Neues Recht – neuer Vertrag
Konsequenzen der HOAI-Novelle und anderer Rechtsentwicklungen für die Vertragsgestaltung.
Konsequenzen der HOAI-Novelle und anderer Rechtsentwicklungen für die Vertragsgestaltung.
Die Honorarermittlung bei Objekt- und Fachplanung nach der neuen HOAI (Vollständige Fassung des im DAB 7/2009 in Kurzform gedruckten Textes)
Die Leistungsbilder und ihre Abrechnung
Neuregelungen, die vertragliche Vereinbarungen erfordern – selbst wenn es nur um Beweiszwecke geht.
Bauherr und Architekt können Zeithonorare vereinbaren und danach abrechnen, auch wenn die HOAI das nicht vorsieht. Das entschied der Bundesgerichtshof.
Ein aktuelles Urteil schwächt den Versicherungsschutz bei Planungsfehlern.
Aufträge sollen künftig mittelstandsfreundlicher und schneller vergeben werden.
Weil die Umsatzsteuer zweimal auf Rechnungen stand, wollte ein Finanzamt sie zweimal abgeführt haben – obwohl sie nur einmal kassiert worden war.
Sich arglistig zu verhalten, ist für den Architekten äußerst problematisch, weil sich dadurch die Verjährungsfristen für Mängelansprüche von fünf auf bis zu 30 Jahre verlängern. Dabei reicht den Gerichten im Einzelfall der Beweis des ersten Anscheins, um dem bauüberwachenden Architekten eine Pflichtverletzung nachzuweisen.
Wird erst nach dem Abschluss des Architektenvertrags über den Umfang eines Bauprojekts entschieden, dann gilt ein anfangs für jeden Auftragsteil vereinbartes Pauschalhonorar auch für spätere Teile.
Der Bundesgerichtshof fällte Urteile zu Pauschal- und Teilleistungshonoraren sowie zu stufenweise erteilten Aufträgen.
Die Einhaltung der Auslobungsregeln von Wettbewerben ist nach einem neuen Urteil auch dann für alle Beteiligten effektiv gerichtlich zu überprüfen, wenn der Schwellenwert der VOF unterschritten ist.
Keine VOB mehr für den Eigenheimbau? Das neue Forderungssicherungsgesetz wirft nicht nur diese Frage auf.
Soll ein Architekt dem Bauherrn ein Grundstück vermitteln, hat er jetzt größere Chancen auf den anschließenden Planungsauftrag.
Architekten dürfen neuerdings auch juristische Leistungen erbringen. Sie sollten das aber nur dort tun, wo sie selbst sattelfest sind.
Akquisition bringt noch kein Geld - nur der erteilte Auftrag zählt.
Bundesgerichtshof nimmt Verbraucher vor der VOB/B in Schutz.
An der TU Darmstadt lernen Architekten Verträge zu lesen und Haftungen abzusichern.
Auch wer schwarzarbeitet, haftet nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs für Mängel seiner Tätigkeit.
Zwei Architekten greifen die beabsichtigte Auftragsvergabe nach Wettbewerben an – mit unterschiedlichem Erfolg.
Leitfaden für die Berechnung von Leistungen nach der EnEV (Teil 1)
Ein Vorausblick auf das künftige Rechtsdienstleistungsgesetz.
Bauherren versuchen gelegentlich, Baupläne ohne deren Urheber zu realisieren. Und manche Auftraggeber strapazieren die Toleranzgrenze des Urhebers in Hinblick auf Veränderungen der Planung. Vieles aber muss der Urheber nicht hinnehmen.
Welche Verjährungsfristen gelten bei arglistigem Verhalten und bei Organisationsverschulden? Ein Urteil des BGH bringt mehr Klarheit.
Das Umweltschadensgesetz birgt neue Risiken.
Deutschlands größter Wettbewerb im Jahr 2007 scheiterte kläglich – aber das spricht für mehr offene Verfahren, nicht für weniger.
Die 1. Vergabekammer des Bundes hält eine Reduzierung der Bewerberzahl durch Losverfahren nur ausnahmsweise für zulässig.
Viel Arbeit, geringe Bezahlung, Probleme mit dem Urheberrecht - all das droht bei Workshops zur Ideenfindung.
Wenn ein Bauprojekt länger dauert als vereinbart, hat der bauüberwachende Architekt Anrecht auf ein höheres Honorar.
Aktuelle Rechtsprechung zum Bauplanungsrecht.