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KI im Beruf: Welche Regeln und Standards gelten?

Wer künstliche Intelligenz im Beruf benutzt, unterliegt insbesondere als Arbeitgeber einigen Pflichten gemäß der sogenannten KI-Verordnung der EU: etwa zu Schulungen und Transparenz. Hier ein Überblick

24.10.20256 Min. Von Sarah Versteyl Kommentar schreiben

Dieser Beitrag ist unter dem Titel „KI-Nutzung im beruflichen Kontext“ im Deutschen Architektenblatt 11.2025 erschienen.

Bereits seit diesem Jahr gelten diverse Pflichten für Anwender von KI-Werkzeugen. Diese sind nicht auf Hochrisikosysteme beschränkt, sondern betreffen auch alle, die im beruflichen Kontext auf KI-Unterstützung zurückgreifen. Geregelt sind diese Pflichten in der Verordnung (EU) 2024/1689 vom 13. Juni 2024 („KI-VO“). Seit dem 2. Februar 2025 haben Unternehmen, die Mitarbeitern KI-Anwendungen erlauben – sogenannte „Betreiber“ – demnach sicherzustellen, dass ihre Mitarbeiter KI-Kompetenz besitzen. Ab dem 2. August 2026 gelten zudem Transparenzpflichten bei der Verwendung KI-generierter Inhalte.

Nach Artikel 1 der KI-VO ist Zweck der Verordnung „das Funktionieren des Binnenmarkts zu verbessern und die Einführung einer auf den Menschen ausgerichteten und vertrauenswürdigen künstlichen Intelligenz (KI) zu fördern und gleichzeitig ein hohes Schutzniveau in Bezug auf Gesundheit, Sicherheit und die in der Charta verankerten Grundrechte, einschließlich Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Umweltschutz, vor schädlichen Auswirkungen von KI-Systemen in der Union zu gewährleisten und die Innovation zu unterstützen“. Dafür werden bestimmte Pflichten und Maßnahmen vorgegeben, die gestaffelt in Kraft treten.