Billiger, schneller, einfacher? Warum Vergabe mehr sein muss
Öffentliches Vergaberecht in der Praxis stand im Fokus des Hessischen Vergabetags, den die Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden veranstaltete.
Gegenwart und Zukunft des öffentlichen Vergaberechts in der Praxis lockten zum 19. Mal Planende, Auftraggebende sowie Vertreterinnen und Vertreter der Verfahrens- und Prozesssteuerung in die Bildungsstätte des Landessportbunds in Frankfurt. Die Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen (AKH) hatte gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden – Hessischer Städtetag, Hessischer Landkreistag sowie Hessischer Städte- und Gemeindebund – zum Hessischen Vergabetag eingeladen und Fachexpertinnen und -experten für eine große Bandbreite an Themen gewonnen. „Der Vergabetag lebt von aktuellen Informationen zu Gesetzgebungsverfahren und Rechtsprechungen, gelungenen Beispielen aus der Wettbewerbspraxis, aber auch neuen Impulsen zu Verfahrensweisen und gegenwärtigen Entwicklungen im Baugeschehen“, hob AKH-Präsident Gerhard Greiner bei seiner Begrüßung der rund 200 Teilnehmenden am 4. Februar 2026 hervor. Der Geschäftsführender Direktor des Hessischen Städtetags Stephan Gieseler ging in seinem Grußwort auf die Novelle der Bauordnung ein. Er wies insbesondere darauf hin, dass das Satzungsrecht der Kommunen unverzichtbares Instrument der kommunalen Aufgabenwahrnehmung ist.
Das Programm umfasste neben aktuellen Entwicklungen im Vergaberecht Fragestellungen zu einfacherem und kostenbewusstem Bauen, nachhaltigen und schlanken Vergabeverfahren, klaren Zieldefinitionen durch frühzeitige Bedarfsplanung – Stichwort Phase Null – der Bedeutung von offenem und kooperativem Austausch in der Projektsteuerung und den Einsatzmöglichkeiten von Künstlicher Intelligenz (KI) in der Vergabe.
Preiswettbewerb statt Leistungswettbewerb setzt Qualität, Tariftreue und Innovationsfähigkeit unter Druck – besonders bei kleinen und mittleren Büros.
Gerhard Greiner
Grundsatz Leistungswettbewerb
Präsident Greiner warb für „intelligente Vergabeverfahren“ und erläuterte die Anliegen der Kammer. Diese sollen neben fairen Vertragsbedingungen und angemessener Prozessgestaltung den Fokus auf qualitativ hochwertige und zugleich rasch zu erzielende Ergebnisse legen. Zur Notwendigkeit der geeigneten Qualitätssicherung im Verfahren verwies Greiner auf ein wesentliches Grundprinzip der Vergabe von Planungsleistungen: „Architekten- und Ingenieurleistungen werden im Leistungswettbewerb vergeben“ (§ 76 (1) VgV). Der verstärkte Preiswettbewerb, der zwischenzeitlich vor allem durch die systematisch gestellte Frage nach Abschlägen gestellt wird, führt zu Unterbietungswettbewerben, die Tariftreue, Qualität und Innovationsfähigkeit insbesondere kleiner und mittlerer Architekturbüros unter Druck setzen. Gleichzeitig schwächen die zunehmende Bündelung von Planungs- und Bauleistungen und die Aufweichung des Losgrundsatzes die unabhängige Rolle der Planung im Interesse der Bauherrschaft, begünstigen Marktverzerrungen und erhöhen das Risiko späterer Kostensteigerungen.
Prof. Stefan Leupertz, anerkannter Schlichter und Berater, ehemaliger Richter am Bundesgerichtshof und Vorsitzender des Baugerichtstags, beschäftigte sich in seinem Vortrag „Effizientes Planen und Bauen – Kooperation als ökonomisches Prinzip“ damit, wie durch Prozessgestaltung im Vertragsrecht der Rahmen für einfacheres Bauen geschaffen werden kann. Er betonte, dass Bauen als iterativer Prozess verstanden werden müsse. Unrealistische Budgets oder mangelnde Entscheidungswilligkeit im Projektverlauf seien problematisch. Kooperative Projektstrukturen sah Leupertz als entscheidende Grundlage für erfolgreiche Projekte.
Vergaberechtsupdate
Ein wesentlicher Programmpunkt der hessischen Vergabetage ist stets das Vergaberechtsupdate. Beim 19. Vergabetag übernahm Bernd Düsterdiek, Beigeordneter des Deutschen Städte- und Gemeindebunds, als Nachfolger von Norbert Portz die Vorstellung aktueller Rechtsprechungen. Düsterdiek widmete sich insbesondere dem Vergabebeschleunigungsgesetz der Bundesregierung. Das geplante Vergabetransformationsgesetz konnte vor dem Bruch der Ampel-Koalition nicht mehr beschlossen werden. Diskutiert wird aktuell der Grundsatz der losweisen Vergabe. Die Ausnahme zur Lockerung des Losgrundsatzes (GWB § 97 (4)) soll ausgeweitet werden, um auch zeitliche Gründe für die Zusammenlegung von Teil- oder Fachlosen zu ermöglichen. Konkret betrifft dies Infrastrukturvorhaben mit einem geschätzten Auftrags- oder Vertragswert, der das Zweifache des jeweiligen Schwellenwertes erreicht, finanziert aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität.
Düsterdiek forderte mehr Spielraum für die Kommunen und eine flexible Gestaltung des Losgrundsatzes. Er betonte, dass eine Auftragsvergabe in mehreren Losen „aufgrund der Kleinteiligkeit, insbesondere bei der Sanierung oder beim Bauen im Bestand“, im kommunalen Bereich überwiegend sinnvoll sei. Ein „Absenken der Begründungstiefe beim Abweichen vom Losgrundsatz“ bezeichnete er als „wichtigen Schritt in die richtige Richtung“. AKH-Hauptgeschäftsführer Dr. Martin Kraushaar zeigte sich als Moderator kritisch und fragte zurück: „Unter welchen Bedingungen könnte denn eine Amtsleitung dem Magistrat die Entschlussvorlage vorlegen, wonach das zeitliche Erfordernis, welches eine General- oder Totalunternehmervergabe rechtfertige, nicht gegeben ist. Die Amtsleitung kann ja kaum formulieren, auf den Zeitbedarf kommt es nicht an, wir haben genug Zeit.“ Düsterdiek betonte in seiner Antwort nochmals den grundsätzlich hohen Bedarf an mehr Spielraum für Abweichung vom Grundsatz der losweisen Vergabe.
Wettbewerb, Transparenz, Wirtschaftlichkeit, Verhältnismäßigkeit und Gleichbehandlung sind Garanten für Vertrauen in staatliches Handeln und für die Vermeidung von Willkür.
Norbert Portz
Rechtliche Beratung durch Planende?
Rechtsanwalt Portz, Beigeordneter des Deutschen Städte- und Gemeindebunds a. D., erläuterte, dass der Fachkräftemangel in Kommunen Chancen für Planende eröffne, da Aufgaben ausgelagert werden müssen. Beim Umgang mit dem Rechtsdienstleistungsgesetz wies er auf Fallstricke hin: Außergerichtliche Rechtsdienstleistungen, rechtliche Beratungen, sind grundsätzlich Volljuristen vorbehalten. Ein markantes Beispiel des Verstoßes gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz war die Lieferung einer Skonto-Abschlagsklausel durch einen Architekten. Architektinnen und Architekten benötigen jedoch rechtsbezogene Kenntnisse, die zum Leistungsbild gehören, wobei eine Einzelfallprüfung notwendig ist. Portz machte darauf aufmerksam, dass eine auffällige Häufung der Fälle, in denen Rechtsanwälte gegen Architekten wegen unzulässiger Rechtsdienstleistungen vorgehen, aus dem Gießener Raum stammt. Kraushaar wies darauf hin, dass die Verfahrensbetreuung durch Architektinnen und Architekten damit keinesfalls grundsätzlich infrage gestellt sei, allerdings müsste man diese Entwicklung ernst nehmen und sie zeige auf, wie wichtig es wäre, die Anstrengungen in Richtung einer Vorbehaltsaufgabe zu verstärken.
Der ehrenamtliche Beisitzer der Vergabekammer des Bundes Portz plädierte dafür, Vergabegrundsätze auch bei Vereinfachungen zu wahren. Wettbewerb, Transparenz, Wirtschaftlichkeit, Verhältnismäßigkeit und Gleichbehandlung seien Garanten für Vertrauen in staatliches Handeln und für die Vermeidung von Willkür.
AKH-Hauptgeschäftsführer Kraushaar und Kammerpräsident Greiner verabschiedeten Portz mit Dank für sein langjähriges Engagement für die „stille Erotik des Vergaberechts“, wie Portz die Thematik schmunzelnd nannte.
Dr. Jan Peter Müller aus Frankfurt stellte die These auf, dass „‚schlank‘ und ‚nachhaltig‘ kein Widerspruch“ seien. Effizienz und Nachhaltigkeit ließen sich im geltenden Recht bereits kombinieren, wenn Beschaffungsgegenstand und Verfahren klar gestaltet werden. Überregulierung und unklare Vorgaben erzeugten die eigentliche Komplexität. Lebenszykluskosten und Umweltkosten sollten von Anfang an berücksichtigt werden, um langfristige Effizienz zu sichern.
Wettbewerbsvorstellung Heinrich-Kromer-Schule
Kein Hessischer Vergabetag ohne Best-Practice-Projekt: Der Neubau der Heinrich-Kromer-Schule in Frankfurt wurde von Auftraggeber, Verfahrensbetreuerin und Architekten vorgestellt. Abteilungsleiter Bildungsbau im Amt für Bau und Immobilien Roland Hatz erklärte: „Wir machen gerne Wettbewerbe und halten sie für ein gutes Tool.“ Als Vorteile von Wettbewerben für die Auslobenden im Vergleich zu Verhandlungsverfahren ohne Wettbewerb nannte Architekt Hatz beispielsweise die frühzeitige Einbindung der Beteiligten und das verbindliche Festlegen der Grundlagen. Außerdem sichere die gemeinsame Entscheidungsfindung die spätere Durchsetzungsfähigkeit der Maßnahme, der Auftraggebende erhalte zahlreiche Planungsansätze für die Bauaufgabe und nicht zuletzt nannte Hatz auch die große Transparenz für die Nutzenden als Stärke von Planungswettbewerben.
Darüber hinaus zeigte der Frankfurter Abteilungsleiter Bildungsbau auf, dass Planungswettbewerbe sowohl bei den Kosten als auch bei der Dauer mindestens gleichwertig zu Verhandlungsverfahren sind. Die Kosten seien bei beiden Verfahrensarten in Relation zu den gesamten Kosten des Projekts untergeordnet. Bei einem Planungswettbewerb erhalte der Auslobende jedoch mehr und vertieftere Planungsvorschläge. Betrachte man den gesamten Ablauf des Bauvorhabens, gebe es keine Unterschiede bei der Dauer des Projekts von der Bedarfskonkretisierung bis zum Abschluss.
Der Planungswettbewerb für die Heinrich-Kromer-Schule in Frankfurt erfolgte als einstufiger interdisziplinärer hochbaulich-freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb. 20 Teilnehmende wurden ausgewählt, darunter sechs gesetzte Planungsteams und 14 aus 181 Bewerbungen geloste Teams. Den erstplatzierten Entwurf stellten Vertreter der kooperierenden Büros Wörner Traxler Richter Architekten, Mijaa Raummanufaktur und SHK+ Landschaftsarchitekten vor.
Geleitet wurde die Planung durch den Anspruch, die Merkmale der Bestandsschule zu erhalten. Der zentrale, gefasste Schulhof mit seinen Proportionen sollte als „Dorfanger“ erhalten sowie der wertvolle und sehr prägende Baumbestand behutsam behandelt werden. Das Ergebnis überzeugte das Preisgericht „durch die gelungene, unaufgeregte und stimmige Bestandseinbindung, Ensemblebildung und angemessene Baukörper- und Funktionsverteilung. Die räumlichen Qualitäten lassen einen sehr guten Schulalltag für alle Beteiligten erwarten. Die Flexibilität der Grundrisse gibt auch zukünftigen Entwicklungen Raum“.
Vorschläge des LWA
Die Überlegungen des Landeswettbewerbs- und Vergabeausschusses (LWA) der AKH, wie Vergabeverfahren bei weiterhin hohen Ansprüchen an die Qualität effizienter gestaltet werden könnten, stellte die LWA-Vorsitzende Kristin Dirschl vor. Die Vorschläge des LWA betreffen kompaktere Planungswettbewerbe und schlankere Verhandlungsverfahren. Vereinfachte und standardisierte Eignungsprüfungen und Formulare, eine reduzierte Teilnehmendenzahl sowie kompaktere Projekt- oder Leistungsbeschreibung könnten den Aufwand beispielsweise reduzieren. Die Vorschläge wird der LWA nun mit dem Hessischen Städte- und Gemeindebund, dem Hessischen Städtetag und dem Hessischen Landkreistag besprechen, um gemeinsam die Möglichkeiten für schlanke Verfahren zu fördern und zu tragen.
Parallel wird der LWA Vorschläge erarbeiten, wie das Bauleitplanverfahren beschleunigt werden kann. Schließlich möchten sich die Mitglieder des LWA auf das Entwickeln der Phase Null fokussieren, um deren Relevanz zu stärken.
In der Podiumsdiskussion „Vergabeverfahren mittelstandsfreundlich und praktikabel – Wege des Gelingens“ sprachen neben AKH-Präsident Greiner, Abteilungsleiter Bildungsbau Hatz und LWA-Vorsitzendem Dirschl auch Pia Walch, Leiterin des Referats Vergabewesen, Gewerberecht, Eich- und Messwesen im Hessischen Wirtschaftsministerium, Uwe Becker, Präsident des Hessischen Rechnungshofs, Dr. Michael Kopatz, Dezernent der Stadt Marburg für Klimastrukturwandel, Bauen, Stadtplanung und Mobilität, sowie Rechtsanwältin Jana Gretschel aus München.
100.000
Mit der HVTG-Novelle sollen Planungsleistungen künftig bis 100.000 Euro ohne Durchführung eines Vergabeverfahrens direkt beauftragt werden können.
Quelle: https://hessen.de/presse/land-erneuert-das-vergaberecht-und-setzt-auf-vertrauen-und-fairness
HVTG-Novelle
Moderator Kraushaar fragte die Vertreterin des Ministeriums zunächst nach der Novelle des Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetzes (HVTG). Walch erklärte, die HVTG-Novelle solle insbesondere durch erhebliche Erhöhung der Freigrenzen Bürokratie abbauen (Planungsleistungen im Schätzwert von bis zu 100.000 Euro können durch Direktvergabe vergeben werden) und der Tariftreue größeres Gewicht verleihen. Zugleich reagierte sie auf die Kritik von Kammerpräsident Greiner, der einen Widerspruch zwischen der Forderung nach Tariftreue an die Bieter und dem gleichzeitigen Bestreben von vielen vergebenden Kommunen sieht, Abschläge bei den Honoraren nach Basissätzen vorzunehmen. Das Ministerium setze dort an, wo der Handlungsbedarf am größten sei, stellte die Referatsleiterin fest – und dieser liege nicht bei den Planenden, sondern bei den Bauarbeitern auf den Baustellen.
Der Präsident des Landesrechnungshofs Uwe Becker sah neben den Chancen und der Notwendigkeit der Entbürokratisierung, die zu ergreifen in der Verantwortung des Gesetzgebers liege, auch die Notwendigkeit als Landesrechnungshof, ein zureichendes Risikomanagement zu betreiben. Funktionale Ausschreibungen nach dem Motto „Baut mir eine Schule“ könnten nur dann funktionieren, wenn Auftraggebende und Auftragnehmende ein gemeinsames, präzises Verständnis von Qualität und Funktionalität hätten. In der Praxis fehle diese Klarheit jedoch häufig. Umso wichtiger bleibe ein sauberes und eindeutiges Leistungsverzeichnis, insbesondere für die Vergleichbarkeit von Angeboten und die Steuerbarkeit der Projekte.
Eine funktionale Vergabe eröffne zwar Chancen für Innovationen, gleichzeitig wachse aber das Risiko hinsichtlich der Wirtschaftlichkeit und des Wettbewerbs. Die angestrebte Beschleunigung der Verfahren berge unweigerlich auch Gefahren für Sparsamkeit, Ordnungsmäßigkeit und fairen Wettbewerb. Zwischen beiden Zielen sei der erforderliche Ausgleich sicherzustellen, so Becker.
Becker, der früher unter anderem die Position des Kämmerers der Stadt Frankfurt bekleidete, verwies auf bestehende Instrumente wie die losweise Vergabe, mit der sich Wettbewerbe sichern und der regionale Mittelstand stärken lassen – vorausgesetzt, die öffentlichen Auftraggeber verfügten über ausreichende Kapazitäten. Vergaberechtliche Spielräume müssten gezielt genutzt werden.
Qualität im gesamten Lebenszyklus
Als zentrales Anliegen nannte Becker die Qualitätssicherung über den gesamten Lebenszyklus von Gebäuden. Niedrige Baukosten zu Beginn führten häufig zu hohen Folgekosten im Betrieb. Deshalb müsse Nachhaltigkeit – von der Materialwahl bis zur späteren Nutzung – bereits in der Ausschreibung mitgedacht werden. Entscheidend sei eine ausgewogene Balance zwischen Beschleunigung, Wettbewerb und langfristiger Wirtschaftlichkeit.
Als Vertreter einer Kommune, die den Klimaschutz strukturell in Verwaltung, Baupolitik und Mobilitätsplanung verankert, nahm Dr. Michael Kopatz, Dezernent für Klimastrukturwandel, Bauen, Stadtplanung und Mobilität der Stadt Marburg an der Podiumsdiskussion teil. Marburg setzt in seiner kommunalen Beschaffungs- und Baupolitik gezielt auf Klimastrukturwandel. Kopatz machte deutlich, dass es schwer ist, etablierte Prozesse in Verwaltung und Baupraxis zu verändern: Innovation braucht Zeit und klare Vorgaben. Ein zentraler Hebel ist in Marburg der politische Beschluss zur Förderung von klimaneutralem Bauen, der insbesondere die Holzbauweise zur bevorzugten Option macht – sowohl in Bebauungsplänen als auch in städtebaulichen Verträgen. „Bauen mit Holz ist für den Klimaschutz genauso essenziell wie der Ausbau der erneuerbaren Energien“, betonte Umweltwissenschaftler Kopatz. Marburg setze außerdem auf Sanierung statt Abriss, sofern Gebäude noch nutzbar sind.
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf integriertem Denken in der Stadtentwicklung, insbesondere an der Schnittstelle von Bauen und Mobilität. Marburg hat seine Stellplatzsatzung grundlegend reformiert: In der Kernstadt müssen für Neubauten keine Stellplätze mehr nachgewiesen werden. Das senkt Baukosten, macht Projekte für Investoren attraktiver und unterstützt die Verkehrswende, indem zusätzlicher Autoverkehr vermieden wird.
KI in der Vergabe
Rechtsanwältin Jana Gretschel aus München gab in ihrem Vortrag Impulse zum Thema „KI in der Vergabe“. Sie riet dazu, Künstliche Intelligenz als das zu verstehen, was sie ist: ein Werkzeug mit klaren Grenzen. Entscheidend sei die Auswahl des für den jeweiligen Zweck geeigneten KI-Tools sowie eine kritische Prüfung der Ergebnisse. „KI versteht nicht, auch wenn es so klingt“, betonte Gretschel.
Das Einsatzspektrum reiche von der Vorbereitung bis zur Unterstützung von Vergabeverfahren. Gretschel empfahl den Aufbau sogenannter Prompt-Bibliotheken, also Sammlungen erprobter Anweisungen und Formulierungen für den gezielten Einsatz von KI. Zugleich warnte sie davor, KI-Antworten unreflektiert zu übernehmen: Die Systeme arbeiten nicht mit „wahr“ oder „falsch“, sondern auf Basis statistischer Plausibilität und können Antworten generieren, obwohl keine verlässlichen Informationen vorliegen. Ziel sei es, Risiken zu erkennen, um die Potenziale von KI verantwortungsvoll nutzen zu können.
Fazit und Ausblick
Zum Abschluss der Veranstaltung nannte AKH-Präsident Greiner drei zentrale Leitgedanken: Er plädierte für einen differenzierten Bürokratieabbau, der ein wichtiges Anliegen sei, bei dem jedoch maßvoll vorgegangen werden sollte, da Bürokratie demokratisch legitimiert sei. Greiner forderte stattdessen, Regelwerke gezielt zu überprüfen, zu verschlanken und verantwortungsvoll anzuwenden, um Planung zu erleichtern, ohne demokratische Standards zu gefährden.
Der Spitzenvertreter der Architektenschaft in Hessen richtete als zweiten Leitgedanken einen Appell an die Kommunen, wieder häufiger Planungswettbewerbe auszuloben. Die Ausführungen der LWA-Vorsitzenden Kristin Dirschl hatten gezeigt, kompakte und zeitlich begrenzte Wettbewerbsverfahren könnten qualitativ hochwertige Ergebnisse liefern und zugleich wirtschaftlich sein. Voraussetzung sei jedoch, dass Wettbewerbe insgesamt wieder vermehrt stattfinden, um eine breite Beteiligung der Planerschaft zu ermöglichen.
Als dritten Punkt unterstrich Kammerpräsident Greiner die Bedeutung der Baukultur als geistig-schöpferische Leistung. So seien beispielsweise Planungsleistungen für Schulen keine reine Beschaffungsaufgabe, sondern ein iterativer Prozess. Beschleunigungs- und Vereinfachungsstrategien müssten daher die Qualität der Planung, angemessene Honorare und die Anerkennung der Baukultur mitdenken.
Weitere Informationen: www.akh.de/vergabetag
Marion Mugrabi
Das könnte Sie auch interessieren
Neues Wissen,
smarte Projekte und
inspirierende Ideen
Entdecken Sie die Welt der Architektur –
jetzt im exklusiven Newsletter!