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Recht

Sehenden Auges am Abgrund gebaut

Wer von Tücken im Baugrund weiß und trotzdem ein Haus errichtet, kann bei späteren Schäden nicht allein den Architekten haftbar machen

4 Min.

Recht

Stillschweigend abgenommen

Eine Architektenleistung gilt in der Regel als abgenommen, wenn der Auftraggeber innerhalb bestimmter Fristen keine Mängel rügt

3 Min.

Recht

Honorar hochgestuft

Wenn sich nach Abschluss eines Stufenvertrags die HOAI ändert und danach weitere Stufen beauftragt werden, gilt die neue Honorarordnung. Das bestätigt ein Oberlandesgericht – und mahnt die Bundesregierung, dass auch für sie die Gesetze gelten müssen

5 Min.

Recht

Neue Leistung – neues Honorar

Oft ändern sich Leistungsumfang und Leistungsziel während der Laufzeit des Vertrags – und damit das Honorar. Dies muss schriftlich fixiert werden

6 Min.

Recht

Stichtage für das Honorar

Ob für einen Vertrag die alte oder neue HOAI gilt, hängt vom Zeitpunkt des Vertragsabschlusses ab. Kompliziert wird es bei Stufenverträgen, in denen der Auftrag nach und nach erteilt wird.

8 Min.

Recht

Getrennt oder gemeinsam?

Sind mehrere Objekte zu planen, hängt das Honorar vom Grad ihrer Gleichartigkeit ab

6 Min.

Recht: Haftung

Keine Schuld an fremden Fehlern

Wer vom Bauherrn Pläne mit nicht erkennbaren Mängeln erhält, haftet nicht für daraus resultierende Schäden

3 Min.

Planungsrecht

Kleiner Blech-Verschlag gleicht dem Carport nicht

Wann besteht ein Anspruch auf Genehmigung eines Ersatzbaus für einen bei einem Orkan zerstörten Bau? Das hat das OVG Sachsen-Anhalt präzisiert: Der Kläger begehrte die erforderliche Genehmigung zur Errichtung eines Carports nahe bei seinem im Außenbereich stehenden Wohnhaus.

3 Min.

Planungsrecht

Privilegierte Vorhaben im Außenbereich: In Ausnahmefällen nur mit Bebauungsplan

Unter Umständen müssen auch Vorhaben ein Bauleitverfahren durchlaufen, die an sich im Außenbereich privilegiert sind. So ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und in dem wissenschaftlichen Schrifttum anerkannt, dass – über den Gesetzeswortlaut des § 35 Abs. 1 Nr. 4 BauGB hinaus – in Ausnahmefällen einem nach dieser Bestimmung im Außenbereich privilegierten Vorhaben die Erforderlichkeit einer vorhergehenden förmlichen Bauleitplanung als „unbenannter“ öffentlicher Belang entgegengehalten werden kann.

2 Min.