„Ein gezählter Baum ist noch kein kühler Ort“
Im Interview spricht die Berliner Umweltsenatorin Ute Bonde über das neue Klimaanpassungsgesetz, Stadtbäume und warum Vorsorge zur Daueraufgabe werden muss.
Hitze, Trockenheit und Starkregen stellen Berlin vor wachsende Herausforderungen. Mit dem Berliner Klimaanpassungsgesetz – auch als „BäumePlus-Gesetz“ bekannt – hat das Land verbindliche Ziele für eine klimaresilientere Stadt gesetzt. Das Gesetz ist seit dem 21. November 2025 in Kraft und umfasst neben dem Erhalt und der Neupflanzung von Bäumen unter anderem Maßnahmen zur Kühlung besonders belasteter Stadtquartiere und zum Regenwassermanagement.
Im Gespräch mit der Architektenkammer Berlin erläutert Ute Bonde, Senatorin für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt, wie die Umsetzung organisiert wird, warum Pflanzung und Pflege zusammengedacht werden müssen und welche Bedeutung Planungsqualität, Wettbewerbe und langfristige Wirkung für die Klimaanpassung haben.
DAB Redaktion Berlin: Klimaanpassung bedeutet mehr als zusätzliche Baumpflanzungen. Welches Zielbild verfolgen Sie für ein klimaangepasstes Berlin – und woran sollen die Berlinerinnen und Berliner die Veränderungen im Alltag konkret erkennen?
Ute Bonde: Mein Ziel ist ein Berlin, in dem Abkühlung kein Privileg ist. Hitze belastet alle Berlinerinnen und Berliner, aber sie gefährdet nicht alle gleich stark. Abkühlung muss für alle gewährleistet werden. Dafür braucht es keine andere Stadt, sondern eine anpassungsfähigere. Der Maßstab ist nicht allein die Zahl der Pflanzungen, sondern die Frage: Finden zukünftig alle Berlinerinnen und Berliner an heißen Tagen einen kühlen Ort in ihrer Reichweite? Unabhängig davon, wie hoch ihr Einkommen, ihr Alter oder wo ihr Wohnort ist.
Das Gesetz ist seit November 2025 in Kraft. Welche zentralen Umsetzungsschritte wurden bislang eingeleitet, und wann werden erste größere Veränderungen im Stadtraum sichtbar?
Wir sind von der Gesetzgebung direkt in die Umsetzung gegangen. Seit Januar 2026 liegt die Federführung in meinem Haus und wir arbeiten intensiv daran. So haben wir bereits im März die Klimarisikoanalyse für das Land vorgelegt. Sie ist die Grundlage für die Klimaanpassungsstrategie, das Klimaanpassungsprogramm und die Ausweisung der Hitzeviertel, die ebenfalls noch in diesem Jahr erfolgt. Darauf aufbauend haben wir ressortübergreifend einen Aufbaustab eingerichtet. Dieser wird sich in den kommenden achtzehn Monaten die Grundlagen für den Vollzug schaffen. Dazu gehören Fragen wie klare Zuständigkeiten zwischen Senat und Bezirken, belastbare Ressourcenkalkulationen und ein landesweites Monitoring.
Zudem haben wir einen Steuerungskreis ins Leben gerufen und diesen bewusst breit besetzt. Neben vier Senatsverwaltungen, der Senatskanzlei, zwei Bezirksstadträten und den Wasserbetrieben sind hier Vertreter und Vertreterinnen aus Wissenschaft und Zivilgesellschaft und selbstverständlich der Initiative, aus der dieses Gesetz hervorgegangen ist, vertreten. Das war mir besonders wichtig. Wer die Stadt hitzefest machen will, muss von Anfang an alle einbinden, die dafür Wissen, Flächen oder Erfahrung mitbringen. Dieses Gesetz ist aus bürgerschaftlichem Engagement entstanden. Und so setzen wir es auch um.
Darüber hinaus werden wir fachlich hochrangig seit Ende Juni durch den unabhängigen wissenschaftlichen Beirat begleitet und unterstützt. Fünf renommierte Fachleute aus Stadtplanung, Klimaforschung, Gesundheit und Infrastruktur, berufen für fünf Jahre. Er berät uns nicht nur, er begutachtet unsere Maßnahmen und Programme.
Wie soll Klimaanpassung künftig als verbindlicher Bestandteil in die Planung, Sanierung und Umgestaltung öffentlicher Räume und Gebäude einfließen?
Klimaanpassung soll sich einfügen in eine Stadtentwicklung, die den Klimawandel im Blick hat – und die zugleich schnell wachsen soll und muss – Stichwort: Wohnraum und Verkehrserschließung. Der günstigste Zeitpunkt ist immer der, an dem ohnehin gebaut wird.
Jede Straßensanierung, jeder Schulbau, jede Dachsanierung ist eine Gelegenheit, die so schnell nicht wiederkommt. Wird sie verpasst, kostet die Nachrüstung ein Vielfaches und häufig unterbleibt sie dann ganz. Deshalb gehört die Frage nach Verschattung, Entsiegelung und Regenwasser zur Planung dazu.
Bäume und Grünflächen können ihre Wirkung nur mit ausreichendem Wurzelraum, Wasser, geeigneten Böden und dauerhafter Pflege entfalten. Wie stellen Sie sicher, dass neben quantitativen Zielvorgaben auch dauerhaft wirksame und gestalterisch hochwertige Stadträume entstehen?
Ein gezählter Baum ist noch kein kühler Ort. Das Gesetz sieht das genauso, denn es setzt an mehreren Stellen Wirkungs- statt Mengenziele. In den Hitzevierteln geht es um die Absenkung der Tageshöchsttemperatur, nicht um Stückzahlen. Und es genügt nicht, dass ein Baum steht. Er soll gesund sein und bis 2040 sollen die Straßenbäume die durchschnittliche Kühlleistung gesunder Bäume erreichen.
Verbindlich wird das mit der Berliner Klimaanpassungsverordnung, die bis November 2027 zu erlassen ist. Sie legt fest, was gute fachliche Baumpflegepraxis konkret bedeutet. Vom Standort über die Substratmenge bis zur Bewässerung. Entscheidend ist dabei ein Punkt: Die erforderlichen Pflegeleistungen sind im Produktkatalog der Bezirke festzulegen und zu finanzieren. Genau daran hat es bisher gefehlt. Pflanzung und Pflege werden damit als eine Leistung behandelt, nicht als zwei getrennte Haushaltsfragen.
Wirkung entsteht zudem nur, wenn Baum und Wasser zusammengedacht werden. Deshalb verbindet das Gesetz Pflanzung und Regenwasserbewirtschaftung nach dem Schwammstadt-Prinzip. Und Gestaltung heißt hier sehr konkret Aufenthaltsqualität: Kühlinseln definieren sich nicht allein über Entsiegelung und Grünvolumen, das Gesetz verlangt ausdrücklich Sitzgelegenheiten. Ein Ort, an dem niemand verweilen kann, erfüllt seinen Zweck nicht.
Mein Ziel ist ein Berlin, in dem Abkühlung kein Privileg ist.
Ute Bonde
Welche Rolle können Planungswettbewerbe und andere qualitätssichernde Verfahren dabei spielen, innovative, ortsspezifische und zugleich wirtschaftlich tragfähige Lösungen zu entwickeln?
Wettbewerbliche Verfahren erzeugen ortsspezifische Lösungen, die eine Verwaltung allein nicht entwickeln kann, und sie decken Kostenrisiken früh auf. Wirtschaftlich tragfähig heißt dabei über den Lebenszyklus gerechnet, einschließlich Pflege und Unterhaltung.
Das Verfahren muss allerdings zur Aufgabe passen. Für Hunderttausende Baumscheiben brauchen wir erprobte Typenlösungen und Rahmenverträge, sonst verlieren wir Jahre im Verfahren. Für Plätze, Schulhöfe und Miniparks kann sich der Wettbewerb lohnen. Die Regel lautet: standardisieren, wo sich etwas wiederholt; gestalten, wo Identität entsteht.
Sollen entsprechende Standards auch für landeseigene Wohnungsbau- und Infrastrukturunternehmen gelten?
Für die landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften und Infrastrukturunternehmen lautet meine Antwort: grundsätzlich ja. Allerdings muss das Land auch ein Interesse daran haben, dass sich wirtschaftliche Lösungen finden.
An welchen messbaren Zwischenzielen soll sich der Erfolg des Gesetzes beurteilen lassen? Und wie werden Fortschritte, Defizite und wissenschaftliche Erkenntnisse transparent öffentlich gemacht?
Die Zwischenziele setzt das Gesetz selbst. Bis Ende 2027 ist der Straßenbaumbestand von 440.000 Bäumen wiederherzustellen. Ab 2028 kommen jährlich fünf Prozentpunkte hinzu. Bis Ende 2030 muss in 15 % der Hitzeviertel die Umsetzung begonnen haben. In den übrigen Planungsräumen muss dann auf 15 % der Straßenabschnitte die vorgeschriebene Baumdichte erreicht sein. Bis 2040 sind es jeweils 100 %. Für die Kühlwirkung von mindestens zwei Grad in den Hitzevierteln setzt das Gesetz einen längeren Horizont, weil Bäume Zeit brauchen, um ihre Kühlleistung zu entfalten. Auch die Transparenz ist gesetzlich verankert. Es gibt ein regelmäßiges Monitoring, alle zwei Jahre zum 31. März einen Klimaanpassungsbericht und eine öffentliche Plattform, auf der die Daten maschinenlesbar bereitstehen. Der unabhängige wissenschaftliche Beirat legt alle zwei Jahre ein Hauptgutachten vor, beurteilt darin die Wirksamkeit unserer Maßnahmen und berichtet auf eigenem Weg an das Abgeordnetenhaus.
Das Berliner Klimaanpassungsgesetz
Das Berliner Klimaanpassungsgesetz
Das Berliner Klimaanpassungsgesetz trat am 21. November 2025 in Kraft. Es verpflichtet das Land unter anderem zu einer Klimarisikoanalyse, einer vorsorgenden Klimaanpassungsstrategie und einem Klimaanpassungsprogramm. Auch die Ausweisung besonders thermisch belasteter „Hitzeviertel“ ist gesetzlich vorgesehen.
Wenn wir 2030 erneut miteinander sprechen: Welche konkrete Veränderung würden Sie uns dann besonders gern zeigen?
Ich würde Sie nicht in den Tiergarten führen, sondern in eine ganz normale Nebenstraße in Neukölln oder im Falkenhagener Feld. Dort werde ich Ihnen zeigen, was sich verändert hat. Junge Bäume, die angewachsen sind, weil das Geld für ihre Pflege im Haushalt stand und nicht nur das für die Pflanzung. Eine Baumscheibe, die eine Nachbarschaft bepflanzt hat, weil die Genehmigung dafür vier Wochen gedauert hat und nicht vier Monate. Ein abgesenktes Beet, in dem der Regen versickert, statt in den Kanal zu laufen.
Und ich würde Ihnen die Karte zeigen, auf der dieses Quartier heute noch dunkelrot ist. 2030 sollte sie an dieser Stelle anders aussehen. Das ist dann keine Vorzeigestraße mehr, sondern eine von vielen. Was 2030 zählt, ist nicht nur, wie viel wir gepflanzt haben, sondern ob diese Stadt gelernt hat, Vorsorge als Daueraufgabe zu betreiben statt als Projekt.
Architektenkammer Berlin
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