„Bestandsentwicklung geht nur mit einfacheren Regeln.“
Eine Frage – mehrere Meinungen: Brauchen wir eine „Oldtimer-Regelung“?
Die AKNW fordert, dass bei der Weiterentwicklung von Altbauten die Anforderungen der Entstehungszeiten gelten sollen – mit Ausnahme der Schutzregelungen für Leib und Leben
Dipl.-Ing. Ernst Uhing
Architekt, Präsident der Architektenkammer NRW
Wir haben eine „Oldtimer-Regelung“ vorgeschlagen, um das Planen, Bauen und Investieren im Gebäudebestand attraktiver zu machen – und eine nachhaltige Umbauordnung voranzubringen.
In Nordrhein-Westfalen stehen rund 9,3 Millionen Gebäude – ein gewaltiges Potenzial! Das gilt es zu nutzen, statt neu zu bauen. So helfen wir dem Klima, reduzieren den Flächenverbrauch und ermöglichen eine nachhaltige Innenentwicklung. Wenn wir neuen Wohnraum im Gebäudebestand gewinnen, können bestehende Infrastrukturen weitergenutzt werden.
Warum wird der Bestand, der sich über Jahrzehnte bewährt hat, bauordnungsrechtlich mit heutigen Maßstäben belastet? Sinnvoller wäre es doch, lediglich die Neubaubestandteile nach Neubaustandard zu betrachten und den Bestand „nur“ den eigentlichen Schutzzielen wie z. B. Standsicherheit und Brandschutz zu unterwerfen. Bewährtes kann weitergenutzt werden. Positive Folgeeffekte einer Oldtimer-Regelung: geringerer Prüfaufwand, kürzere Genehmigungszeiten, schnellere Bauzeiten und geringere Baukosten.
Dieses Meinungsstück aus der Rubrik „Eine Frage – mehrere Meinungen” stammt aus der Printversion des Deutschen Architekt:innenblatts, Ausgabe Q1/2026 für Nordrhein-Westfalen.
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