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„In die Novelle unserer BauO fließen viele ­kluge ­Vorschläge aus der ­Praxis ein.“

Eine Frage – mehrere Meinungen: Brauchen wir eine „Oldtimer-Regelung“?

Die AKNW fordert, dass bei der Weiterentwicklung von Altbauten die Anforderungen der Entstehungs­zeiten gelten sollen – mit Ausnahme der Schutzregelungen für Leib und Leben

Schwarzweiß-Porträt einer lächelnden Frau mit kurzer Frisur und Brille, frontal aufgenommen, sie trägt ein helles Sakko und ein Hemd, hat die Arme verschränkt; neutraler, einfarbiger Hintergrund.
© Franklin Berger

Ina Scharrenbach

Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen
23.04.2026 2min
Weiterbauen Nordrhein-Westfalen

Bislang war es oft einfacher, neu zu bauen, als bestehende Gebäude umzunutzen. Denn Nutzungsänderungen oder Umbauten im Bestand lösten regelmäßig die Pflicht aus, Gebäude vollständig an heutige bauordnungsrechtliche Anforderungen anzupassen. Hohe Kosten und fehlende Wirtschaftlichkeit waren die Folge – und damit der Verzicht auf dringend benötigten Wohnraum.

Die Bauministerkonferenz hat im November 2025 den Weg für die Umbaukultur in der Musterbauordnung geöffnet, die Länder gehen durch die Tür. Wir haben uns in Nordrhein-Westfalen rund 1,5 Jahre mit Praktiker:innen über die nächste Bauordnungsnovelle ausgetauscht: Viele kluge Vorschläge werden darin Eingang finden.

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Dieses Meinungsstück aus der Rubrik „Eine Frage – mehrere Meinungen” stammt aus der Printversion des Deutschen Architekt:innenblatts, Ausgabe Q1/2026 für Nordrhein-Westfalen.

Person mit lockigem Haar hält ein großes Blatt mit technischen Zeichnungen oder Plänen vor sich.
Mann in blauem Hemd hält zwei Papprollen und steht in einem Büro mit Computer und Kleidung im Hintergrund.
Person mit weißem Schutzhelm und orangefarbener Warnweste hält ein Tablet in einer Baustellenumgebung mit Gerüst im Hintergrund.

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