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„Neue Nutzungsformen nur mit flexiblen Regelungen.“

Eine Frage – mehrere Meinungen: Brauchen wir eine „Oldtimer-Regelung“?

Die AKNW fordert, dass bei der Weiterentwicklung von Altbauten die Anforderungen der Entstehungs­zeiten gelten sollen – mit Ausnahme der Schutzregelungen für Leib und Leben

Schwarzweiß-Porträt, Frau vorn im Bild mit verschränkten Armen, freundlich lächelnd, dunkles Sakko und Oberteil, frontal aufgenommen vor einfarbig hellem Hintergrund.
© Falko Alexander

Elisabeth Gendziorra

Rechts­anwältin und Geschäfts­führerin des BFW NRW
20.04.2026 2min
Weiterbauen Nordrhein-Westfalen

Unsere Mitgliedsunternehmen stehen für Neubau, aber auch immer mehr für Erhalt, Sanierung und Weiterentwicklung bestehender Gebäude. Gleichzeitig müssen wir den Bestand realistisch an die Klimaziele anpassen. Starre Vorgaben, die sich am Neubau orientieren, werden diesen Anforderungen nicht gerecht. Sie fördern Abriss statt Sanierung und verschärfen Leerstände in Gebäuden, die ihre ursprüngliche Nutzung verloren haben. Gerade für solche Objekte brauchen wir flexible Regelungen, um neue Nutzungsformen zu ermöglichen – sei es Wohnen, Arbeiten oder gemischte Konzepte.

Eine Oldtimer-Regelung schafft die notwendigen Innovationsspielräume, um wirtschaftlich tragfähige Lösungen zu entwickeln und vorhandene Bausubstanz sinnvoll weiterzunutzen. Sie verbindet Klimaschutz mit Bestandserhalt, vermeidet unnötige Ressourcenverschwendung und ist unabdingbare Voraussetzung für eine nachhaltige Stadt- und Immobilien(weiter)entwicklung.

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Dieses Meinungsstück aus der Rubrik „Eine Frage – mehrere Meinungen” stammt aus der Printversion des Deutschen Architekt:innenblatts, Ausgabe Q1/2026 für Nordrhein-Westfalen.

Person mit lockigem Haar hält ein großes Blatt mit technischen Zeichnungen oder Plänen vor sich.
Mann in blauem Hemd hält zwei Papprollen und steht in einem Büro mit Computer und Kleidung im Hintergrund.
Person mit weißem Schutzhelm und orangefarbener Warnweste hält ein Tablet in einer Baustellenumgebung mit Gerüst im Hintergrund.

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