Leerstand als Chance
Slavis Poczebutas, Vorstandsmitglied der Berliner Architektenkammer und Mitglied der Strategiegruppe Urbanes Wohnen positioniert sich zum Umbau leerstehender Büros in bezahlbarem Wohnraum.
Seit dem 1. Juli fördert der Bund die Umwandlung leer stehender Gewerbeimmobilien mit bis zu 30.000 Euro je neuer Wohnung. Ein richtiger Impuls – doch Berlin muss daraus mehr machen: Umbau vor Leerstand.
Artikel 28 der Verfassung von Berlin: „Jeder Mensch hat das Recht auf angemessenen Wohnraum.“ Was in der Berliner Verfassung klar geregelt ist, fällt angesichts des wachsenden Drucks auf Städte, Mieter und gewachsene Quartiere zu oft hinten runter. Und doch macht sie unmissverständlich klar: Wohnen muss als Grundrecht verstanden und konsequent geschützt werden. Wohnraum darf kein Spekulationsobjekt sein – er muss für Menschen geschaffen werden und sich an ihre Bedürfnisse anpassen.
Umbau vor Leerstand und Abriss
Wie wir in der akuten Wohnungskrise bezahlbares, klimagerechtes und lebenswertes urbanes Wohnen fördern können, hat die Strategiegruppe „Urbanes Wohnen“ entwickelt. Das temporäre Gremium der Architektenkammer Berlin hat sich angesichts der drängenden Wohnungs- und Klimakrise gegründet. Es erarbeitet Lösungsansätze und zeigt, wie Transformation, bezahlbarer Wohnraum und zukunftsfähige Strukturen partizipativ und lösungsorientiert gestaltet werden können, wenn planerische Expertise systematisch und frühzeitig in Entscheidungsprozesse einbezogen wird.
Dabei gilt: Umbau vor Leerstand und Abriss. Bevor Gebäude jahrelang ungenutzt bleiben oder abgerissen werden, müssen alle Möglichkeiten zur Nachverdichtung, Umnutzung und Sanierung ausgeschöpft werden. Leerstand und brachliegende versiegelte Flächen müssen systematisch als Potenzialflächen erfasst und genutzt werden.
Das Potenzial leer stehender Büroflächen
Das bedeutet auch, Leerstand als Chance zu sehen, angemessenen Wohnraum zu schaffen und den Umbau ungenutzter Flächen konsequent voranzutreiben. Denn es ist doch paradox: Während die Mieten steigen und Wohnraum immer knapper wird, stehen in Berlin Tausende qm Bürofläche leer. Knapp zwei Millionen qm kommen für eine Umnutzung infrage. Bei einer durchschnittlichen Wohnungsgröße von 70 qm entspräche dies 30.000 Wohnungen. Gerade in den „B-Lagen“ warten Bürogebäude ganz unterschiedlicher Bauepochen darauf, neu entdeckt und transformiert zu werden. Doch die Umwandlung von Büro in Wohnraum erfordert mehr als guten Willen.
Dass das grundsätzlich geht, beweisen Projekte wie der Umbau der GESOBAU-Zentrale in Charlottenburg zu Seniorenwohnungen oder die betreute Wohngemeinschaft in einem ehemaligen Bürogebäude in Wilmersdorf. Hier sind aus nüchternen Bürotrakten lebendige Wohnquartiere entstanden – nicht trotz, sondern gerade wegen der bestehenden Bausubstanz. Wenn es also bereits positive Beispiele gibt, warum fehlt dann die Dynamik in diesem Segment? Die Antwort liegt im Detail: in der Gebäudetiefe, der Erschließung, der Technik. Und vor allem im Baurecht und den Profitansprüchen der Eigentümer.
Fördermittel für den Umbau
Fördermittel für den Umbau
Seit dem 1. Juli können Investoren Fördergeld beantragen, wenn sie leer stehende Büro- oder Gewerbeimmobilien in Wohnungen umwandeln.
Weitere Informationen: https://www.bmwsb.bund.de/DE/wohnen/foerderprogramme-bmwsb/foerderprogramme-wohnen/gewerbe-wohnen/gewerbe-wohnen_node.html
Gemischte Quartiere als Zukunftsmodell
Für Priorisierung des Bestands und die Umwandlung von leer stehenden Büro- und Gewerbeflächen in Wohnraum sind Mischgebiete oder urbane Gebiete ideal, da die Wohnnutzung oft bereits im Bebauungsplan verankert ist. So können Wohnflächen neben Büro- und Gewerbenutzungen entstehen und Apartments in leer stehende Flächen einziehen. Der Vorteil? Gemischte Quartiere sichern kurze Wege, urbane Vielfalt und Resilienz. Das bedeutet aber auch, dass wir vermeiden müssen, dass Gewerbe und Wohnen gegeneinander ausgespielt werden. Um das zu gewährleisten, müssen wir der schleichenden Verdrängung von Gewerbe aus den Innenstädten etwas entgegensetzen. Lebendige Quartiere brauchen beides – Wohnen und Arbeiten nebeneinander, nicht gegeneinander. Die Mischung macht die Stadt. Sie muss aktiv gestaltet, nicht dem Markt überlassen werden.
Voraussetzungen für den Umbau
Wenn das Baurecht mitspielt, kommt es auf die Gebäudestruktur an. Die größte Hürde ist meist die Tiefe. Bürogebäude mit zwölf bis 15 m, der gängige Standard, sind zwar prinzipiell sehr gut umnutzbar, doch um dunkle Mittelzonen zu vermeiden, ist Kreativität gefragt.
Dazu kommt die Erschließung: Skelettbauten mit nicht tragenden Innenwänden bieten dafür die beste Ausgangslage, denn sie erlauben flexible Grundrisse. Idealerweise ermöglichen ihre Treppenhäuser eine typische Wohnungsgröße von 50 bis 100 qm.
Aber selbst die beste Struktur nützt wenig, wenn die herausfordernden technischen Anforderungen an Brandschutz nicht erfüllt werden können. Es kann passieren, dass der zweite Rettungsweg und die zulässigen Fluchtweglängen neue Treppenhäuser oder einen Mittelflur erforderlich machen und Wohnungstrennwände, Geschossdecken und Bauteilanschlüsse ertüchtigt oder neu hergestellt werden müssen.
Dagegen ist der Mindestschallschutz in der Regel auch im Bestand darstellbar. Hier sind es vor allem die hohen Standards, die die Kosten nach oben treiben. Auf Küchen und Bäder kann im Vergleich dazu jedoch nicht verzichtet werden – und diese fehlen in Bestandsgebäuden oft oder sind unzureichend verteilt. Nicht zuletzt erfordern viele Bestandsgebäude eine energetische Ertüchtigung der Fassade, die eine kostenintensive Wärmedämmung erforderlich macht.
Gut also, dass es Architektinnen und Architekten gibt, die Antworten auf all diese Fragen geben können und Projekte wie die GESOBAU-Zentrale und die Wilmersdorfer Wohngemeinschaft zeigen, wie sich selbst komplexe Strukturen wohnungstauglich organisieren lassen, wenn man bereit ist, ungewöhnliche Wege zu gehen.
Umbauen lohnt sich – auch wirtschaftlich
Kommen wir zu einer ganz anderen Baustelle: den Kosten. Die trägt der Bauherr. Und für Umnutzungen variieren diese stark. Bei minimalen Eingriffen und einfachen Standards sind 900 bis 1.600 Euro pro qm möglich, was Beispiele wie die „Wilma 19“ in Berlin oder experimentelle Ansätze wie das „wohltemperierte Haus“ in Zürich zeigen. Bei konventionellen Wohnkonzepten mit hohem Standard, wie sie etwa bei der GESOBAU-Zentrale realisiert wurden, liegen die Umbaukosten eher bei 2.500 bis 3.500 Euro pro qm. Im Vergleich zu Neubauten (3.000 bis 4.500 Euro pro qm) kann die Umnutzung also 20 bis 50 % günstiger sein – wenn die Gebäudestruktur mitspielt. Die kostenbewusste Planung eines qualifizierten Planungsbüros ist dabei unabdingbar.
Politische Rahmenbedingungen müssen sich ändern
Gute Planung und Kostenbewusstsein reichen aber noch nicht. Denn eine bestehende Hürde sind die Renditeerwartungen von Unternehmen und Investoren und die politischen Rahmenbedingungen, die den Leerstand von Büros attraktiver machen als deren Umbau in Wohnungen. Deswegen braucht die Umnutzung von leer stehenden Büro- und Gewerbeflächen in Wohnraum nicht nur Geld, sondern vor allem politischen Willen und klare Rahmenbedingungen. Berlin braucht hier konkrete Schritte, um den dringend notwendigen Wandel voranzubringen.
Dazu hat die Strategiegruppe Urbanes Wohnen eine Reihe von Forderungen aufgestellt, die nachfolgend erläutert sind.
Leerstands- und Aufstockungskataster einführen
Leerstands- und Aufstockungskataster einführen
Das Land Berlin soll einen vollständigen Leerstands- und Aufstockungskataster einführen.
Umnutzung von Büro-, Hotel- und Handelsimmobilien fördern
Umnutzung von Büro-, Hotel- und Handelsimmobilien fördern
Das Land Berlin soll die Umnutzung von ungenutzten Büro- und Hotelimmobilien in Wohnen sowie die Umwidmung von Gewerbeflächen vereinfachen und fördern – auch in B- und C-Lagen. Großflächige Handelsstandorte wie Malls oder Einkaufszentren, die längst nicht mehr ihrer ursprünglichen Bestimmung dienen, sollten planungsrechtlich für die Wohnnutzung und die dafür nötige soziale Infrastruktur geöffnet werden.
Vereinfachte Bauordnung für Nutzungsänderungen
Vereinfachte Bauordnung für Nutzungsänderungen
Das Land Berlin soll die Umnutzung von Büro- und Gewerbeflächen durch vereinfachte Standards und Anforderungen in der Bauordnung erleichtern. Zum Beispiel durch beschleunigte beziehungsweise vereinfachte Verfahren für Nutzungsänderungen oder durch Erleichterungen von Abweichungen bei bauordnungsrechtlichen Anforderungen wie Schallschutz.
Bau- und Planungsrecht für Bestandsentwicklung flexibilisieren
Bau- und Planungsrecht für Bestandsentwicklung flexibilisieren
Das Bau- und Planungsrecht muss klug für die Bestandsentwicklung angewendet und flexibilisiert werden. Planungsinstrumente sind mit Fokus auf Bestandsentwicklung und Aktivierung von Wohnraumreserven zu reaktivieren beziehungsweise zu stärken. Dabei sollen zum Wohnungsbau geeignete Gebiete gezielt in Mischgebiete umgewandelt werden und die kommunale Bauleitplanung muss die Baugebietskategorie „Urbanes Gebiet“ (§ 6a BauNVO) konsequent anwenden und in Bebauungsplänen verankern.
Einfach Bauen Gesetz, Bau-Turbo und Gebäudetyp E im Bestand nutzen
Einfach Bauen Gesetz, Bau-Turbo und Gebäudetyp E im Bestand nutzen
Das Land Berlin muss die Chance nutzen, das Einfach Bauen Gesetz, den Bau-Turbo sowie den Gebäudetyp E beim Um- und Weiterbauen im Bestand anzuwenden, zum Beispiel beim Umbau von Nichtwohngebäuden, und durch landeseigene Wohnungsunternehmen vorbildhaft umsetzen zu lassen.
IBB-Bürgschaften und Kreditrahmen für Bestandsentwicklung schaffen
IBB-Bürgschaften und Kreditrahmen für Bestandsentwicklung schaffen
Die IBB muss Bürgschaften für gemeinwohlorientierte Vorhaben übernehmen und einen eigenen Kreditrahmen für Bestandsentwicklung und Umbau schaffen. Zudem sollten gezielt Fonds für gemeinwohlorientierten Wohnungsumbau aufgelegt werden, die solche Projekte wirtschaftlich tragfähig machen.
Spekulation mit Gebäudeleerstand steuerlich eindämmen
Spekulation mit Gebäudeleerstand steuerlich eindämmen
Spekulation mit Gebäudeleerstand nachhaltig eindämmen, indem sich das Land Berlin auf Bundesebene für die Anhebung der Spekulationssteuer einsetzt und Schwachstellen der Steuergesetzgebung identifiziert und ausräumt.
Bestandsentwicklung braucht einen Paradigmenwechsel
Dass die Umwandlung von Büro- in Wohnraum funktioniert, beweisen immer mehr Beispiele, und sie zeigen: Planerinnen und Planer können gute und innovative Lösungen liefern. Was es dafür braucht, sind klare Kriterien, kreative Lösungen, vereinfachte Verfahren und einen Paradigmenwechsel hin zum Bauen im Bestand. Und nicht zuletzt: den politischen Mut und das Selbstverständnis, dass Wohnen solidarisch sein muss. Es geht um unser Gemeinwesen. Wir alle bauen für Menschen. Heute und in Zukunft. Daher braucht es eine strukturelle Neuausrichtung der Wohnungs- und Stadtentwicklungspolitik.
Als tragfähiges Modell für die Zukunft haben sich genossenschaftliche Strukturen erwiesen, die Wohnen auf Lebenszeit ermöglichen und schaffen, was auf dem freien Markt kaum gelingt: Wohnungswechsel im Laufe des Lebens, angepasst an veränderte Lebensumstände – ohne Verdrängung, ohne Milieuwechsel, ohne Verarmung.
Planerische Qualität für eine lebenswerte Stadt
Diesem Wandel liegt die Qualität im Planen und Bauen zugrunde. Planerische Expertise muss systematisch und frühzeitig in Entscheidungsprozesse einbezogen werden, um Qualität zu gewährleisten und Berlin zukunftsfähig, sozial gerecht und ökologisch nachhaltig zu gestalten. Nur so lassen sich bezahlbarer Wohnraum, Ressourcenschonung und eine lebenswerte Stadt für alle sichern. Noch hat Berlin die Chance, hier Vorreiter zu sein – die Zeit zum Handeln ist jetzt.
Zu den Forderungen „Urbanes Wohnen“: ak-berlin.de/urbanes-wohnen.
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