HOAI-Novellierung: Zu langsam, aber nicht gestoppt
Die Honorarordnung für Architekt:innen und Ingenieur:innen steckt seit Jahren fest – veraltete Sätze, politische Rückschläge, ein Regierungswechsel. Jetzt gibt es zumindest eine schriftliche Zusage: Der Novellierungsprozess geht weiter. Doch bis Planungsbüros wirklich aufatmen können, ist es noch ein weiter Weg.
„Mein Gott, das dauert!“ Die Älteren unter uns werden sich wahrscheinlich noch an das gleichnamige Lied aus den 1970ern erinnern. Auch wenn es um die HOAI-Novellierung geht, kommt einem dieser Stoßseufzer unweigerlich in den Sinn. Wenn man von der ungeliebten „2021-Reform“ absieht, mit der im Wesentlichen nur die Verbindlichkeit der Mindest- und Höchstsätze beseitigt wurde, bewegen sich Leistungsbilder und Honorarsätze immer noch auf dem Stand von 2013. „Verdammt lang her“, um einen anderen Songtext zu bemühen. Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz etwa wurde im gleichen Zeitraum drei Mal angepasst, in erster Linie auf der Entgeltseite. Sukzessive wurde die Vergütung im Schnitt um etwa 30 % erhöht – bei gleichzeitiger inflationsbedingter Erhöhung der maßgeblichen Streitwerte.
Immerhin war es der Bundesarchitektenkammer zusammen mit den anderen Planungsorganisationen bekanntlich gelungen, die Novellierung der HOAI im Koalitionsvertrag der Ampel-Regierung zu verankern. Alles schien auf einem guten Weg, auch wenn dieser zuweilen sehr steinig und mühsam war. Das Gutachten zur Reform der Leistungsseite wurde im Herbst 2023 fertiggestellt, das zur Honorierung im März 2025 veröffentlicht (siehe hierzu DAB 11/2023 und 6/2025). Nach der Planung hätte die neue HOAI eigentlich Mitte, spätestens Ende 2025 in Kraft treten sollen. Doch das Aus der Scholz-Regierung machte dem Ganzen einen Strich durch die Rechnung. Leider war es uns nicht gelungen, die Fortsetzung der HOAI-Novellierung auch im neuen Koalitionsvertrag zu platzieren. Die Prioritäten der CDU/CSU/SPD-Regierung sind bekannt. Die HOAI gehört nicht dazu. Dass das zuständige Bundeswirtschaftsministerium von einem Minister geleitet wurde, dessen Partei jetzt in der Opposition sitzt, war ebenfalls nicht förderlich. Die HOAI-Novellierung stand buchstäblich auf der Kippe!
Doch die Erhaltung und Modernisierung der Infrastruktur, ob soziale oder technische, die Schaffung bezahlbaren und gleichzeitig qualitativ hochwertigen Wohnraums, die Gestaltung lebenswerter öffentlicher Räume und vieles mehr kann nur mit auskömmlich honorierten Planerinnen und Planern gelingen. Dem Fachkräftemangel kann nur begegnet werden, wenn auch die finanziellen Perspektiven wenigstens halbwegs attraktiv erscheinen. Die Büros müssen ihre Mitarbeitenden auch bezahlen können. Wie soll das gehen mit 13 Jahre alten Honorarsätzen? Nicht nur, aber insbesondere bei den Flächenplanerinnen und -planern wachsen zunehmend Existenzsorgen.
Davon konnten wir schließlich auch die nun zuständige Bundeswirtschaftsministerin Ministerin Katherina Reiche überzeugen. Uns wurde schriftlich bestätigt, dass der Novellierungsprozess fortgesetzt wird. Gitta Connemann, die Mittelstandsbeauftragte der Bundesregierung, bekräftigte dies im Rahmen der letzten Bundeskammerversammlung.
Aber: Es wird kein Selbstläufer. Die Diskussionen insbesondere um die Höhe der Honorarsätze werden trotz oder gerade wegen der Ergebnisse des Gutachtens weitergehen. Wir werden aber weiter alles tun, um am Ende des Tages zu guten Ergebnissen für alle Planerinnen und Planer zu kommen. Und wir tun alles, um den Novellierungsprozess so schnell wie möglich abzuschließen. Dies wird hoffentlich Ende 2026 der Fall sein, sofern nicht wieder etwas dazwischenkommt.
Schon Günter Grass wusste: Der Fortschritt ist eine Schnecke.
Andrea Gebhard
Präsidentin der BundesarchitektenkammerDas könnte Sie auch interessieren
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