„Bauleitplanverfahren werden digital“
Ab 31. Oktober 2026 müssen Bauleitpläne in Bayern verpflichtend über die Plattform DiPlanung laufen. Martin Birgel, Sprecher der Vereinigung für Stadt-, Regional- und Landesplanung e.V., erklärt im Interview, was Planende jetzt vorbereiten müssen.
DAB Redaktion Bayern: Ab 31. Oktober 2026 müssen Bauleitpläne in Bayern über die Plattform DiPlanung übermittelt werden. Was müssen Planer:innen beachten?
Martin Birgel: Wesentlich ist, dass sich alle Planer:innen in den Planungsbüros und Kommunen früh mit der neuen digitalen Plattform DiPlanung befassen und sich in deren Anwendung schulen. Wie bei allen neuen Technologien und Entwicklungen braucht es zu Beginn etwas Zeit, sich einzuarbeiten, um die Systematik und Benutzeroberfläche kennenzulernen. Im Fall der Einführung von DiPlanung wird dies besonders brisant, da es ab Ende Oktober für alle Verfahren zur Erstellung von Bebauungs- und Flächennutzungsplänen verpflichtend sein wird – ohne Ausnahmen und ohne Übergangsfristen. Darüber hinaus bedarf es aber auch der Fähigkeit zur Erstellung von XPlanungen. Der Standard XPlanung ermöglicht die vollvektorielle Abbildung von Bauleitplänen und ist zugleich die technische Grundlage für die Nutzung von DiPlanung. Künftig wird es daher unabdingbar sein, Bebauungs- und Flächennutzungspläne in einer digital auswertbaren und standardisierten Form bereitzustellen.
Welche Potenziale ergeben sich?
Mit DiPlanung und vor allem mit der zukünftigen vollvektoriellen Erfassung aller Bauleitplanungen in Bayern werden diese endlich für alle Planenden, aber auch die Öffentlichkeit einfach zugänglich. Des Weiteren können somit alle Bauleitplanungen elektronisch ausgelesen und damit Schnittstellen zu zahlreichen weiteren Anwendungen generiert werden, wie z. B. zu den digitalen Zwillingen der Kommunen oder auch zur Auswertung der Nachverdichtungs- oder Flächenpotenziale.
Welche Herausforderungen gilt es zu bewältigen?
Bisher stecken viele der Programme noch in der Entwicklung, sind nicht anwenderfreundlich oder haben Schwachstellen, die von den Anbietern behoben werden müssen. Für die Planenden gilt es, sich mit dieser neuen Entwicklung zu beschäftigen und die Augen nicht zu verschließen. In Bayern wird Bauleitplanung zukünftig nur mit XPlanung und DiPlanung möglich sein!
Zuerst erschienen in der Printversion des Deutschen Architekt:innenblatts, Ausgabe Q3/2026 für die Region Bayern.
Bayerische Architektenkammer
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