„Ein Bestandsgebäude soll nach einem Umbau nicht mehr können müssen als vorher“
Bayerns Bauminister Christian Bernreiter über Erleichterungen beim Umbau in der überarbeiteten Musterbauordnung
Wie haben es die Abweichungen beim Umbau in die Musterbauordnung (MBO) geschafft?
Christian Bernreiter Das Thema „Erleichterungen beim Umbau“ haben wir bereits im Februar 2025 als Aufgabe für die Bauministerkonferenz im November 2025 gesetzt: Die Idee war, dass die Bauordnung selbst vorgeben soll, was für Erleichterungen für den Umbau gelten – das war auch der Wunsch vieler Planenden. Die nachgeordneten Gremien der Bauministerkonferenz haben den nun beschlossenen Umbau-Paragraphen der Musterbauordnung vorbereitet. Es gilt: Für mehr bezahlbaren Wohnraum müssen wir die Möglichkeiten unserer Bestandsgebäude konsequent nutzen. Diese Überzeugung teile ich mit meinen Kollegen in der Bauministerkonferenz – von daher konnten wir schnell einen gemeinsamen Beschluss herbeiführen.
Welche Impulse haben Sie bei der Überarbeitung aufgenommen?
CB In Bayern haben wir bereits zum 1. Januar 2025 wesentliche Erleichterungen für Aufstockungen bestehender Gebäude in der Bayerischen Bauordnung umgesetzt – unter anderem von den Verbänden wurde das sehr positiv aufgenommen. Dieses Feedback war für uns ein wichtiger Anstoß, die Musterbauordnung entsprechend zu überarbeiten. Ziel war es, konkrete Erleichterungen direkt in der Bauordnung zu verankern, damit nicht bei jedem Einzelfall aufwändige Abweichungsbegründungen nötig sind. Diese sollen für Umnutzungen, Änderungen, Ausbauten und Aufstockungen gleichermaßen gelten. Dabei haben wir neben den Erleichterungen im Brandschutz auch weitere Bereiche wie Schallschutz und Abstandsflächen berücksichtigt. Hier soll es zukünftig keine Anpassungspflicht mehr an aktuelle Anforderungen geben.
Was versprechen Sie sich konkret von den Erleichterungen beim Umbau?
CB Bezahlbarer Wohnraum entsteht nicht nur durch Neubauten, sondern auch durch den Umbau bestehender Gebäude. Der jüngst beschlossene Umbau-Paragraph der Musterbauordnung unterstützt diesen Ansatz ganz wesentlich. Dabei ist es uns wichtig, dass ein rechtmäßig bestehendes Bestandsgebäude durch den Umbau nicht mit unnötigen zusätzlichen Anforderungen belastet wird. Ein Bestandsgebäude soll auch nach einem Umbau nicht mehr können müssen als vorher. Die Musterbauordnung schafft hier nun klare und praxisnahe Regelungen: Das spart Zeit, Kosten und erleichtert die Arbeit der Planenden deutlich.
Bezahlbarer Wohnraum entsteht nicht nur durch Neubauten, sondern auch durch den Umbau bestehender Gebäude – genau hier setzt der neue Umbau-Paragraph der Musterbauordnung an.
Christian Bernreiter
Bayerischer Staatsminister für Wohnen, Bau und Verkehr, Vorsitzender der Bauministerkonferenz von 2024 bis 2025
Bayerische Architektenkammer
Team Presse- und ÖffentlichkeitsarbeitDas könnte Sie auch interessieren
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