Das Recht zur Beratung
Architekten dürfen neuerdings auch juristische Leistungen erbringen. Sie sollten das aber nur dort tun, wo sie selbst sattelfest sind.
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Redaktionsgruppe Recht: Die Veröffentlichungen im Rechtsteil des DAB und von DABonline werden von einer juristisch versierten Redaktionsgruppe fachlich begleitet. Sie besteht aus Sinah Marx (Leiterin; Hamburgische AK), Fabian Blomeyer (Bayerische AK), Dr. Sven Kerkhoff (AK NRW) und Markus Prause (AK Niedersachsen).
Als Mitglieder des Rechtsausschusses der Bundesarchitektenkammer sind sie nah dran an aktuellen rechtlichen Themen. Und aus der Beratungspraxis in ihrer jeweiligen Kammer erfahren sie direkt von den Mitgliedern, welche Rechtsfragen Architekturbüros ganz akut oder als Dauerbrenner umtreiben.
Architekten dürfen neuerdings auch juristische Leistungen erbringen. Sie sollten das aber nur dort tun, wo sie selbst sattelfest sind.
An der TU Darmstadt lernen Architekten Verträge zu lesen und Haftungen abzusichern.
Auch wer schwarzarbeitet, haftet nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs für Mängel seiner Tätigkeit.
Zwei Architekten greifen die beabsichtigte Auftragsvergabe nach Wettbewerben an – mit unterschiedlichem Erfolg.
Leitfaden für die Berechnung von Leistungen nach der EnEV (Teil 1)
Bauherren versuchen gelegentlich, Baupläne ohne deren Urheber zu realisieren. Und manche Auftraggeber strapazieren die Toleranzgrenze des Urhebers in Hinblick auf Veränderungen der Planung. Vieles aber muss der Urheber nicht hinnehmen.
Welche Verjährungsfristen gelten bei arglistigem Verhalten und bei Organisationsverschulden? Ein Urteil des BGH bringt mehr Klarheit.