Jahresfristen
Zu Silvester drohen viele Honorarforderungen zu verjähren. Doch oft lässt sich dies aufschieben
Mit dem DAB rechtssicher planen und bauen
DAB mit Adobe Firefly
Redaktionsgruppe Recht: Die Veröffentlichungen im Rechtsteil des DAB und von DABonline werden von einer juristisch versierten Redaktionsgruppe fachlich begleitet. Sie besteht aus Sinah Marx (Leiterin; Hamburgische AK), Fabian Blomeyer (Bayerische AK), Dr. Sven Kerkhoff (AK NRW) und Markus Prause (AK Niedersachsen).
Als Mitglieder des Rechtsausschusses der Bundesarchitektenkammer sind sie nah dran an aktuellen rechtlichen Themen. Und aus der Beratungspraxis in ihrer jeweiligen Kammer erfahren sie direkt von den Mitgliedern, welche Rechtsfragen Architekturbüros ganz akut oder als Dauerbrenner umtreiben.
Zu Silvester drohen viele Honorarforderungen zu verjähren. Doch oft lässt sich dies aufschieben
Auch wer Leistungsphase 9 gar nicht erbringen will, kann durch Übereifer in einen Auftrag für sie hineinrutschen.
Wer gegen Bau- und Sicherheitsrecht verstößt, muss mit teils massiven Sanktionen rechnen.
Aktuelle Urteile und Beschlüsse zum Thema Bestandsschutz, aufbereitet von Richter Dr. Hubertus Schulte Beerbühl
Wann Bauwerke und ihre Änderung Bestandsschutz genießen – auch wenn die Bauakten längst verschwunden sind
Wenn der Bauherr vereinbarte Leistungen nicht abruft, muss er oft trotzdem Honorar zahlen
Die HOAI 2013 definiert Grundleistungen im Verhältnis von Architekt und Fachplaner. Das bringt neue Pflichten und Verantwortlichkeiten ab Leistungsphase 2 mit sich.
Inwieweit kann der Bauherr dem Architekten aufgeben, die „Gebäudegesundheit“ sicherzustellen?
Die GmbH & Co. KG soll die Haftung begrenzen. Aber sie ist keine geeignete Rechtsform für Architekturbüros.
Im unbeplanten Innenbereich ist die Genehmigung eines Vorhabens oft ungewiss. Doch diverse Anhaltspunkte bringen mehr Klarheit.