Von Feelings, Fakten und Verschiebungen
Die niedersächsische Wettbewerbsstatistik 2025 verzeichnet entgegen allen oft zu hörenden Verlautbarungen einen Aufwärtstrend. Wie sind die Zahlen einzuschätzen?
Auch wenn es sich über das Jahr hinweg abgezeichnet hatte, so hat es doch ein bisschen Erleichterung ausgelöst, dass die Wettbewerbsstatistik für das Jahr 2025 mit einem spürbaren Plus gegenüber den zwei Vorjahren abschloss. Denn tatsächlich ist es so, dass sich die gefühlte Lage für die Büros, die sich an Wettbewerben beteiligen, offensichtlich anders darstellt. Möglicherweise befeuert durch die regelmäßigen Schlagzeilen der Wettbewerbsplattform competitionline, die Zahl der Wettbewerbe gehe seit Jahren zurück, fühlen sich viele bestätigt, dass es mit dem Wettbewerbswesen bergab geht und dieses entweder a) eh schon längst als hoffnungsloser Fall aufgegeben wurde oder dass es b) zumindest fünf vor zwölf ist, wenn man tatsächlich noch einmal das Ruder herumreißen will.
Tatsächlich ist es so, dass die Zahl der Wettbewerbe mit 30 Verfahren eine deutliche Steigerung gegenüber den je 20 Wettbewerben in den Jahren 2023 und 2024 darstellt. Und sie liegt sogar über dem langjährigen Durchschnitt von knapp 28 Verfahren im Jahr, einem Durchschnitt, der sich wohlgemerkt über die Jahre betrachtet allmählich nach oben und keineswegs nach unten verschoben hat. Ja, was stimmt denn nun, und wie ist diese Diskrepanz zwischen Feelings und Fakten einzuordnen?
Kleinere Verfahren, andere Schwerpunkte
An den Fakten ist natürlich erst mal nicht zu rütteln, und auch die dahinterstehenden Zahlen sind gar nicht so verkehrt: Bei den Einladungswettbewerben gab es einen Rückgang von 6 auf 5, entsprechend ist die Zahl der nicht offenen Wettbewerbe mit Bewerbungsmöglichkeit sogar gestiegen. Dass der einzige wirklich offene Wettbewerb im Jahr 2024 keinen Nachfolger gefunden hat, kann man bedauern. Aber die Problemlage, dass der offene Wettbewerb in Zeiten der europaweiten Bekanntmachungspflicht als Verfahren kaum noch funktioniert und auf entsprechende Bedenken der Auslober stößt, ist oft und hinreichend diskutiert worden.
Bei genauerem Hinsehen lassen sich allerdings tatsächliche Verschiebungen feststellen. Der Steigerung der Zahl der Verfahren um 50 % steht eine Erhöhung der Teilnehmerzahl von nur 35 % gegenüber, und die Wettbewerbssumme ist gar nur um 15 % gestiegen. Kurzum: Die Wettbewerbe sind kleiner geworden mit kleineren Bauaufgaben (geringeren Wettbewerbssummen) und kleineren Verfahren (niedrigeren Teilnehmerzahlen). Möglicherweise steht das doch für einen allmählichen Bedeutungsverlust, der sich weniger in absoluten Zahlen als in der Stimmungslage zum geregelten Wettbewerb abbildet. Dabei lohnt der Blick auf die Bauaufgaben. Die seit einigen Jahren feststellbare Verschiebung hin zu städtebaulichen und freiraumplanerischen Aufgabenstellungen hat sich 2025 fortgesetzt. Bei den städtebaulichen Aufgaben geht dies leider oft mit einer gewissen Unverbindlichkeit daher. Salopp gesagt: Wer Visionen hat, muss auf diese Weise eben nicht zum Arzt, man kann es ja auch mal mit einem Wettbewerb versuchen. Ob und wie die so konkretisierten Visionen später umgesetzt werden, klärt sich ja oft erst deutlich später und bleibt weitergehenden politischen Beratungen vorbehalten.
Die Wettbewerbe sind kleiner geworden – mit geringeren Wettbewerbssummen und niedrigeren Teilnehmerzahlen.
Andreas Rauterberg
In dieser Unverbindlichkeit fällt es offensichtlich deutlich leichter, Wettbewerbe auszuloben, ebenfalls bei den eher kleinen Bauaufgaben, zu denen in vielen Fällen auch die freiraumplanerischen Aufgaben gezählt werden dürfen. Bei den wirklich großen, oft auch architektonisch relevanten Aufgabenstellungen, den Schulzentren, Institutsbauten, Ministerien und Infrastrukturbauten, da steigen die Bedenken offensichtlich weiter, ob der Wettbewerb das richtige Verfahren ist. In einem Mix aus Geldmangel und politischer Notlage mit Wutbürgern und Bedenkenträgern finden dann die alternativen Vergabearten ihren Weg: Verhandlungsverfahren mit „kleiner“ Entwurfsskizze, Totalunternehmervergaben, PPP- oder gar IPA-Verfahren, Letztere zwar in Niedersachsen noch nicht angewandt, aber heiß diskutiert.
Große Aufgaben, andere Vergaben
Dass die niedersächsische Wettbewerbsstatistik bei den Bildungs- und Forschungsbauten einen deutlichen Zuwachs verzeichnet, liegt somit eben nicht an den genannten Schulzentren und Institutsbauten, sondern an den Ganztagsbereichen für Grundschulen, die zum echten Thema in den Kommunen geworden sind, für sich genommen jedoch jeweils kleine Baumaßnahmen darstellen. Dass der Planungswettbewerb wieder verstärkt für genau diese pädagogisch relevanten Bauaufgaben gewählt wurde, lässt indes hoffen und sollte Anknüpfungspunkt in der Beratung bzw. im Werben um mehr Wettbewerbe sein.
Denn den Planungswettbewerb als hoffnungslosen Kandidaten aufzugeben, dürfte für alle, die das Verfahren kennen und die regelmäßig beteiligt sind, keine Option sein. Und es muss auch noch nicht fünf vor zwölf sein, denn die Idee der planerischen Konkurrenz ist ja alles andere als überholt, sie ist ja Kern auch der alternativen Vergabeverfahren, wie auch immer sie heißen mögen. Denn der Charme und der Wert eines Vergleichs unterschiedlicher Planungen muss eigentlich niemandem erläutert werden. Es ist ja allein die Verfahrensfrage, die die Kontroversen auslöst.
Rahmen klären, Verfahren weiterentwickeln
Aber auch die Richtlinie für Planungswettbewerbe (RPW) als Grundlage geregelter Wettbewerbe möchte ja nicht mehr als einen verbindlichen, fairen Rahmen für solche Konkurrenzen setzen, in dem sich Teilnehmer- wie Ausloberseite wiederfinden können. Wenn sich nun Verfahren ändern, ändern müssen, weil zum Beispiel die Bauherrenkonstellationen sich anders als früher darstellen oder weil die Auftragnehmerseite in anderen Kooperationsmodellen arbeiten soll, dann lohnt es sich durchaus, zu gucken, ob nicht auch solche neuen Modelle in der RPW abgebildet sind – oder gegebenenfalls, was konkret an der RPW geändert werden müsste, um dies möglich zu machen.
Die wichtigste Erkenntnis ist dann, dass die RPW schon heute vieles zulässt, was gar nicht explizit erwähnt ist, von der Bürgerbeteiligung bis zu Investorenwettbewerben. Die Wettbewerbsberatung der Architektenkammer Niedersachsen ist hier gegenüber kreativen Auslegungen der RPW absolut aufgeschlossen, wenn es darum geht, das Wettbewerbswesen gut für die Zukunft aufzustellen. Unabhängig davon konkretisieren sich zurzeit die Zeichen, dass es im Jahr 2026 zu einer Novellierung der RPW kommen könnte. Eckpunkte dafür sind bereits abgesteckt, sie deuten eher auf eine moderate Modernisierung und redaktionelle Anpassung hin. Das erscheint auch das richtige Ziel, denn im Kern geht es eigentlich immer nur um die über 150 Jahre alte Tradition, bestimmte Prinzipien des Wettbewerbs zu sichern, von A wie Anonymität bis Z wie Zusammensetzung des Preisgerichts. Nicht mehr. Und nicht weniger.
Fazit
Es bleibt herausfordernd, den Planungswettbewerb vor dem Hintergrund seiner langjährigen Tradition als keineswegs überholtes, sondern sinnvolles und modernes Instrument der Qualitätssicherung darzustellen und dafür zu werben. Da wird die RPW-Novelle hilfreicher Anknüpfungspunkt sein – aber auch nicht mehr. Wichtig bleibt bei allem die Haltung des Berufsstandes zum geregelten Wettbewerb. Für diesen als das – auch aus Teilnehmersicht – beste Verfahren einzustehen, ist anscheinend keineswegs mehr selbstverständlich. Das mag vor dem Hintergrund der gefühlt schlechten Lage nachvollziehbar sein, aber wie bei so mancher politischer Diskussion dieser Tage: Es lohnt der Blick auf die Fakten.