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„Nachweise nur noch für Statik und Brandschutz.“

Eine Frage – mehrere Meinungen: Brauchen wir eine „Oldtimer-Regelung“?

Die AKNW fordert, dass bei der Weiterentwicklung von Altbauten die Anforderungen der Entstehungs­zeiten gelten sollen – mit Ausnahme der Schutzregelungen für Leib und Leben

Schwarzweiß‑Porträt einer lächelnden Frau in Halbnahaufnahme; kinnlanges Haar mit Pony, dunkel jacket und helles Hemd, leicht zur Seite geneigt, offener, freundlicher Ausdruck vor einfarbigem Hintergrund.
© Cornelis Gollhardt

Annette Hillebrandt

Annette Hillebrandt, Architektin und Professorin für Baukonstruktion, Entwurf und Materialkunde an der Bergischen Universität Wuppertal

22.04.2026 2min
Weiterbauen Nordrhein-Westfalen
Grafische Sprechblase mit dickem schwarzem Rahmen auf hellem Grund. Großer fettgedruckter Titel oben: „Brauchen wir eine ‚Oldtimer‑Regelung‘?“. Darunter Fließtext: „Die AKNW fordert, dass bei der Weiterentwicklung von Altbauten die Anforderungen der Entstehungszeiten gelten sollen – mit Ausnahme der Schutzregelungen für Leib und Leben.“

Nur mit einem Abrissmoratorium und einer drastischen Bevorzugung des Bauens mit Bestand vor dem Neubauen erreichen wir unsere Klima- und Flächenschutzziele. Nach Paragraf 3 der MBO und LBOs sind Gebäude so „anzuordnen, zu errichten, zu ändern und instand zu halten, dass die Sicherheit und Ordnung, insbesondere Leben, Gesundheit und die natürlichen Lebensgrundlagen, nicht gefährdet werden (…)“.

Wir brauchen eine Neuinterpretation dieses Paragrafen 3 mit Fokus auf den Erhalt von Gesundheit und einen Vorrang des Schutzes der natürlichen Lebensgrundlagen. Nur mit Bestandserhalt und -weiterbau sind unsere Klima- und Flächenschutzziele zu erreichen. Der Bau-Turbo sollte ausschließlich im Zusammenhang mit Bestandsweiternutzungen zu einer Lockerung unserer Baugesetzgebung führen dürfen. Andernfalls droht eine sinnfreie, ressourcenverschwendende und mobilitätserzeugende Zersiedelung unserer Landschaft. 

Der Baubestand sollte – wie das Grundstück – als gegeben angenommen werden können. Lediglich Statik und personenbezogener Brandschutz sind nachzuweisen. An Neubauten oder Erweiterungen hingegen sollten maximale Ansprüche gestellt werden.

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Dieses Meinungsstück aus der Rubrik „Eine Frage – mehrere Meinungen” stammt aus der Printversion des Deutschen Architekt:innenblatts, Ausgabe Q1/2026 für Nordrhein-Westfalen.

Person mit lockigem Haar hält ein großes Blatt mit technischen Zeichnungen oder Plänen vor sich.
Mann in blauem Hemd hält zwei Papprollen und steht in einem Büro mit Computer und Kleidung im Hintergrund.
Person mit weißem Schutzhelm und orangefarbener Warnweste hält ein Tablet in einer Baustellenumgebung mit Gerüst im Hintergrund.

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