Qualifikation sichtbar machen
Das Bundesregister Nachhaltigkeit macht Planungskompetenzen erstmals bundesweit sichtbar
Nachhaltigkeit gilt im Bauwesen längst als gesetztes Ziel. Gleichzeitig werden entsprechende Kompetenzen im Planungsalltag zunehmend vorausgesetzt, etwa in Wettbewerben, Förderanträgen oder Vergabeverfahren. Es werden belastbare Aussagen zu Klimawirkungen, Materialeinsatz oder Lebenszyklen erwartet, obwohl diese Kompetenzen innerhalb des Berufsstands sehr unterschiedlich ausgeprägt sind. An dieser Stelle setzt das Bundesregister Nachhaltigkeit an, das von der Bundesarchitektenkammer (BAK) gemeinsam mit der Bundesingenieurkammer (BIngK) auf den Weg gebracht wurde. Es versteht sich nicht als weiteres Bewertungssystem, sondern als übergreifende Expertenplattform zur Sichtbarmachung nachhaltigkeitsbezogener Fachkompetenz. „Es geht nicht darum, Gebäude zu bewerten“, erklärt Gebhard, „sondern die Qualifikation und Kompetenz der Personen sichtbar zu machen, die Nachhaltigkeitsanforderungen planerisch einordnen und umsetzen können.“
Jörg Schumacher, Leiter des Referats Nachhaltigkeit bei der BAK, konkretisiert im Interview die Besonderheiten und Zielsetzung des neuen Registers.
DAB: Was ist das Bundesregister Nachhaltigkeit – und was ausdrücklich nicht?
Jörg Schumacher: Das Bundesregister Nachhaltigkeit ist kein Instrument zur Bewertung von Gebäuden oder Projekten. Es ersetzt keine bestehenden Nachhaltigkeitsbewertungssysteme wie zum Beispiel DGNB, BNB, BNK, LNB oder NaWoh und steht auch nicht in Konkurrenz zu ihnen. Unser Ansatz ist ein anderer: Wir machen sichtbar, wer über nachgewiesene Kenntnisse im nachhaltigen Planen und Bauen verfügt, und fungieren damit als bundesweiter, systemübergreifender Expertenpool. Es geht um personenbezogene Qualifikation und deren Erfassung in einem öffentlich zugänglichen Register, nicht um die Bewertung einzelner Gebäude oder Projekte.
Warum ist der personenbezogene Ansatz aus Sicht von BAK und BIngK wichtig?
Die Aspekte der Nachhaltigkeit werden zunehmend als planerische Steuerungsaufgabe relevant. Lebenszyklusbetrachtungen betreffen nicht nur Berechnungen, sondern grundlegende Entwurfsentscheidungen zu Konstruktion, Materialwahl und Flächenkonzepten et cetera. Diese Fragen müssen sehr früh im Prozess beantwortet werden. Deshalb ist entscheidend, zu definieren, wer fachlich in der Lage ist, diese Fragen zu beantworten, und diese Kompetenz auch sichtbar und nachvollziehbar zu machen. Wir sehen diese Fähigkeiten bei den Kammermitgliedern.
Welche Lücke schließt das Bundesregister Nachhaltigkeit innerhalb der bestehenden Systeme?
Bislang gibt es keine institutionell verankerte, systemneutrale Beratungsinstanz für nachhaltiges Planen und Bauen. Wer heute zu Nachhaltigkeit berät, ist in der Regel an ein konkretes Zertifikat oder Siegel gebunden. Diese Expertinnen und Experten verfügen über hohe Fachkompetenz innerhalb ihres jeweiligen Systems. Eine übergreifende oder unabhängige Beratung ist aber nicht ihr primärer Auftrag – was vollkommen legitim ist. Es macht aber zugleich den Bedarf an einer ergänzenden systemneutralen Einordnung deutlich. Das Bundesregister Nachhaltigkeit setzt hier an, indem es mit der Qualifikation der Nachhaltigkeitskoordinatorinnen und -koordinatoren eine Rolle etabliert, die eine system- und ergebnisoffene Einordnung ermöglicht, noch bevor über konkrete Instrumente oder eine Zertifizierung entschieden wird. Diese Funktion soll Bauherren und Projektbeteiligte dabei unterstützen, zunächst grundsätzlich zu klären, ob eine Zertifizierung sinnvoll ist und welches Instrument passt . Ziel ist eine unabhängige, übergreifende Beratung, die Nachhaltigkeitsanforderungen einordnet, statt sie auf ein einzelnes Label zu verengen.
Wie grenzt sich das Register gegenüber bestehenden Expertenlisten ab?
Die Energieeffizienz-Expertenliste der dena adressiert mit ihrem Fokus auf Energieeffizienz ein klar umrissenes Handlungsfeld. Dazu zählen insbesondere Fragestellungen der Gebäudehülle, des Wärmeschutzes sowie der Anlagentechnik und der damit verbundenen Effizienz – also vor allem betriebsbedingte Energieverbräuche und Treibhausgasemissionen. Die ganzheitliche Nachhaltigkeitsberatung geht jedoch deutlich darüber hinaus. Eine Gebäude-Lebenszyklusbetrachtung bezieht nicht nur den Gebäudebetrieb, sondern auch bauwerksbezogene Entscheidungen ein, etwa zu Konstruktion, Materialwahl und Flächenkonzepten, und erfordert eine integrierte Steuerung im Entwurfsprozess. Diese Aufgabe liegt primär bei Architekt:innen sowie Ingenieur:innen und setzt eine enge Verzahnung von Entwurf, Konstruktion und Technik voraus. Insofern handelt es sich um unterschiedliche Handlungsfelder, nicht um konkurrierende Systeme.
Wer kann sich im Bundesregister als Nachhaltigkeitskoordinator:in auflisten lassen?
Voraussetzung ist die Mitgliedschaft in einer Architekten- oder Ingenieurkammer. Ein möglicher Weg zur Eintragung ist ein bundesweit einheitlicher Online-Leistungsnachweis, entsprechend den Vorgaben des entwickelten Rahmencurriculums „Nachhaltigkeitskoordination“. Gleichwertig anerkannt werden zudem Qualifikationen aus Nachhaltigkeitsbewertungssystemen, die im Rahmen der Neubauförderung für QNG-PLUS- oder QNG-PREMIUM-Vorhaben eingesetzt werden. Entscheidend ist nicht der formale Weg, sondern der nachgewiesene Kenntnisstand. Das Wissen kann über Fortbildungen und Lehrgänge, über praktische Berufserfahrung oder auch durch eigenständige fachliche Vertiefung erworben werden. BAK und BIngK war wichtig, bewusst kein starres, aber ein dennoch verlässliches Qualifikationsmodell einzuführen. Unterschiedliche berufliche Profile und Erfahrungswege sollen abgebildet werden können.
In welcher Phase befindet sich das Register aktuell?
Das Register ist seit Februar 2025 online. Eintragungen sind möglich, die Suchfunktion ist öffentlich zugänglich. Noch ist es aber bewusst in einer Einführungs- und Lernphase. Gleichzeitig entwickeln wir Kriterien, Anerkennungsverfahren und das Curriculum weiter. Dazu sind wir auch im Austausch mit dem Bundesbauministerium, um mögliche Anknüpfungspunkte für eine weitere Entwicklung auszuloten. Anforderungen und Inhalte sollen schrittweise als lernendes System weiterentwickelt werden, ohne bestehende Eintragungen infrage zu stellen. Wer einmal im Register eingetragen ist, bleibt eingetragen; Anpassungen erfolgen über Fortbildungspflichten, nicht über erneute Leistungsnachweise. Vorgesehen sind acht Fortbildungsstunden pro Jahr, wobei einschlägige Kammerfortbildungen angerechnet werden können. Ziel ist es, dass sich Register, Kammern und eingetragene Planende gemeinsam weiterentwickeln, statt starre Qualifikationshürden nachträglich zu verschärfen.
Wie ist die Qualitätssicherung organisiert?
Ein Qualitätssicherungsgremium befasst sich mit der fachlichen Weiterentwicklung des Leistungsnachweises, des zugrunde liegenden Curriculums sowie mit Empfehlungen zur Anerkennung weiterer Qualifikationsnachweise. Es prüft keine einzelnen Personen oder Projekte, sondern entwickelt fachliche und methodische Grundlagen und spricht Empfehlungen für die Ausgestaltung des Registers aus. Das Gremium ist mit Vertreter:innen der Architekten- und Ingenieurkammern besetzt und sichert die berufsständische Verankerung und die Selbstverwaltung des Registers. Ziel ist nicht Kontrolle im Einzelfall, sondern die kontinuierliche fachliche Qualität des Registers.
Steht das Bundesregister im Zusammenhang mit möglichen Förderprogrammen?
Im Bundesbauministerium wird derzeit ein mögliches Förderprogramm unter dem Arbeitstitel „QNG Basis“ diskutiert, das an die bestehende Systematik des Qualitätssiegels Nachhaltige Gebäude (QNG) anknüpfen könnte. Ziel ist ein pragmatischer Ansatz mit wenigen, aber wirksamen Nachhaltigkeitskriterien, um das Thema stärker, einfacher und schneller in die Breite zu tragen. Dafür bräuchte es qualitätsgesicherte Nachweiserbringer mit klar definierten fachlichen Kompetenzen. Statt jeden einzelnen Nachweis im Detail zu prüfen, würde man auf die Qualifikation der Personen setzen, die diese Nachweise erbringen. Genau hier kann das Bundesregister als Baustein einer qualitätssichernden Infrastruktur perspektivisch eine wichtige Rolle spielen.
Welchen konkreten Nutzen haben Planende derzeit von einer Eintragung?
Der unmittelbare Nutzen liegt derzeit vor allem in der Sichtbarkeit. Eingetragene können ihre Qualifikation transparent darstellen, das Register-Siegel und sich als Nachhaltigkeitskoordinator:in sichtbar positionieren. Viele nutzen das bereits als Akquise- und Profilierungsinstrument etwa gegenüber Bauherren, Kommunen oder in Wettbewerbs- und Vergabekontexten. Darüber hinaus bietet das Register eine strukturierende Funktion in einer zunehmend heterogenen Landschaft nachhaltigen Planens und Bauens. Es macht Nachhaltigkeitskompetenz vergleichbar, nachvollziehbar und schafft Orientierung – sowohl für Planende selbst als auch für Bauherren, Verwaltungen und andere Beteiligte. Dass dieser Mehrwert sich mit zunehmender Bekanntheit und Nutzung weiter entfalten wird, ist Teil des bewusst schrittweisen Aufbaus des Registers.
Wie bewerten Sie die bisherige Resonanz aus der Branche?
Die berufspolitische Befragung der Bundesarchitektenkammer 2025 zeigt, dass das Interesse am Register hoch ist – auch jetzt schon, ohne formale Nachweisberechtigung, sind bereits über 800 Planende (Stand Ende 2025) im Bundesregister eingetragen. Gleichzeitig gibt es noch Missverständnisse, etwa die Annahme, es handele sich um ein weiteres Bewertungssystem. Deshalb wiederholen wir immer wieder: Das Bundesregister Nachhaltigkeit ist kein Instrument zur Beurteilung von Gebäuden oder Projekten. Es misst weder die ökologische Qualität eines Entwurfs noch ersetzt es etablierte Zertifizierungs- oder Bewertungssysteme. Stattdessen konzentriert sich das Register konsequent auf die personenbezogene Qualifikation und darauf, wer über nachgewiesene Kenntnisse des nachhaltigen Planens und Bauens verfügt.
Können Sie einen Ausblick geben?
Der weitere Weg des Registers hängt stark von politischen Entscheidungen ab, insbesondere von der künftigen Förderlogik. Klar ist aber: Die Anforderungen an nachhaltige Planung werden weiter steigen – und damit auch die Bedeutung qualifizierter Personen, die diese Anforderungen fachlich umsetzen können. Mit Blick auf die europäische Regulierung, insbesondere die Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie, zeichnen sich aber klare zeitliche Bezugspunkte ab. Spätestens bis Mitte 2026 müssen auf Bundesebene wesentliche Entscheidungen dazu getroffen sein, wie die neuen Anforderungen zur Lebenszyklusbetrachtung national umgesetzt werden sollen. Bis 2027 müssen entsprechende Strukturen vorbereitet sein, damit die ab 2028 greifenden Vorgaben praktisch umsetzbar sind. Vor diesem Hintergrund versteht sich das Bundesregister Nachhaltigkeit als vorbereitende und unterstützende Struktur.
Faktenkasten
Faktenkasten
Weitere Informationen: ↘bundesregister-nachhaltigkeit.de
Konkrete Fragen zum Bundesregister Nachhaltigkeit, zum Curriculum oder zur Registrierung werden beantwortet unter: kontakt@bundesregister-nachhaltigkeit.de
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