückgang bei den Freischaffenden belegt keinen Zusammenhang mit eingeschränkten Marktzugängen, aber wer die freien Architektinnen und Architekten erhalten will, sollte darüber sprechen, unter welchen Bedingungen heute noch neue Büros entstehen können.
Unsere eigene Gründung hat uns gezeigt, wie hoch diese Schwelle liegt. Im privaten Markt konnten wir uns durch Eigeninitiative erste Aufträge verschaffen. Wir suchten Grundstücke, prüften Entwicklungsmöglichkeiten und Wirtschaftlichkeit und boten die daraus entstandenen Projekte Investierenden und Bauträgerunternehmen an. So haben wir mit großem Akquiseaufwand und Vorleistung erste Aufträge erhalten. Auch wenn Akquise zur Selbstständigkeit dazugehört, zeigt unsere eigene Erfahrung gleichzeitig, wie viel unternehmerische Energie junge Büros aufbringen müssen und wo die Eigeninitiative bei öffentlichen Aufträgen durch formale Eignungsanforderungen an ihre Grenzen stößt.
Nachwuchsförderung darf nicht bei Juniormitgliedschaften und Beratungen enden. Sie muss wirtschaftliche Teilhabe ermöglichen. Dafür braucht es offene Wege, Referenzen aufzubauen, um damit die Eignung nachweisen zu können.
Von klein nach größer
Eignung sollte aber auch nicht allein anhand einer Bürohistorie und bereits im eigenen Büro realisierter Vergleichsprojekte beurteilt werden. Auch die nachweisbare Projekterfahrung der verantwortlichen Personen sollte in Ausschreibungen konsequenter berücksichtigt werden. Kleinere öffentliche Aufträge, Machbarkeitsstudien und Voruntersuchungen können so vergeben werden, dass sie neuen und kleinen Büros als Einstieg offenstehen und den Aufbau eigener Referenzen ermöglichen. Referenzanforderungen sollten zugleich eine Entwicklung zu größeren Planungsaufträgen zulassen. Wer mehrere kleinere Projekte erfolgreich bearbeitet hat, sollte damit auch die Eignung für das nächstgrößere Projekt vollständig nachweisen können. Mehr offene Wettbewerbe können weitere Zugänge schaffen. Gerade bei der frühen Ideenfindung sollte die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit nicht zum entscheidenden Zugangskriterium werden.
Kooperationen in Arbeitsgemeinschaften und die Eignungsleihe bleiben weiterhin sinnvolle Möglichkeiten, dürfen aber für Berufseinsteigende nicht die einzigen Wege zu öffentlichen Aufträgen sein.
Fazit
Ein Berufsstand, der freien Nachwuchs will, muss sich weiterhin dafür einsetzen, dass neuen Büros faire Wege aufgezeigt werden, ihre Eignung unter Beweis stellen zu dürfen, eigene Referenzen aufzubauen und sich schrittweise für größere Aufgaben qualifizieren zu können.
Baukultur entsteht nicht erst durch gute Entwürfe. Sie entsteht auch durch die Bedingungen, unter denen entschieden wird, wer überhaupt die Chance bekommt, einen zu machen.
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