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Wichtige Informationen zu Architektenverträgen mit Verbrauchern und zu einem aktuellen Gerichtsbeschluss
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Redaktionsgruppe Recht: Die Veröffentlichungen im Rechtsteil des DAB und von DABonline werden von einer juristisch versierten Redaktionsgruppe fachlich begleitet. Sie besteht aus Sinah Marx (Leiterin; Hamburgische AK), Fabian Blomeyer (Bayerische AK), Dr. Sven Kerkhoff (AK NRW) und Markus Prause (AK Niedersachsen).
Als Mitglieder des Rechtsausschusses der Bundesarchitektenkammer sind sie nah dran an aktuellen rechtlichen Themen. Und aus der Beratungspraxis in ihrer jeweiligen Kammer erfahren sie direkt von den Mitgliedern, welche Rechtsfragen Architekturbüros ganz akut oder als Dauerbrenner umtreiben.
Wichtige Informationen zu Architektenverträgen mit Verbrauchern und zu einem aktuellen Gerichtsbeschluss
Beim BGB-Bauvertrag können Mängel erst geltend gemacht werden, wenn eine Abnahme erfolgt ist. Der Bundesgerichtshof gibt die Richtung vor.
Teil drei der Serie zur Reform des Bauvertragsrechts und der Mängelhaftung: Verbraucherbauvertrag, Bauträgervertrag und Mängelrechte.
Über die für Architekten relevanten Neuerungen können Sie sich in der dreiteiligen DAB-Reihe einen Überblick verschaffen.
Das Städtebaurecht wurde überarbeitet. Dabei wurde auch das „Urbane Gebiet“ geschaffen. Was es nun zu beachten gibt.
Eine dreiteilige Serie gibt einen Überblick über die Reform des Bauvertragsrechts und der Mängelhaftung im Kaufrecht. Lesen Sie Teil zwei.
Um nicht EU-weit auszuschreiben, werden Planungsaufträge oft gesplittet. In manchen Fällen ist aber eine Aufaddierung richtig.
Eine dreiteilige Serie gibt einen Überblick über die Reform des Bauvertragsrechts und der Mängelhaftung im Kaufrecht.
Gerichtsurteil: Wenn sich ein Werk gezielt mit den Gegebenheiten seines Standorts auseinandersetzt, darf es nicht einfach entfernt werden.
Vorteil für Urheber: Bei der Vergütung urheberrechtlich geschützter Werke wird die Häufigkeit der Nutzung stärker berücksichtigt.