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Zwischen Klimaanpassung und Bau-Turbo

Klimaanpassung ist keine freiwillige Zusatzaufgabe mehr. Gleichzeitig sollen Planungs- und Genehmigungsverfahren schneller und einfacher werden. Beides ist kein Widerspruch. Werden die räumlichen Fragen früh geklärt, lassen sich Projekte später verlässlicher umsetzen. 

Jörg Schumacher
21.08.2026 6min
Stadtbegrünung in Antwerpen
Stadtbegrünung in Antwerpen
© Ulf Jacob

Politisch werden Baubeschleunigung und Klimaanpassung meist getrennt behandelt. Im Planungsprozess gehören sie zusammen: Werden Verfahren verkürzt oder Prüfungen gebündelt, müssen Konflikte früher geklärt werden. 

Besonders deutlich zeigt sich das im Bestand. Quartiere sollen nachverdichtet, umgebaut oder neuen Nutzungen zugeführt werden. Zugleich braucht es Verschattung, ausreichend große Baumstandorte, Flächen für Rückhalt und Versickerung sowie schadlose Abflusswege bei Starkregen. All das muss in Straßen, Höfen und auf Grundstücken Platz finden, die längst bebaut und genutzt sind. Verfahren lassen sich beschleunigen. Die Flächenkonflikte werden dadurch nicht kleiner. 

Für mehr Tempo müssen Konflikte möglichst früh geklärt werden 

Wohnungsbau-Turbo, Infrastruktur-Zukunftsgesetz und die Reform des Baugesetzbuches (BauGB) sollen Planungs- und Genehmigungsverfahren beschleunigen. Digitale Verfahren, klare Zuständigkeiten und der Abbau von Doppelprüfungen können dazu beitragen. Problematisch wird es, wenn räumliche Fragen in spätere Projektphasen verschoben werden.

Zugleich wird Klimaanpassung rechtlich verbindlicher. Das Bundes-Klimaanpassungsgesetz verpflichtet die Bundesregierung zu einer Strategie mit messbaren Zielen und die Länder zu eigenen Strategien. Die Deutsche Anpassungsstrategie 2024 setzt den Auftrag des Bundes um. Die Länder bestimmen außerdem, welche Stellen Klimaanpassungskonzepte für Gemeinden und Kreise aufstellen.

Die EU-Verordnung über die Wiederherstellung der Natur verpflichtet die Mitgliedstaaten zu nationalen Wiederherstellungsplänen, auch für städtische Ökosysteme. Für die kommunale Planung heißt das: Klimarisiken müssen systematischer untersucht und Hitze, Starkregen, Wasser und Grün stärker in räumliche Entscheidungen einbezogen werden.  

Die geplante BauGB-Reform greift diesen Zusammenhang auf. Sie soll Verfahren straffen und zugleich Klimaanpassung, Starkregenvorsorge und wassersensible Stadtentwicklung stärker berücksichtigen. Ein verkürztes Verfahren löst keinen Flächenkonflikt. Der zusätzliche Baumstandort entsteht dadurch ebenso wenig wie die Fläche für den Regenwasserrückhalt. Beides braucht Platz. Wird das zu spät geklärt, taucht der Konflikt im Genehmigungsverfahren, auf der Baustelle oder erst in der späteren Nutzung wieder auf.

Genau hier ist der Gesetzgeber gefordert. Wer Verfahren erleichtert, muss prüfen, ob dadurch Klimaanpassung, Flächensicherung oder die Umsetzung von Kompensationsmaßnahmen erschwert werden. Solche Widersprüche dürfen nicht erst im Projekt bei den Planenden landen. 

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Klimaanpassung braucht Raum 

Sind Gebäude, Erschließung und Flächenaufteilung weitgehend festgelegt, bleibt für Rückhalteflächen, Kaltluftleitbahnen oder ausreichend große Baumstandorte kaum Spielraum. Bäume lassen sich nicht nachträglich in einen ausgereizten Straßenraum hineinplanen. Offene Mulden konkurrieren dann mit Leitungen, Stellplätzen und Feuerwehrzufahrten. Flächen lassen sich mehrfach nutzen, aber nur einmal vergeben. 

Stadtklimakarten zeigen, welche Wege, Plätze und Haltestellen bei Hitze besonders belastet sind. Digitale Modelle können ergänzend sichtbar machen, wie sich Begrünung, Verschattung oder Versickerung auswirken. So lassen sich Prioritäten setzen: an der unverschatteten Haltestelle, auf dem überhitzten Platz oder entlang einer wichtigen Fußwegeverbindung.

Gerade im Bestand greifen die Aufgaben der Fachrichtungen eng ineinander. Die Stadtplanung führt konkurrierende Flächenansprüche zusammen, entwickelt räumliche Konzepte und bereitet die Abwägung vor. Die Landschaftsarchitektur arbeitet auf mehreren Maßstabsebenen – von Landschaftsplänen, Grünordnungsplänen und übergeordneten Freiraumplanungen bis zur Objektplanung und Realisierung von Freianlagen wie Straßenräumen, Plätzen, Höfen und Grünanlagen. Dabei entwickelt sie Lösungen, die den Umgang mit Boden, Wasserhaushalt, Vegetation und Biodiversität mit Nutzung und Gestaltung verbinden.  

Auch auf Gebäudeebene werden früh wichtige Weichen gestellt. Die Architektur muss Klimaanpassung in Entwurf und Konstruktion integrieren. Dazu gehören sommerlicher Wärmeschutz und bauliche Verschattung ebenso wie Dach- und Fassadenbegrünung. Ein Gründach muss von Beginn an mit Tragwerk, Dachaufbau, Abdichtung, Entwässerung und Regenwasserbewirtschaftung abgestimmt werden. Gerade beim Wasser wird deutlich, wie eng Stadtplanung, Landschaftsarchitektur, Architektur, Wasserwirtschaft und technische Fachplanung zusammenarbeiten müssen.

Zielkonflikte sind für die Planung nichts Neues. Wohnen, Verkehr, Freiraum, Wirtschaftlichkeit und Gemeinwohl mussten schon immer zusammengebracht werden. Neu ist die zunehmende Gewichtung von Hitzevorsorge, Wasser und klimawirksamen Freiräumen. Gute Planung bearbeitet diese Anforderungen früh, damit daraus später keine neuen Konflikte entstehen.

Vom Wissen zur räumlichen Entscheidung 

Spätere Prüfungen lassen sich nur reduzieren, wenn früh geklärt wird, wo besonders belastete oder empfindliche Räume liegen. Kommunale Klimaanpassungskonzepte, Stadtklimaanalysen und Starkregengefahrenkarten liefern die Grundlage. Ihre Erkenntnisse müssen in städtebauliche Konzepte, Landschafts- und Grünordnungspläne sowie in die Planung von Straßen, Plätzen und Grünanlagen einfließen. 

Ein mögliches Instrument auf dem Baugrundstück ist der qualifizierte Freiflächengestaltungsplan. Er führt Baumstandorte, Regenwasserrückhalt und Versickerung, Gebäudebegrünung, befestigte Flächen, Leitungen und Feuerwehrzufahrten zusammen. Nutzungskonkurrenzen werden sichtbar, solange die Planung noch angepasst werden kann. 

Wo das Instrument bislang nicht vorgesehen ist, bedeutet seine Einführung eine zusätzliche Bauvorlage und einen weiteren Prüfauftrag. Der Mehraufwand kann sich lohnen, wenn klar geregelt ist, was dargestellt und nach welchen Maßstäben geprüft wird. Nur dann schafft der Plan mehr Sicherheit, statt lediglich einen weiteren Nachweis zu erzeugen. 

Immer neue Nachweise sind nicht das Ziel. Klimaanpassung unverbindlich zu lassen, hilft ebenso wenig. Die Instrumente müssen so aufeinander abgestimmt sein, dass die entscheidenden Fragen früh geklärt werden und nicht erst im Genehmigungsverfahren oder auf der Baustelle. 

Daueraufgaben brauchen dauerhafte Finanzierung 

Gesetze und Strategien schaffen noch keine klimaangepassten Quartiere. Baumstandorte, Entsiegelung, Rückhalteflächen und Grünanlagen müssen geplant, umgesetzt und dauerhaft gepflegt werden. Klimaanpassung wirkt über Jahrzehnte und braucht daher eine Finanzierung, die auf Dauer angelegt ist. 

Die Bundesarchitektenkammer fordert deshalb, Klimaanpassung als Gemeinschaftsaufgabe im Grundgesetz zu verankern. Das mag nach einer verfassungsrechtlichen Detailfrage klingen, hätte aber sehr praktische Folgen: Bund und Länder könnten Klimaanpassung auf dieser Grundlage dauerhaft gemeinsam finanzieren. Kommunen wären weniger auf befristete Förderprogramme und einzelne Modellvorhaben angewiesen und könnten langfristiger planen und investieren.

Planungsbeschleunigung und Klimaanpassung betreffen unterschiedliche Seiten desselben Planungsprozesses. Werden Flächenkonflikte früh geklärt, profitieren davon auch Genehmigung und Umsetzung. Beschleunigte Verfahren entstehen nicht durch weniger Planung, sondern durch gute Entscheidungen zum richtigen Zeitpunkt. 

Relevante Quellen und Verlinkungen

Wohnungsbau-Turbo / § 246e BauGB 
Informationen der Bundesregierung zum Wohnungsbau-Turbo 
Amtlicher Gesetzestext zu § 246e BauGB  

Geplante Reform des Baugesetzbuchs / BauGB-Upgrade 
Gesetzgebungsverfahren beim BMWSB 

Bundes-Klimaanpassungsgesetz 
Amtlicher Gesetzestext 

Deutsche Anpassungsstrategie 2024 
Strategie und Anlagen beim Bundesumweltministerium 

EU-Verordnung über die Wiederherstellung der Natur 
Amtlicher Verordnungstext bei EUR-Lex 

Nationaler Wiederherstellungsplan 
Fragen und Antworten des Bundesumweltministeriums  

Infrastruktur-Zukunftsgesetz 
Informationen der Bundesregierung 

Links zu BAK-Positionen

Qualifizierter Freiflächengestaltungsplan   
BAK zur Musterumbauordnung

Gemeinschaftsaufgabe Klimaanpassung 
BAK: Hitzeschutz für eine starke Wirtschaft

Porträt eines Mannes
© Anja Grabert

Jörg Schumacher

Leiter des Referats Nachhaltigkeit bei der Bundesarchitektenkammer

Jörg Schumacher ist Leiter des Referats Nachhaltigkeit bei der Bundesarchitektenkammer. In dieser Funktion begleitet und koordiniert er unter anderem den Aufbau des Bundesregisters Nachhaltigkeit und befasst sich aus berufspolitischer Perspektive mit der Entwicklung europäischer und nationaler Nachhaltigkeitsanforderungen im Bauwesen. 

Person mit lockigem Haar hält ein großes Blatt mit technischen Zeichnungen oder Plänen vor sich.
Mann in blauem Hemd hält zwei Papprollen und steht in einem Büro mit Computer und Kleidung im Hintergrund.
Person mit weißem Schutzhelm und orangefarbener Warnweste hält ein Tablet in einer Baustellenumgebung mit Gerüst im Hintergrund.

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