DABonline | Deutsches Architektenblatt
Menü schließen

Rubriken

Services

Menü schließen

Rubriken

Services

Zurück
[ Planungshilfe ]

Todesfalle Glasfassade: Wie Vogelschlag verhindern?

Allein in Deutschland sterben etwa 100 Millionen Vögel pro Jahr an verglasten Fassaden. Das lässt sich mit zahlreichen und durchaus attraktiven Lösungen vermeiden – am besten bevor die Naturschutzbehörde eingreift

Tote Vögel
Funde innerstädtischer Untersuchungen in Berlin im Herbst 2018: Waldschnepfe (2x), Mönchsgrasmücke, Trauerschnäpper, Ringdrossel, Wintergoldhähnchen (2x), Rotkehlchen (2x), Singdrossel, Kleiber, Tannenmeise und Kohlmeise (Foto Claudia Wegworth)

Von Klemens Steiof

Glas als Baustoff ist nicht nur derzeit sehr preiswert, er eröffnet enorme Gestaltungsspielräume. Neben den funktionalen Aspekten des Hinaus- und Hineinsehens und der Belichtung sind kreative Variationen der Größe und Art des verwendeten Glases beliebig möglich, bis hin zu Fassaden, die fast komplett aus Glas bestehen. Diese Entwicklung hat aber auch dazu geführt, dass einer Hochrechnung der Länderfachbehörden aus dem Jahr 2017 zufolge, jährlich über 100 Millionen Vögel in Deutschland infolge Vogelschlags am Baustoff Glas verenden. Und das Problem ist noch wesentlich weitreichender als es zunächst erscheint: Viele dieser Vögel sind Zugvögel, die zweimal im Jahr hunderte bis tausende Kilometer zurücklegen und dabei etliche Ländergrenzen passieren.

So fallen bei uns nicht nur heimische Arten, sondern auch Zugvögel aus dem Norden wie Waldschnepfe und Wintergoldhähnchen sowie seltene und gefährdete Arten, wie Ringdrossel, Wiedehopf und Zwergschnäpper, dem Glas zum Opfer. Auch „unsere“ Zugvögel verunglücken auf ihren Wanderungen außerhalb Deutschlands an Glas, wie mittlerweile die erste Untersuchung aus Spanien zeigt (Aymí et al. 2017). Die meisten Erhebungen zum Vogelschlag stammen jedoch aus Nordamerika (z.B. Klem et al. 2009, Loss et al. 2014), was deutlich macht, dass wir es hier mit einem globalen Problem zu tun haben. Allein in den USA sterben etwa 600 Millionen Zugvögel jährlich an Wolkenkratzern, anderen Glasfassaden und Einfamilienhäusern. Diese alarmierende Zahl hat dazu geführt, dass dort ein Gesetz erlassen werden soll, das zu kleineren Glasflächen oder entsprechend bearbeitenden Oberflächen verpflichtet.

Warum fliegen Vögel gegen Glas?

Die Ursachen, die zu Anflügen führen, sind schon lange bekannt: Transparenz oder Reflexion. Entweder sehen Vögel durch die Glasscheibe hindurch Bäume, Sträucher, den Himmel oder ein sonstiges Ziel und wollen dorthin fliegen. Oder sie sehen die Spiegelung ihres Ziels in der Scheibe. In beiden Fällen prallen fliegende Vögel mit erheblicher Geschwindigkeit gegen das Glas. Die Folge sind meist starke Kopf- oder innere Verletzungen. Beleuchtung kann als verstärkender Faktor hinzukommen: Zugvögel können nachts vom Licht angelockt oder irritiert werden und kollidieren dann an den Glasscheiben der Umgebung. Untersuchungen am Bonner Post-Tower und in der Berliner Innenstadt haben gezeigt, dass nächtlich ziehende Zugvögel direkt Lichtquellen anfliegen, die heller als die Umgebung sind. Nach Schätzungen aus Nordamerika sterben 50 bis 75 Prozent der Vögel nach dem Anprall. Reflexionen sind besonders in der Stadt der relevante Faktor, zumal Sonnenschutzverglasungen oft mit hohen Reflexionsgraden einhergeht.

Welche Glasscheiben sind gefährlich?

Jede Glasscheibe hat ein Gefährdungspotenzial, aber die konkrete Gefahrensituation hängt von ihrer Größe, der Menge des Glases an der Fassade, der Durchsicht und Reflexion sowie vom Standort ab. Die Länderarbeitsgemeinschaft der deutschen Vogelschutzwarten hat ein Bewertungsschema entwickelt, mit dem man die Gefährlichkeit von Glas an Bauwerken abschätzen kann (LAG VSW 2019). Meist unproblematisch sind danach Lochfassaden mit herkömmlichen Fenstern unter 1,5 Quadratmetern Fläche. Problematisch sind hingegen freistehende Glaswände oder -gänge mit Durchsichten – auch solche in Wartehallen von Bus und Bahn – sowie über sechs Quadratmeter große zusammenhängende Glasbereiche.

Je mehr Vegetation sich in der Scheibe spiegelt, desto größer ist die Vogelschlaggefahr. Straßenbäume reichen hier bereits aus, da sie von zahlreichen Vögeln genutzt werden, auch in den Innenstädten. Ebenso können Vögel gegen Scheiben fliegen, die den freien Himmel spiegeln. Auch transparente Gebäudeecken und -kanten und Vegetation hinter Glas, wie Gewächshäuser oder Wintergärten, steigern drastisch das Anprallrisiko.

Was kann man gegen Vogelschlag tun?

Vogelschlag an Glas kann durch eine umsichtige Objektplanung und -gestaltung minimiert werden. So sind mit Lochfassaden grundsätzlich geringere Risiken verbunden, sofern die einzelnen Scheiben nicht zu groß werden. Unterteilte Glasscheiben machen eine Fassade besser als Hindernis erkennbar als größere zusammenhängende Scheiben. Jegliche Strukturen in der Außenhaut der Fassade erhöhen die Erkennbarkeit als Hindernis für Vögel. Hierzu gehört auch außenliegender Sonnenschutz. Glas sollte möglichst wenig naturgetreue Spiegelungen produzieren – auch bei Lochfassaden kann daher ein niedriger Reflexionsgrad hilfreich sein. Kleinflächig unterschiedliche Reflexionswinkel irritieren anfliegende Vögel, die dadurch das Hindernis besser erkennen können.

Sollen trotzdem potenziell problematische Glasdimensionen zur Realisierung kommen, müssen die Glasflächen für Vögel sichtbare Markierungen erhalten, beispielsweise durch Sandstrahlen, Ätzen, Digital- oder Siebdruck. Markierte Folien im Verbundglas können ebenfalls möglich sein. Diese dauerhaft wirksamen Maßnahmen sind wirtschaftlicher als nachträgliche Lösungen, wie das Aufkleben von Folien, denn diese müssen in mehrjährigen Abständen erneuert werden.

Die Schweizerische Vogelwarte hat zahlreiche Anregungen in einer Broschüre zusammengefasst (Schmid et al. 2012). Verschiedene Markierungen werden im Auftrag der Wiener Umweltanwaltschaft in einem Flugtunnel mit wildlebenden Vögeln getestet. Die Testberichte werden publiziert und die Bewertungen in einem zusammenfassenden Faltblatt dargestellt (Rössler & Doppler 2019).

Übersicht Beklebungen gegen Vogelschlag
Auswahl getesteter Muster der Wiener Umweltanwaltschaft. Empfehlenswert sind nur die „hoch wirksamen“ mit grüner Bewertung (Auszug aus Rössler & Doppler 2019, siehe Link über der Abbildung)

Welche Markierungen sind wirkungsvoll?

Als Faustregel gilt: Vögel nehmen senkrechte Linien ab 5 mm Breite wahr, und Kantenabstände von maximal 95 mm sind erforderlich, damit Vögel nicht zwischen den Linien hindurch fliegen wollen (Faustregel: alle 10 cm eine Linie). Bei horizontalen Linien sind 3 mm Breite ausreichend, bei einem maximalen Kantenabstand von 47 mm (Faustregel: alle 5 cm eine Linie). Der Deckungsgrad derartiger Markierungen beträgt 5 bzw. 6 Prozent, sodass der Lichtverlust sehr gering ist. Ein guter Kontrast ist hierbei essenziell – die Vögel müssen die Markierungen auch erkennen können. Daher haben sich die Farben Schwarz, Weiß und Orange am besten bewährt – weiß hierbei in allen dunklen Situationen (Innenhöfe, Wartehallen im Wald). Unter Einhaltung vorgenannter Rahmenbedingungen lassen sich auch kreative Muster kreieren.

In allen „Hochrisikobereichen“ (transparente Glasflächen, spiegelnde Glasflächen mit Vegetation davor) sind derartige hoch wirksame Muster erforderlich. Bei weniger hohen Gefährdungen (z.B. Spiegelungen ohne Vegetation) können die Markierungen etwas aufgelockert werden. Ziel sollte hierbei sein, die Fassade grundsätzlich sichtbar zu machen, zum Beispiel durch eine ausreichende Gliederung.

Erst in den letzten Jahren wurden vermehrt Punktraster untersucht. Hier hat sich gezeigt, dass kleine Punkte (≤ 3 mm Durchmesser) für Vögel im Fluge in der Regel nicht erkennbar sind. Gut Ergebnisse wurden mit Punkten von ca. 12 mm Durchmesser erzielt, die in einem Raster von 10 cm aufgebracht wurden. Die Tests werden nach und nach auf der Webseite der Wiener Umweltanwaltschaft eingestellt.

Um gegen Reflexionen wirksam sein zu können, müssen Markierungen in der Regel außen auf das Glas angebracht werden (Ebene 1 der Glasscheibe). Es deutet sich an, dass hellglänzende oder weiße Strukturen, die das Sonnenlicht reflektieren, auch auf der Innenseite der äußeren Scheibe (Ebene 2) angebracht werden können. Eine dieser Markierungen – ein Raster aus reflektierenden Punkten – kommt auf nur rund 0,7 Prozent Bedeckungsgrad und ist bei reflektierenden Scheiben als „hoch wirksam“ getestet worden (Rössler 2020). Einige neue Gläser und Materialien mit anderen Eigenschaften sind in der Testphase, sodass sich der Blick auf die Webseite der Wiener Umweltanwaltschaft von Zeit zu Zeit lohnt.

Darüber hinaus gibt es Lösungen für den Sonnen- und Wärmeschutz, die auch für die Vermeidung von Vogelschlag geeignet sein können. Eine dieser innovativen Entwicklungen am BIMSB (Berlin Institute for Medical Systems Biology) in der Hannoverschen Straße 27 in Berlin wurde auf Vogelschlag untersucht: innerhalb von zehn Wochen wurde kein Anprall festgestellt. Diese Untersuchung fand vor freiem Himmel statt; Aussagen zur Wirksamkeit vor Vegetation können noch nicht gemacht werden.

Nutzlose Markierungen gegen Vogelschlag

Die seit langem angewandten Greifvogelsilhouetten sind leider völlig wirkungslos. Zwar fliegt kein Vogel gegen die Silhouette, aber schon wenige Zentimeter daneben gegen das Glas. Denn die Vögel sehen in dem Aufkleber keinen gefährlichen Beutegreifer, sondern bestenfalls das schwarze oder farbige Hindernis, dem sie ausweichen wollen. Den gleichen Effekt hätte man mit beliebigen Aufklebern, wie Dreiecken oder Buchstaben.

Ebenfalls völlig bis weitgehend wirkungslos sind UV-Licht reflektierende Strukturen, die explizit zum Vogelschutz vermarktet werden. Diesen liegt die Idee zugrunde, dass einige Vogelarten im Unterschied zum Menschen Licht im ultravioletten Bereich wahrnehmen können. Die Entwickler entsprechender Produkte nahmen daher an, dass Vögel UV-Strukturen, die wir Menschen nicht sehen, ausweichen können. In der Praxis funktioniert dies nicht oder nur sehr wenig. Einer der Gründe hierfür liegt in der Wahrnehmungsphysiologie der Vögel: Beim Fliegen achten sie auf Kontraste, die ihnen schnell verlässliche Informationen über „Hindernis“ und „freie Bahn“ geben. Vögel vieler Gruppen (Greifvögel, Tauben, Eisvögel, Spechte) nehmen UV überhaupt nur schlecht wahr. Hinzu kommen einfache physikalische Gründe: Zu den Zeiten hoher Vogelflugaktivität (morgens und abends) ist die UV-Einstrahlung gering bis fehlend, im Schatten auch tagsüber gering. Und schließlich wird bei einem Produkt wie „Ornilux“ die UV-reflektierende Schicht auf Ebene 2 des Glases aufgebracht. Damit wird sie von den Reflexionen auf Ebene 1 oft überlagert. Entsprechend haben diese Produkte im Flugtunnel schlecht abgeschnitten (siehe Testberichte auf der Seite der Wiener Umweltanwaltschaft)

Entspiegelte Gläser sind in der Regel auch keine für sich wirksame Lösung. Es ist zwar richtig, dass stärker spiegelnde Gläser die Gefährlichkeit von Glas häufig erhöhen, jedoch spiegelt grundsätzlich jedes Glas, wenn es in dem dahinterliegenden Raum deutlich dunkler ist als draußen. Und dies ist tagsüber fast überall der Fall, insbesondere wenn die Sonne scheint.

Naturschutzbehörden fordern bei signifikant erhöhtem Vogelschlag Gegenmaßnahmen

Auch an den kleineren Glasscheiben einer Lochfassade können Vögel verunglücken – völlig auszuschließen ist die Gefährdung nie. Wenn sich aber Anflüge häufen, ist Handlungsbedarf gegeben.

Tatsächlich gibt es ein striktes Tötungsverbot für alle in Europa natürlicherweise vorkommenden Vogelarten in § 44 Abs. 1 Bundesnaturschutzgesetz. Nach geltender Rechtsauslegung greift dieses Verbot bei nicht beabsichtigen Tötungen dann, wenn das Tötungsrisiko „signifikant erhöht“ wird. Dies ist fachlich zu definieren, und die Länderarbeitsgemeinschaft der Vogelschutzwarten hat hierfür einen Vorschlag vorgelegt (LAG VSW 2019). Danach wären auf 100 m Fassadenlänge 2 Vogelschlagopfer im Jahr noch „normal“ und rechtlich hinzunehmen, mehr als doppelt so viele (also ab 5 Vogelschlagopfer jährlich auf 100 m Fassadenlänge) gelten jedoch als „signifikant erhöht“. Am Objekt kann die reale Situation durch eine Erfassung der Vogelschläge über einen Zeitraum von mehreren Monaten oder einem Jahr geprüft werden. (Zur Methodik bei niedrigen Bauwerken siehe Steiof et al. 2017, für höhere Bauwerke sind methodische Vorschläge in Vorbereitung.)

Wenn das „signifikant erhöhte Tötungsrisiko“ erreicht ist, kann die zuständige Naturschutzbehörde über Anordnungen tätig werden: Die Gefahrenstelle muss entschärft werden. Und dem sollten die Architekten durch ihre Entwürfe vorbeugen! Denn nachträglich angebrachte Folien sind immer nur die zweit- oder drittbeste Lösung.

Klemens Steiof ist in der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz des Landes Berlin für Artenschutz zuständig


Cover des Ratgebers Vogelfreundliches BauenVogelschlag verhindern: Drei gute Beispiele

Ein Glaspavillon auf dem Dach, Bäume vor einer Glasfassade und ein regelrechtes Glasgebirge: Wie Vogelanprall dort verhindert wurde, berichten wir ebenfalls auf DABonline.

<<< Jump Mark: planungshilfe >>>
Planungshilfe für vogelfreundliche Glasfassaden

Weitere Quellen zum Thema vogelfreundliches Bauen

 

 

 

 

1 Gedanke zu „Todesfalle Glasfassade: Wie Vogelschlag verhindern?

  1. Paradox – erst der sehr gute Artikel zur Gefährdung von Vögeln und im Anschluss gleich eine Anzeige zu einem „DAB Spezial Fenster, Türen, Tore“ mit einem Foto großer Fenster ohne Vogelschutz und auch noch über Eck, was mit einer enormen Gefahr für Vögel verbunden ist. Bei Terrassenverglasungen wird ohnehin (in Flyern für den Käufer) zu wenig auf den artenschutzrechtlich notwendigen Vogelschutz geachtet!

    Antworten

Schreibe einen Kommentar

Sie wollen schon gehen?

Bleiben Sie informiert mit dem DABnewsletter und lesen Sie alle zwei Wochen das Wichtigste aus Architektur, Bautechnik und Baurecht.

Wir nutzen die von Ihnen angegebenen Daten sowie Ihre E-Mail Adresse, um Ihnen die von Ihnen ausgewählten Newsletter zuzusenden. Dies setzt Ihre Einwilligung voraus, die wir über eine Bestätigungs-E-Mail noch einmal abfragen. Sie können den Bezug des Newsletters jederzeit unter dem Abmeldelink im Newsletter kostenfrei abbestellen. Nähere Angaben zum Umgang mit Ihren personenbezogenen Daten und zu Ihren Rechten finden Sie hier.
Anzeige