Oft kopiert, nie honoriert
Wer Nebenkosten für Plankopien, Telefon, Porto, Fahrten und anderes nicht selbst tragen will, muss entweder mit dem Bauherrn früh eine Pauschale verabreden. Oder er muss mühsam jede Ausgabe einzeln dokumentieren.
Mit dem DAB rechtssicher planen und bauen
DAB mit Adobe Firefly
Redaktionsgruppe Recht: Die Veröffentlichungen im Rechtsteil des DAB und von DABonline werden von einer juristisch versierten Redaktionsgruppe fachlich begleitet. Sie besteht aus Sinah Marx (Leiterin; Hamburgische AK), Fabian Blomeyer (Bayerische AK), Dr. Sven Kerkhoff (AK NRW) und Markus Prause (AK Niedersachsen).
Als Mitglieder des Rechtsausschusses der Bundesarchitektenkammer sind sie nah dran an aktuellen rechtlichen Themen. Und aus der Beratungspraxis in ihrer jeweiligen Kammer erfahren sie direkt von den Mitgliedern, welche Rechtsfragen Architekturbüros ganz akut oder als Dauerbrenner umtreiben.
Wer Nebenkosten für Plankopien, Telefon, Porto, Fahrten und anderes nicht selbst tragen will, muss entweder mit dem Bauherrn früh eine Pauschale verabreden. Oder er muss mühsam jede Ausgabe einzeln dokumentieren.
Das Vergaberecht kennt viele Verfahren; die Begriffe dafür sorgen jedoch oft für Verwirrung. Was manchmal zum Verwechseln ähnlich klingt, beschreibt ganz unterschiedliche Angebots- und Wettbewerbsformen. Die Bundesarchitektenkammer hat die einschlägigen Definitionen für die einzelnen Verfahren jetzt erläutert und in einer Übersicht zusammengefasst.
In Kostenvereinbarungen lauern große Risiken, die oft nicht versichert sind. Wenn möglich, sollten Klauseln im Architektenvertrag diese Risiken mindern
Architekten erschließen zunehmend auch gewerbliche Betätigungsfelder. Das hat Folgen für den Berufsstatus, für Haftung und Steuerpflicht.
Die Bundesregierung denkt daran, die VOF als eigenständiges Regelwerk abzuschaffen. Das klingt für manche Architekten zuerst nach einer guten Nachricht, doch Barbara Ettinger-Brinckmann, Präsidentin der Bundesarchitektenkammer, ist da anderer Meinung.
Bei sogenannten Stufenverträgen ist jeweils die HOAI-Fassung anzuwenden, die bei Vereinbarung des Einzelvertrags gilt. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden
Zahlt der Bauherr das Honorar verspätet, muss er Verzugszinsen zahlen – aber nur, wenn ihn Architekten daran erinnern.
Nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs müssen Abschlagszahlungen früher versteuert werden. Es drohen dauerhafte Liquiditätsnachteile für freiberuflich arbeitende Architekten und Bauingenieure.
Text: Martin Obernesser Das Mindestlohngesetz (MiLoG) ist am 16.08.2014 in Kraft getreten und regelt zuvörderst, dass Arbeitnehmer seit Anfang 2015 nicht unter Mindestlohn bezahlt werden dürfen. Gemäß § 1 Abs. 2 des Gesetzes beträgt dessen Höhe 8,50 Euro brutto je ...