„In die Novelle unserer BauO fließen viele kluge Vorschläge aus der Praxis ein.“
Eine Frage – mehrere Meinungen: Brauchen wir eine „Oldtimer-Regelung“?
Die AKNW fordert, dass bei der Weiterentwicklung von Altbauten die Anforderungen der Entstehungszeiten gelten sollen – mit Ausnahme der Schutzregelungen für Leib und Leben
Ina Scharrenbach
Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen
Bislang war es oft einfacher, neu zu bauen, als bestehende Gebäude umzunutzen. Denn Nutzungsänderungen oder Umbauten im Bestand lösten regelmäßig die Pflicht aus, Gebäude vollständig an heutige bauordnungsrechtliche Anforderungen anzupassen. Hohe Kosten und fehlende Wirtschaftlichkeit waren die Folge – und damit der Verzicht auf dringend benötigten Wohnraum.
Die Bauministerkonferenz hat im November 2025 den Weg für die Umbaukultur in der Musterbauordnung geöffnet, die Länder gehen durch die Tür. Wir haben uns in Nordrhein-Westfalen rund 1,5 Jahre mit Praktiker:innen über die nächste Bauordnungsnovelle ausgetauscht: Viele kluge Vorschläge werden darin Eingang finden.
Dieses Meinungsstück aus der Rubrik „Eine Frage – mehrere Meinungen” stammt aus der Printversion des Deutschen Architekt:innenblatts, Ausgabe Q1/2026 für Nordrhein-Westfalen.
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