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[ Konjunkturumfrage ]

Architekturbüros mit verhaltenen Geschäftsaussichten

Euro-Geldscheine liegen übereinander
Auch in vielen Planunungsbüros muss angesichts von Bauverzögerungen, Inflation und Personalkosten das Geld zusammengehalten werden. Foto: Ibrahim Boran auf Unsplash

Im Mai und Juni befragten die 16 Architektenkammern ihre Mitglieder. Vor der Gesamtauswertung hat die BAK bereits die Ergebnisse zur wirtschaftlichen Lage veröffentlicht: Demnach bezeichnen 56 Prozent der 5.960 teilnehmenden Selbstständigen ihre Lage als gut, 32 Prozent als befriedigend. Das sind zwar ähnliche Werte wie im Januar 2023, doch 36 Prozent erwarten eine Verschlechterung, rund ein Fünftel fürchtet gar Liquiditätsengpässe.

Inflation und Personalmangel trüben die Aussichten

Inflation, steigende Baukosten, zurückgestellte Aufträge und Verzögerungen durch Personalmangel bei Behörden und im Bauhandwerk machen sich besonders bemerkbar. Während Lieferengpässe und Preisschwankungen bei Baumaterialien abgenommen haben, werden Personalengpässe und steigende Gehaltskosten im eigenen Büro öfter festgestellt.

Die detaillierte Auswertung steht auf der Website der BAK bereit.

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2 Gedanken zu „Architekturbüros mit verhaltenen Geschäftsaussichten

  1. Die Kernprobleme:
    – Steigende Gehälter bei sinkenden Honoraren
    – Kampf um jeden Auftrag, koste es was es wolle (Honorarpreisdumping)
    – Öffentliche Ausschreibungsverfahren (VgV) mit hoher Wertung des Honorarangebotes zwischen 20 und 50% mit dem Ziel preisgünstige Grundleistungen und Neben- sowie Sonderleistung ohne Vergütung zu erhalten
    – Immobilienwirtschaft mit eigener Preispolitik hinsichtlich der Vergütung ihrer Architekten
    – Besser jeden Auftrag annehmen, der ein kleines Honorar in das Büro spült, als Verzicht. Mit der Folge der bekannten Kapazitätsengpässe
    Fazit:
    Es wird Zeit, dass sich die Kollegen in den Kammern zusammenschließen und gemeinsam für eine bessere Honorierung und deren Durchsetzung kämpfen. Das meint, eigenes Engagement im Ehrenamt und Netzwerken. Da sind viel zu wenig Kollegen untereinander aktiv.
    Die Verschlechterung der Konjunkturlage hat jedenfalls leider bisher nie dazu geführt, dass es dazu kommt.
    Aber das Jammern über die wirtschaftliche Lage kenne ich schon seit 30 Jahren.
    Das können andere verkammerte Branchen offensichtlich besser.

    Antworten
  2. Sehr geehrter Herr Reutler;
    das Kernproblem ist und bleibt die, für zahlungsunwillige Bauherren angreifbare HOAI. Deshalb finde ich Ihren letzten Satz in Bezug auf die Einkommensentwicklung kleiner und Ein-Personen-Büros überheblich und realitätsfern.
    Die in der EU verschärften, Verbraucherschutzvorgaben und die damit verbundene „Ergänzung“ in der HOAI machen die derzeitige Situation schon in der Verhandlungsphase nicht einfacher.
    Für kleine Sanierungsaufträge ist die HOAI zu kompliziert. Die Bearbeitung nach Zeitaufwand im Stundensatz bietet sich an.
    Der Sachverständige für Honorare … Andreas T.C. Krüger teilte in seinem Seminar zur HOAI in 2015 mit, dass er jeden anzeigen wird, der einen Stundensatz unter 100 € abrechnet.
    Bei einem Seminar zur HOAI in 2019 führte Herr Hoffmüller aus, dass eine Thai-Massage 65 € kostet für eine Viertelstunde. Diesen Betrag könnte ein Architekt vielleicht für eine Stunde abrechnen.
    Für die aufwendige Sanierung einer Wandanschlußfuge eines Stb.-Fertigteil-Balkons eines MFH mit Eigentumswohnungen war ein Stundensatz in Höhe von 90 € vertraglich vereinbart. Nach Vorlage meiner Rechnung legte sie die Eigentümergemeinschaft einem pensionierten Architekten vor. Dieser stellte fest, dass die Sanierungskosten und mein Honorar fast gleich hoch sind – deshalb ist die Rechnung sittenwidrig.
    Der von mir eingeschaltete Anwalt eröffnete mir dann, dass ich bei meiner Rechnung sicherlich Abstriche machen muß; er rechnet für seine Bemühungen 250 € die Stunde ab.
    Im Endergebnis war die Rechnung dann doch nicht sittenwidrig. Bezahlen wollte die Eigentümergemeinschaft aber auch nicht. Um den Kosten eines Rechtsstreites aus dem Weg zu gehen, durfte ich der Kürzung meiner Rechnung um ein Drittel zustimmen. Nach Abzug der Anwaltskosten war das ganze dann ein Verlustgeschäft.
    Der geschilderte Vorgang ist kein Einzelfall.
    Es wird dringend Zeit, dass die HOAI nicht nur verbraucherfreundlich, sondern auch Architekten- und Ingenieurfreundlich gestaltet wird; und zwar nur für Architekten und Ingenieure.
    Mit freundlichen Grüßen
    Georg Brinkmann

    Antworten

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