Vom Gehilfen entlastet
Die Haftung kann sich mindern, wenn ein sogenannter Erfüllungsgehilfe des Bauherrn Mitschuld an Mängeln trägt.
Mit dem DAB rechtssicher planen und bauen
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Redaktionsgruppe Recht: Die Veröffentlichungen im Rechtsteil des DAB und von DABonline werden von einer juristisch versierten Redaktionsgruppe fachlich begleitet. Sie besteht aus Sinah Marx (Leiterin; Hamburgische AK), Fabian Blomeyer (Bayerische AK), Dr. Sven Kerkhoff (AK NRW) und Markus Prause (AK Niedersachsen).
Als Mitglieder des Rechtsausschusses der Bundesarchitektenkammer sind sie nah dran an aktuellen rechtlichen Themen. Und aus der Beratungspraxis in ihrer jeweiligen Kammer erfahren sie direkt von den Mitgliedern, welche Rechtsfragen Architekturbüros ganz akut oder als Dauerbrenner umtreiben.
Die Haftung kann sich mindern, wenn ein sogenannter Erfüllungsgehilfe des Bauherrn Mitschuld an Mängeln trägt.
Wenn bei Auftraggebern Zahlungsausfälle drohen, gibt es Gegenmittel: Abschläge fordern, Ansprüche sichern, weitere Leistungen verweigern.
Ob mündlicher Vertrag, Übergang aus der Akquisition oder stufenweiser Auftrag: Immer wieder stellt sich die Frage, wann die alte und wann die neue HOAI anzuwenden ist.
Konsequenzen der HOAI-Novelle und anderer Rechtsentwicklungen für die Vertragsgestaltung.
Die Honorarermittlung bei Objekt- und Fachplanung nach der neuen HOAI (Vollständige Fassung des im DAB 7/2009 in Kurzform gedruckten Textes)
Neuregelungen, die vertragliche Vereinbarungen erfordern – selbst wenn es nur um Beweiszwecke geht.
Bauherr und Architekt können Zeithonorare vereinbaren und danach abrechnen, auch wenn die HOAI das nicht vorsieht. Das entschied der Bundesgerichtshof.
Ein aktuelles Urteil schwächt den Versicherungsschutz bei Planungsfehlern.
Aufträge sollen künftig mittelstandsfreundlicher und schneller vergeben werden.