Vertragspartner wider Willen
Vorsicht ist geboten, wenn Architekten Änderungen freigeben und Aufträge unterzeichnen
Mit dem DAB rechtssicher planen und bauen
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Redaktionsgruppe Recht: Die Veröffentlichungen im Rechtsteil des DAB und von DABonline werden von einer juristisch versierten Redaktionsgruppe fachlich begleitet. Sie besteht aus Sinah Marx (Leiterin; Hamburgische AK), Fabian Blomeyer (Bayerische AK), Dr. Sven Kerkhoff (AK NRW) und Markus Prause (AK Niedersachsen).
Als Mitglieder des Rechtsausschusses der Bundesarchitektenkammer sind sie nah dran an aktuellen rechtlichen Themen. Und aus der Beratungspraxis in ihrer jeweiligen Kammer erfahren sie direkt von den Mitgliedern, welche Rechtsfragen Architekturbüros ganz akut oder als Dauerbrenner umtreiben.
Vorsicht ist geboten, wenn Architekten Änderungen freigeben und Aufträge unterzeichnen
Die Baukostenobergrenzen in den Vertragsmustern der Bundesbauverwaltung sind ungerecht aber rechtens
Eine Gewährleistungsfrist kann sich „verlängern“, wenn Mängel bekannt waren. Doch solche Arglist ist schwer nachzuweisen
Zur Vergabe von Planungsleistungen und zur Gestaltung von Verträgen wurde ein Erlass verfasst
Über Vergütung für entwurfliche Lösungen und Referenzvorgaben, u.a. zu BIM
Worauf Architekten achten sollten, wenn sie Fotos herstellen und veröffentlichen möchten
Für die Vergabe von Planungsleistungen bleibt es auch nach dem EuGH-Urteil beim Grundsatz des Leistungswettbewerbs
Welche Auswirkungen das EuGH-Urteil auf laufende Honorarklagen hat? Je nach Einzelfall gar keine oder gravierende
Qualitätssicherung durch verbindliche Honorarsätze ist möglich, hätte aber konsequenter umgesetzt werden müssen