Nachhaltigkeit verbindlich in der Lehre verankern
Mit der „Helsinki-Resolution“ bekannten sich Fachhochschulen 2025 zu mehr Nachhaltigkeit in der Lehre. Doch wie verbindlich kann Nachhaltigkeit in Ausbildung und Eintragung werden?
Vom 5. bis 6. Juni 2025 traf sich der Fachbereichstag Architektur, der Zusammenschluss der deutschen Fachhochschulfakultäten, in Helsinki, um die Zukunft der Architekturausbildung zu diskutieren. Am Ende der Zusammenkunft stand die „Helsinki-Resolution“, mit der sich die Fakultäten dazu bekennen, ihre Curricula konsequent auf Nachhaltigkeit, Ressourceneffizienz und Klimagerechtigkeit auszurichten und diese Ziele gleichzeitig auch im Hinblick auf das konkrete eigene Wirken an den Hochschulen zugrunde zu legen.
Ökologisch und sozial gerechte Baupraktiken, die Integration zirkulärer Planungsansätze, die kritische Auseinandersetzung mit dem Ressourcenverbrauch sowie die Förderung partizipativer Stadtentwicklungskonzepte – all das sind Aspekte, die auch die berufspolitischen Diskussionen der Kammern maßgeblich bestimmen. Die Forderung nach einer konsequenten Umsetzung in die Lehre trifft insofern das ureigenste Interesse der Architektenkammern, um den Nachwuchs des Berufsstands und damit den Berufsstand selbst zukunftssicher aufgestellt zu wissen. Dass Studierende frühzeitig mit den komplexen Herausforderungen des Klimawandels vertraut gemacht und ihnen Werkzeuge an die Hand gegeben werden müssen, um verantwortungsvolle Entwurfsentscheidungen treffen zu können, ist insofern unstrittig. Umso wichtiger ist es, dass auch die Universitäten dieser Selbstverpflichtung der Fachhochschulen folgen.
Gleichermaßen wird inzwischen gefordert, dass auch die Eintragungsvoraussetzungen entsprechende Mindeststandards in der Hochschulausbildung abfordern müssten. Tatsächlich ist es ja so, dass die Bundesarchitektenkammer schon seit Langem inhaltliche Mindeststandards als Leitlinien formuliert hat, die bei strittigen beziehungsweise unklaren Ausbildungsvoraussetzungen als Maßstab angelegt werden. In Niedersachsen sind diese Leitlinien sogar als verbindliche Anforderungen im Niedersächsischen Architektengesetz verankert. Diese können jedoch nicht ohne Weiteres modifiziert und um die in Helsinki verabredeten Zielsetzungen ergänzt werden, denn bei dem für die Eintragung heranzuziehenden Prüfraster handelt es sich nicht um ein anzustrebendes oder gar idealtypisches Modell einer Architektenausbildung, sondern um ein Instrument zur Prüfung eines absoluten Mindeststandards, das gleichermaßen bei zum Beispiel ausländischen und auch älteren Abschlüssen zur Anwendung kommt. Hier mit sehr spezifischen und konkreten inhaltlichen Anforderungen zu arbeiten, würde in der Praxis nicht funktionieren, da Übersetzungsungenauigkeiten und -fehler oder auch schlichtweg fehlende Detailtiefe der Unterlagen dazu führen, dass eine solche detaillierte Bewertung nicht möglich ist. Die Eintragung könnte nur auf Basis von Mutmaßungen erfolgen, oder es müsste vielen – womöglich gut qualifizierten – Personen der Zugang zur Architektenliste verweigert werden.
So stellen die Leitlinien der BAK nur einen groben Rahmen dar, der das Vorhandensein bestimmter Sachgebietsgruppen und deren prozentualen Anteil am Gesamtstudium sicherstellt. In der Fachrichtung Architektur sind dies Entwerfen, Städtebau, Baukonstruktion, Bautechnik, Baubetrieb und -ökonomie, Baurecht sowie Darstellung und Gestaltung. Dass ein Großteil dieser Sachgebiete heute dem Nachhaltigkeitsgedanken verpflichtet sein muss, dürfte unstrittig sein, dass sich die Anforderungen in einem bestimmten Bereich und zulasten eines anderen Gebietes erhöht hätten, darf aber bezweifelt werden. Von daher dürfte es für die Leitlinien absehbar keine Anpassung geben, und sie bleiben, was sie waren: ein grobes Prüfraster zur Absicherung einer Mindestqualifikation.
Bemerkenswert ist insofern der Schritt der Hochschulen, mit dem sie ihr Bekenntnis zu einer Ausbildung abgeben, die nicht nur architektonische Qualität, sondern auch ökologische und soziale Verantwortung vermittelt. Denn solange eine Qualifikation im Bereich Nachhaltigkeit nicht zum Eintragungskriterium in die Architektenliste werden kann, muss sie Bedingung einer fundierten Ausbildung in den Architekturstudiengängen werden.
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