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Gestaltungsbeiräte stärken Baukultur in Städten und Gemeinden

Wie lässt sich Baukultur sichern, ohne Kommunen finanziell zu überfordern? Unabhängige Beratungsgremien sparen Zeit und Kosten – und verbessern zugleich die Planungsqualität.

Alexander Russ
08.06.2026 7min
Farbige Illustration einer zukunftsorientierten Stadt auf türkisem Hintergrund. Zeigt ein integriertes Stadtökoystem: links historische und neue Gebäude mit begrüntem Dach und Nutzgarten, zentral diverse Menschen verschiedener Generationen und Kulturen im öffentlichen Raum, oben orange Wärme-Symbol zwischen Gebäuden, rechts moderne Architektur mit Baustelle und Kran. Unten nachhaltige Energiequellen: Windkraftanlage mit orangem Rotorblatt und Solarhaus mit Gemüseanbau. Alles vernetzt durch gepunktete Linien und umgeben von grünen Bäumen."
© Thomas Rustemeyer, aus „Mehr Qualität durch Gestaltungsbeiräte – Perspektiven für die Baukultur in Städten und Gemeinden“

Baukultur entsteht nicht von selbst. Man muss sie einfordern – und kommunizieren. Ein Beispiel sind die sogenannten Gestaltungsbeiräte, die es in Deutschland seit mehreren Jahrzehnten in verschiedenen Ausprägungen gibt. Sie sind als unabhängig beratende Gremien tätig und fungieren als baukultureller Vermittler zwischen Verwaltung, Politik, Immobilienwirtschaft und Öffentlichkeit. Dazu beurteilen sie bestimmte Bauvorhaben vom Konzept über die Genehmigung bis zur konkreten Umsetzung – seien es Empfehlungen zu einem geplanten Gebäude oder zu städtebaulichen und infrastrukturellen Aspekten. Das kann etwa die Frage sein, ob wichtige Raumkanten gesetzt sind oder vorhandene Sichtbeziehungen berücksichtigt werden. Andere Beispiele sind geplante Verkehrserschließungen oder gestalterische Aspekte wie die Dachform und Fassadengestaltung.  

Gestaltungsbeiräte erfüllen zudem eine kommunikative Aufgabe, indem sie verschiedene Interessengruppen in den Prozess integrieren. Dabei wird die Öffentlichkeit in den Diskurs eingebunden. Selbst wenn die Sitzungen des Gremiums öffentlich sind, ist es wichtig, die Projekte und Vorschläge des Gestaltungsbeirats zusätzlich zu kommunizieren. Neben Kanälen wie dem Amtsblatt, dem Versand von Pressemitteilungen an die regionalen Medien und dem digitalen Auftritt der Stadt oder Gemeinde, kann die Geschäftsstelle eines Gestaltungsbeirats den Bürgerinnen und Bürgern auch Sitzungsprotokolle zur Verfügung stellen. „Indem man die eigene Arbeit sichtbar macht und die Prozesse transparent aufzeigt, erhöht man die Akzeptanz von Projekten. Außerdem schafft man ein Interesse für architektonische und städtebauliche Themen“, sagt Ulrike Katarina Pelzer von der Geschäftsstelle des Gestaltungsbeirats in Freiburg im Breisgau. „Dadurch identifizieren sich die Einwohnerinnen und Einwohner stärker mit ihrer Stadt. Gleichzeitig stößt man einen Lernprozess bei allen Beteiligten an.“

Externe Expertise, unabhängige Besetzung

Meist kommen die Gremiumsmitglieder aus den Bereichen Architektur, Stadtplanung, Landschaftsarchitektur, teilweise auch aus der Verkehrsplanung, Denkmalpflege, historischen Stadtforschung und Soziologie. Dabei ist es wichtig, dass sie nicht in der Kommune tätig sind, um Interessenskonflikte zu vermeiden. Die konkreten Aufgaben, Beschäftigungsfelder und Strukturen der jeweiligen Gestaltungsbeiräte unterscheiden sich nach Bundesland, Region, Kommune und Aufgabe. Zudem befindet sich das Instrument in einem ständigen Entwicklungsprozess. Neben fest installierten Gestaltungsbeiräten gibt es zusätzlich temporäre, mobile und regionale Gremien. Ihre Zahl steigt kontinuierlich: Waren es vor 30 Jahren etwa ein Dutzend Beiräte in Deutschland, sind es mittlerweile rund 130. 

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Die Beiräte tragen wesentlich dazu bei, baukulturelle Vielfalt auch in ihren regionalen Ausprägungen sicherzustellen.

Prof. Rolf-Egon Westerheide

Vorstandsmitglied der Architekten­kammer Nordrhein-­Westfalen

Beratung für Kommunen ohne Bauamt  

Der Gestaltungsbeirat ist ein Instrument zur Qualitätssicherung, allerdings eines, das freiwillig eingesetzt wird. Außerdem haben die Gremien nur eine beratende Funktion, da die jeweilige Baugenehmigung von der Baurechtsbehörde erteilt wird. Die Kommunen der verschiedenen Bundesländer nutzen das Instrument unterschiedlich häufig. In Baden-Württemberg wenden es gut 50 Städte und Gemeinden an. Seit 2016 wird hier die Neugründung von Gestaltungsbeiräten finanziell gefördert. Seitdem hat sich ihre Zahl mehr als verdoppelt. 

Auch in Nordrhein-Westfalen gibt es mit circa 60 Gremien viele Gestaltungsbeiräte. „Die Beiräte verteilen sich quer durch das Land und tragen wesentlich dazu bei, baukulturelle Vielfalt auch in ihren regionalen Ausprägungen sicherzustellen“, erklärt Prof. Rolf-Egon Westerheide, Vorstandsmitglied der Architektenkammer NRW und selbst seit vielen Jahren in verschiedenen Gestaltungsbeiräten aktiv. Die Ausgestaltung der Beiräte sei ähnlich vielfältig. So habe die Landeshauptstadt Düsseldorf beispielsweise einen „Hochhausbeirat“ einberufen, der sich unter anderem mit Standortwahl für Hochhäuser, ihren Gestaltungsqualitäten und Auswirkungen auf die Stadtsilhouette befasst.  

Laut Westerheide liegt Nordrhein-Westfalen mit seiner Anzahl an Beiräten bundesweit an der Spitze. Gleichwohl gebe es Regionen im Flächenland NRW, wo fachliche Expertise fehle: „Gerade in Klein- und Mittelstädten oder in ländlichen Kommunen mit geringen finanziellen Mitteln, dünner Personalausstattung oder ohne eigene Bauverwaltung besteht ein großer Beratungsbedarf.“ Deshalb bietet der Landschaftsverband Westfalen-Lippe seit 2018 einen Mobilen Baukulturbeirat an, der von Kommunen in Anspruch genommen werden kann.

Die Architektenkammer Baden-Württemberg (AKBW) bietet seit 2012 neben festen Gestaltungsbeiräten auch Mobile Gestaltungsbeiräte an. Zudem stellt sie seit 2022 Ortsentwicklungsbeiräte aus den Fachbereichen Stadtplanung und Landschaftsarchitektur für längerfristige Stadtentwicklungsmaßnahmen bereit. Sie sollen Kommunen ohne ausreichend besetztes Bauamt dabei unterstützen, die bauliche Entwicklung vor Ort voranzubringen.  

"Detaillierte Infografik zur Stadtentwicklung auf grauem Hintergrund mit identischen Elementen wie Bild 2, aber mit zusätzlichen und erweiterten Sprechblasen. Zeigt partizipative Diskussionen zu Themen wie Gestaltungsbeirat, Beteiligung, Authentizität, Selbstbild, Baukultur und Denkmalschutz. Die drei Hauptthemenbereiche sind farblich mit orange markiert und erläutern komplexe Aspekte der Stadtplanung."
Gestaltungsbeiräte beurteilen Bauvorhaben vom Konzept über die Genehmigung bis zur Umsetzung. Sie sind als unabhängig beratende Gremien tätig und vermitteln zwischen Verwaltung, Politik, Immo­bilienwirtschaft und Öffentlichkeit. © Thomas Rustemeyer, aus „Mehr Qualität durch Gestaltungsbeiräte – Perspektiven für die Baukultur in Städten und Gemeinden“

Ostsachsen: Qualität durch externen Blick

Eine ähnliche Entwicklung gibt es in Sachsen. Zwar haben hier die größeren Städte Gestaltungsbeiräte. Ein Beispiel ist die Landeshauptstadt Dresden, die seit 2016 eine aus fünf Mitgliedern bestehende Gestaltungskommission unterhält. Im ländlichen Raum sieht es allerdings mitunter anders aus. Deshalb bietet das Zentrum für Baukultur Sachsen (ZfBK) in Kooperation mit dem BDA Sachsen seit 2024 einen Mobilen Gestaltungsbeirat (MGB) in Ostsachsen. Dafür nominierte die Architektenkammer Sachsen einen Stadtplaner, der BDA eine Architektin und der Bund Deutscher Landschaftsarchitekt:innen (bdla) einen Landschaftsarchitekten.  

Der Gestaltungsbeirat hat dazu beigetragen, die Qualität zahlreicher Planungsprozesse in der Region zu verbessern.

Juliane Naumann

Geschäftsführerin beim Zentrum für Baukultur Sachsen (ZfBK)

Das Ganze war zunächst als Pilotprojekt konzipiert. Es lief von Februar 2024 bis Juni 2025 und beschränkte sich auf 16 interessierte Gemeinden in den Landkreisen Görlitz und Bautzen. Der Gestaltungsbeirat in Ostsachsen beriet hier mehrere Kommunen verteilt auf neun Sitzungstage zu insgesamt 21 Projekten. Die Beratung reichte von der Erstellung von Bebauungsplänen und Dorfentwicklungskonzepten über die Unterstützung bei Wettbewerbsvorbereitungen bis hin zu Fragen der Denkmalpflege und Nachhaltigkeit. 

„Der Gestaltungsbeirat hat mit seinem externen, fachlich fundierten Blick dazu beigetragen, die Qualität zahlreicher Planungsprozesse in der Region zu verbessern“, erzählt Juliane Naumann, Geschäftsführerin beim ZfBK. „Dadurch konnten die Gemeinden Ressourcen schonen und Kosten einsparen. Ein Beispiel ist eine Kindertagesstätte in Ostritz, wo man sich für eine natürliche Lüftung statt für ein teures Klimasystem entschied.“ 2026 wird der Mobile Gestaltungsbeirat landesweit fortgeführt. Dazu hat das ZfBK seine Beratungstätigkeit auf alle Kommunen in Sachsen erweitert. Bei einer entsprechenden Finanzierung soll sie auch in den kommenden Jahren weiterlaufen.   

"Luftaufnahme eines großen öffentlichen Platzes mit gepflasterten Bereichen und Grünanlagen. Links ein rotbraunes modernes Gebäude mit Treppen und Bühnenbereich. Rechts ein markantes gelbes Gebäude mit weißem Dach und orangefarbenem Kunstwerk. Mehrere Personen bewegen sich auf dem Platz. Im Hintergrund grüne Parks, Bäume und Hochhäuser einer Stadtsilhouette unter blauem Himmel."
Der Gestaltungsbeirat für öffentliche Räume in Berlin beschäftigt sich vor allem mit wichtigen freiraumbezogenen verkehr­lichen und gestalterischen Fragestellungen, wie etwa beim ­Kulturforum ­Berlin und dem ­Museum ­Berlin ­Modern von ­Herzog & de ­Meuron. © Thomas Rustemeyer, aus „Mehr Qualität durch Gestaltungsbeiräte – Perspektiven für die Baukultur in Städten und Gemeinden“

Zwei Gremien, zwei Senatsressorts

In Berlin gibt es zwei Gestaltungsbeiräte: zum einen das Baukollegium, das der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen zugeordnet ist. Zum anderen der Gestaltungsbeirat für öffentliche Räume, der zur Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt gehört. Bei ersterem beraten sechs unabhängige Expertinnen und Experten aus den Bereichen Städtebau, Architektur und Landschaftsarchitektur gemeinsam mit der Senatsbaudirektorin einzelne Projekte und Planungen von gesamtstädtischer Bedeutung. Das können zum Beispiel Hochhausvorhaben, öffentliche Gebäude, Denkmalschutzprojekte oder stadtbildprägende Infrastrukturmaßnahmen sein. Die Sitzungen finden öffentlich statt.  

Beim Gestaltungsbeirat für öffentliche Räume besteht das Gremium ebenfalls aus sechs unabhängigen Expertinnen und Experten. Er beschäftigt sich vor allem mit wichtigen freiraumbezogenen verkehrlichen und gestalterischen Fragestellungen. Ein prominentes Beispiel ist das Kulturforum Berlin. Hier begleitete das Gremium Anfang 2024 positiv den Ansatz, den 2006 beschlossenen Masterplan zu überarbeiten. Grund dafür waren die veränderten Rahmenbedingungen. 

Ein weiteres Beispiel ist das Museum Berlin Modern von Herzog & de Meuron, das sich als neuer Stadtbaustein zwischen Neuer Nationalgalerie, Kupferstichkabinett, Kunstgewerbemuseum, Staatsbibliothek und Berliner Philharmonie gerade im Bau befindet. Deshalb soll unter anderem der Bereich zwischen Potsdamer Platz und Tiergarten als zentraler Kulturstandort neu geordnet werden. „Die Fortschreibung des Masterplans Kulturforum unter Berücksichtigung wesentlicher Impulse des Gestaltungsbeirats bietet die Möglichkeit, die Beschlüsse der vergangenen zwei Jahrzehnte an die aktuellen Herausforderungen anzupassen“, erläutert Prof. Dr. Cyrus Zahiri vom Gestaltungsbeirat Öffentliche Räume Berlin. „Das betrifft nicht nur die stadträumliche Setzung, sondern auch Nachhaltigkeitsfragen, wie das Begrünungspotenzial oder die Entsiegelung der vorhandenen Flächen.“ 

Gestaltungsbeiräte sparen durch ihre Beratungstätigkeit Zeit und Kosten. Bauvorhaben werden architektonisch besser und wirtschaftlicher.

Markus Müller

Präsident der Architektenkammer Baden-Württemberg (AKBW)

Bau-Turbo braucht baukulturelle Leitplanken

In Baden-Württemberg sieht man die Arbeit der Gestaltungsbeiräte in Zeiten des Bau-Turbos als besonders wichtig an, wie Markus Müller, Präsident der Architektenkammer Baden-Württemberg, erklärt: „Der Bau-Turbo wird es den Kommunen ermöglichen, schneller zu genehmigen. Umso wichtiger ist es, geeignete Leitplanken für die Zustimmung von Bauvorhaben zu entwickeln. Gestaltungsbeiräte können hier eine wichtige beratende Funktion übernehmen.“ 

Allerdings stagniert in Baden-Württemberg die Zahl der Projekte, in denen das Instrument zum Einsatz kommt. Das liegt unter anderem daran, dass Kommunen das Beratungsgremium aus Spargründen streichen – vorgeblich, wie die AKBW betont. Sogar die Landeshauptstadt Stuttgart erwog die Einstellung ihres Gestaltungsbeirats, was aber nach einer Intervention der Architektenkammer vorerst gestoppt wurde. Laut Müller befördern Gestaltungsbeiräte nicht nur eine qualitätsvolle Planung mit baukulturellem Anspruch: „Durch ihre Beratungstätigkeit sparen sie der Kommune Zeit und Kosten. Bauvorhaben werden dadurch nicht nur architektonisch besser, sondern auch wirtschaftlicher.“ 


 Zuletzt erschienen unter dem Titel „Planung kommunizieren” im Magazin des Deutschen Architekt:innenblatts, Ausgabe Q2/2026

Alexander Russ

Freier Journalist München

Alexander Russ ist freier Journalist und lebt in München. Er hat in verschiedenen Architekturbüros gearbeitet und war Redakteur bei Baumeister und Topos. Neben Architekturkritiken schreibt er unter anderem über Stadtplanung, Landschaftsarchitektur und Mobilitätsthemen.

Person mit lockigem Haar hält ein großes Blatt mit technischen Zeichnungen oder Plänen vor sich.
Mann in blauem Hemd hält zwei Papprollen und steht in einem Büro mit Computer und Kleidung im Hintergrund.
Person mit weißem Schutzhelm und orangefarbener Warnweste hält ein Tablet in einer Baustellenumgebung mit Gerüst im Hintergrund.

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