In den Kommunen wird Klimaanpassung konkret
Vor zwei Jahren ist das Klimaanpassungsgesetz des Bundes in Kraft getreten. Es verpflichtet Bundesländer und Kommunen, Maßnahmen zu ergreifen, um besser mit Hitzeperioden, Starkregen und anderen Folgen des Klimawandels umzugehen. Auf dem Weg zur Erreichung dieses Ziels sind die Städte und Gemeinden bisher unterschiedlich weit gekommen.
In Soest wird die Anpassung an die Folgen des Klimawandels ernst genommen. Schon 2016 beschloss die westfälische Stadt mit ihren 50.000 Einwohnern ein Klimaanpassungskonzept, das seither kontinuierlich weiterentwickelt wird. „Mittlerweile haben wir sehr viele konkrete Klimaanpassungsmaßnahmen umgesetzt“, sagt Bürgermeister Marcus Schiffer (SPD). „Wir verschatten Spielplätze und Innenstadtplätze, wir begrünen die Dächer unserer Stadtbücherei und entsiegeln Schulhöfe, wir bieten privaten Haushalten Förderprogramme für die Umwandlung von Schottergärten oder Fassadenbegrünung an.“
Auch andere Städte und Gemeinden haben solche Konzepte beschlossen. Befördert wird dies durch das Klimaanpassungsgesetz des Bundes, das am 1. Juli 2024 in Kraft getreten ist und alle drei föderalen Ebenen – Bund, Länder und Kommunen – in den Blick nimmt. Die Bundesregierung verpflichtet sich im Gesetz, eine vorsorgende Klimaanpassungsstrategie mit messbaren Zielen vorzulegen und fortlaufend umzusetzen. Die Länder werden beauftragt, bis Januar 2027 eigene Strategien zu entwickeln.
Länder nehmen Kommunen in die Pflicht
Den Kommunen macht das Bundesklimaanpassungsgesetz direkt keine Vorgaben. Vielmehr sollen die Städte und Gemeinden von den Ländern in die Pflicht genommen werden. In ihren Klimaanpassungsstrategien sollen die Bundesländer deshalb nicht nur eigene Ziele formulieren, sondern auch dafür sorgen, dass Gemeinden und Landkreise lokale Klimaanpassungskonzepte auf der Grundlage von Risikoanalysen aufstellen. Dabei haben die Länder einen gewissen Spielraum. So können sie festlegen, dass nur Kommunen ab einer bestimmten Größe ein solches Konzept erstellen müssen.
Eine entsprechende Regelung sieht zum Beispiel das Landesgesetz zur Klimaanpassung vor, das das Kabinett von Sachsen-Anhalt Anfang dieses Jahres auf den Weg gebracht hat. Demnach müssen Landkreise und kreisfreie Städte bis Juni 2031 ein solches Klimaanpassungskonzept vorweisen. Kreisangehörige Gemeinden sind dazu nicht verpflichtet, was nach Angaben der Staatskanzlei den Verwaltungsaufwand gering halten soll. In Baden-Württemberg müssen laut dem Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz neben kreisfreien Städten und Landkreisen auch Große Kreisstädte eigene Konzepte zur Klimaanpassung vorlegen.
Städte stellen Fortschritte fest
Doch wie weit sind die Länder mit ihren Konzepten? Im Jahr 2025 zeigte sich der Deutsche Städtetag noch unzufrieden: Das Klimaanpassungsgesetz des Bundes bleibe wenig wirkungsvoll, bemängelte er damals. Die Städte wollten flächendeckende Klimaanpassungskonzepte, aber die Länder setzten dies kaum um.
Seither sei aber einiges in Bewegung gekommen, sagt Christian Schuchardt, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetags. Er stellt fest, dass inzwischen mehrere Länder Regelungen für die kommunale Ebene getroffen haben. „Ziel muss eine flächendeckende und abgestimmte Klimaanpassungsstrategie in ganz Deutschland sein“, sagt Schuchardt. „Dafür brauchen die Städte verlässliche rechtliche und finanzielle Rahmenbedingungen.“
Die Bereitschaft der Städte, sich an die Folgen des Klimawandels anzupassen, bezeichnet Schuchardt als „unverändert groß“. Nach seinen Worten beschäftigen sich zahlreiche Kommunen bereits seit Jahren mit dem Thema und arbeiten daran, ihre Infrastruktur widerstandsfähiger gegen Starkregen und Hitze zu machen. Tatsächlich zeigt das Beispiel von Soest, dass vielerorts bereits vor Inkrafttreten des Bundesgesetzes entsprechende Konzepte entwickelt wurden.
Umfragen zeigen großes Interesse
Aktuelle Angaben darüber, wie viele Kommunen sich bereits gezielt mit Klimaanpassung beschäftigen, liegen nicht vor. Anhaltspunkte ergeben sich aber aus früheren Untersuchungen. So führte das Umweltbundesamt 2023 (also vor Inkrafttreten des Klimaanpassungsgesetzes des Bundes) eine „Kommunalbefragung Klimaanpassung“ durch. Von den teilnehmenden Kommunen gaben 22 % an, das Thema Klimaanpassung nehme in ihrer Verwaltung einen hohen Stellenwert ein. Nur 2 % erklärten, das Thema habe bei ihnen gar keine Bedeutung.
64 % der Kommunen schätzten in der Befragung den Handlungsbedarf in den kommenden zehn Jahren als hoch oder sehr hoch ein. Ein Klimaanpassungskonzept hatten damals 12 % der befragten Landkreise, Städte, Gemeinden und Gemeindeverbände erarbeitet. Für 2027 plant das Umweltbundesamt eine neue Kommunalumfrage, die dann aktuellere Zahlen liefern wird.
Welche Bedeutung Klimaanpassung für Städte und Gemeinden hat, unterstreicht eine Umfrage, die das Deutsche Institut für Urbanistik (Difu) 2024 unter 296 Kommunen durchführte. Laut dieser nicht repräsentativen Umfrage hatten damals bereits 20 % der antwortenden Kommunen ein eigenes Klimaanpassungskonzept, wobei der Anteil in den Großstädten mit 63 % deutlich höher war.
Problem ist die Finanzierung
Die größte Herausforderung bei der Klimaanpassung liege inzwischen weniger in der Planung als in der Umsetzung, gibt Christian Schuchardt vom Deutschen Städtetag zu bedenken. „Viele Maßnahmen“, erklärt er, „erfordern erhebliche Investitionen, während die finanziellen Spielräume der Städte aufgrund ihrer angespannten Haushaltslage immer kleiner werden.“ Schuchardt fordert deshalb, dass die Bundesförderprogramme „Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels“, „Natürlicher Klimaschutz in Kommunen“ sowie „Anpassung urbaner und ländlicher Räume an den Klimawandel“ fortgeführt werden.
Wie groß die Nachfrage nach Fördermitteln ist, zeigen Zahlen des Bundesbauministeriums. Bei dem Anfang Juli zu Ende gegangenen Projektaufruf im Programm „Anpassung urbaner und ländlicher Räume an den Klimawandel“ reichten Kommunen 326 Projektvorschläge mit einem Gesamtinvestitionsvolumen von 928 Millionen Euro ein. Zur Verfügung stehen aber nur 80 Millionen Euro.
„Investitionszwang trifft auf klamme Kassen“, stellt auch die Allianz „Gemeinsam für eine wasserbewusste Stadtentwicklung“ fest, an der neben anderen Institutionen die Bundesarchitektenkammer beteiligt ist. Die Allianz fordert die Bundesregierung auf, Hitzeschutz ernst zu nehmen und eine langfristig gesicherte Finanzierung für Präventions-, Anpassungs- und Investitionsmaßnahmen bereitzustellen.
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