Die Haftung des Architekten bei schadstoffbelasteten Gebäuden
Inwieweit kann der Bauherr dem Architekten aufgeben, die „Gebäudegesundheit“ sicherzustellen?
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Redaktionsgruppe Recht: Die Veröffentlichungen im Rechtsteil des DAB und von DABonline werden von einer juristisch versierten Redaktionsgruppe fachlich begleitet. Sie besteht aus Sinah Marx (Leiterin; Hamburgische AK), Fabian Blomeyer (Bayerische AK), Dr. Sven Kerkhoff (AK NRW) und Markus Prause (AK Niedersachsen).
Als Mitglieder des Rechtsausschusses der Bundesarchitektenkammer sind sie nah dran an aktuellen rechtlichen Themen. Und aus der Beratungspraxis in ihrer jeweiligen Kammer erfahren sie direkt von den Mitgliedern, welche Rechtsfragen Architekturbüros ganz akut oder als Dauerbrenner umtreiben.
Inwieweit kann der Bauherr dem Architekten aufgeben, die „Gebäudegesundheit“ sicherzustellen?
Die GmbH & Co. KG soll die Haftung begrenzen. Aber sie ist keine geeignete Rechtsform für Architekturbüros.
Im unbeplanten Innenbereich ist die Genehmigung eines Vorhabens oft ungewiss. Doch diverse Anhaltspunkte bringen mehr Klarheit.
Wann müssen Bauherren selbst für Schallschutz sorgen? Neues vom Bundesverwaltungsgericht zur “architektonischen Selbsthilfe“.
Die ungünstige neue Steuerregel für Abschlagszahlungen gilt erst ab 2015 und noch nicht mit voller Wirkung – Folge einer erfolgreichen Intervention der Architektenkammern bei den Finanzministerien.
RA Erik Budiner und Architekt Georg Brechensbauer geben Praxishinweise zur Umsetzung der BGH-Entscheidung zu Stufenverträgen.
Architekten müssen für ihre Bauherren nicht permanent persönlich ansprechbar sein. Um stringent und zielführend zu arbeiten, dürfen sie unsinnige Gesprächswünsche ablehnen.
Ein Bauvorbescheid kann vor Meinungsumschwüngen des Bauamtes, Nachbar-Anfechtungen und nachträglichen Änderungen der Sach- und Rechtslage schützen.
Auch für die Planung provisorischer Schul-Container macht die HOAI Vorgaben. Die Wichtigste: Es zählen die Neuherstellungskosten, nicht die Kosten der manchmal nur kurzen Miete
Bringt ein Mitarbeiter Erfahrungen aus einem früheren Job mit, dann kann sein jetziges Büro diese als Referenz in Vergabeverfahren einsetzen. So entschied jetzt die Vergabekammer Sachsen.