Wettbewerb
Tiefschlag per Hammer
Die Internet-Angebotsplattform My Hammer lädt zu Dumping angeboten unterhalb der HOAI ein. Das ist natürlich verboten – und wird von Gerichten bestraft
Wettbewerb
Die Internet-Angebotsplattform My Hammer lädt zu Dumping angeboten unterhalb der HOAI ein. Das ist natürlich verboten – und wird von Gerichten bestraft
Tillmann Prinz
Das Urheberrecht sei das schärfste Schwert des Architekten.
Vergaberecht
Eigenerklärungen von Wettbewerbsteilnehmern müssen vom Auslober nicht gründlich überprüft werden, entschied das Oberlandesgericht Düsseldorf zum Berliner Schloss. Das wirft Fragen nach dem Sinn solcher Erklärungen auf.
Haftungsrecht
Wer seinen Bauherrn zu Verjährungsfristen mangelhaft berät, geht ein Haftungsrisiko ein
Brandschutzvorschriften
Die bestehenden Regelungen zum Brandschutz lassen Grauzonen und Spielräume zu – für Bestandsprojekte wie für Neubauten
Übergangsfragen
Ob mündlicher Vertrag, Übergang aus der Akquisition oder stufenweiser Auftrag: Immer wieder stellt sich die Frage, wann die alte und wann die neue HOAI anzuwenden ist.
Recht
Sich arglistig zu verhalten, ist für den Architekten äußerst problematisch, weil sich dadurch die Verjährungsfristen für Mängelansprüche von fünf auf bis zu 30 Jahre verlängern. Dabei reicht den Gerichten im Einzelfall der Beweis des ersten Anscheins, um dem bauüberwachenden Architekten eine Pflichtverletzung nachzuweisen.
Aktuelle Urteile
Der Bundesgerichtshof fällte Urteile zu Pauschal- und Teilleistungshonoraren sowie zu stufenweise erteilten Aufträgen.
Urteil zu Wettbewerben
Die Einhaltung der Auslobungsregeln von Wettbewerben ist nach einem neuen Urteil auch dann für alle Beteiligten effektiv gerichtlich zu überprüfen, wenn der Schwellenwert der VOF unterschritten ist.
Keine VOB mehr für den Eigenheimbau? Das neue Forderungssicherungsgesetz wirft nicht nur diese Frage auf.