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Lösungsansätze zu einem geregelten Wiedereinbau zirkulärer Baustoffe

Zirkuläres Bauen und die Weiternutzung vorhandener Bausubstanz erzeugen seit einigen Jahren eine große Aufmerksamkeit – sie sind Symbole der notwendigen Transformation in der Bauwirtschaft. Es ist unstrittig, dass es einen Paradigmenwechsel im Planen und Bauen geben muss, sofern wir unseren Beitrag zur Klimawende als Land und als Branche ernst nehmen. Doch inwieweit behindern heutige Vorschriften und Normen den Einbau zirkulärer Baustoffe und welche Lösungsansätze gibt es für einen geregelten Wiedereinbau?

Prof. Dr.-Ing. Bert Bielefeld, Diana Helmerking, Dr. Holger Kesting
24.02.2026 10min
Weiterbildung Ressourcen und Recycling Normen Bundesweit
Infografik zu Ebenen des Bauens: konzentrische Kreise von innen nach außen „Material“, „Verbindungen“, „Bauelemente“, „Konstruktive Bauteile“, „Gebäude“, „Bauwerk“, „Kommunen“. Eingezeichnete Beispiele: Geländer, Fenster, Bodenbelag, Wandbekleidung, Heizkörper, Treppen, Leitungen, Dach, Boden, Stütze, Mauerwerk, Holzrahmen, Stahlbeton. Außenbereiche: Neubau, Bestand, Struktur, Infrastruktur, Freiraum, Mobilität, Neubauquartiere. Visualisiert Zusammenhänge vom Material bis zur kommunalen Ebene.
Wirkungskreise gemäß Normungsroadmap Circular Economy (DIN) © Eigene Darstellung LG Bauökonomie, Uni Siegen

Die Forderung der EU-Gebäuderichtlinie (EPBD), ab 2028 die Treibhausgasemissionen im Lebenszyklus in den Fokus zu rücken und bis 2050 den Gebäudesektor vollständig zu dekarbonisieren, erzeugt starken Veränderungsdruck. Das zirkuläre Bauen ist dabei ein relevanter Ansatz. Um Treibhausgase massiv zu reduzieren, ist es daher prioritär, Bestandsstrukturen möglichst lange zu nutzen bzw. planerisch fortzuschreiben und diese nicht ohne Not abzureißen. Sofern ein Abriss erfolgen muss, sollten die Rückbauteile und -materialien weiter zirkulär im Baustoffkreislauf genutzt werden – entweder direkt oder über den Umweg einer industriellen Aufbereitung.  

Es gibt allerdings noch konkrete Hindernisse und Probleme bei der direkten Wiederverwendung von Bauteilen und Baustoffen ohne erneute Aufbereitung. Große Schwierigkeiten bereiten dabei noch immer Vorschriften und Normen, die in ihrer Genese auf linearen Verbrauch von Ressourcen und wachsende Qualitätsstandards setzen. Bisher fordern die Landesbauordnungen mit Blick auf die Qualitätssicherung, dass grundsätzlich neue und nach Bauart zugelassene Baustoffe dauerhaft eingebaut werden (§ 2 Abs. 10 Satz 1 MBO). Per gesetzlicher Definition des Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) ist Rückbaumaterial zudem grundsätzlich als Abfall zu betrachten, sofern nicht die direkte Nachnutzung bereits geklärt ist oder das Material auf der Baustelle wieder an anderer Stelle verwendet wird. In § 1 Abs. 1 des KrWG heißt es: „Abfälle im Sinne dieses Gesetzes sind alle Stoffe oder Gegenstände, derer sich ihr Besitzer entledigt, entledigen will oder entledigen muss.“ In Abschnitt 3 wird ergänzt: „Der Wille zur Entledigung im Sinne des Absatzes 1 ist hinsichtlich solcher Stoffe oder Gegenstände anzunehmen, deren ursprüngliche Zweckbestimmung entfällt oder aufgegeben wird, ohne dass ein neuer Verwendungszweck unmittelbar an deren Stelle tritt.“ Auch wenn das Kreislaufwirtschaftsgesetz im Kern die Abfallvermeidung und die kreislaufwirtschaftliche Nutzung zum Ziel hat, so bedeutet die Definition zunächst, dass Baustoffe oder Bauteile – sobald sie zurückgebaut und nicht wieder direkt einer neuen Nutzung zugeführt werden – als Abfall einzustufen sind. Um sie dann wieder in den Kreislauf zu bringen, muss also formal ihre Eignung erneut nachgewiesen werden (§ 5 KrWG).

Die EU bemüht sich aktuell, die kreislaufwirtschaftliche Verwendung zu stärken. Seit Januar 2026 gilt die neue Bauproduktenverordnung EU 2024/3110. In Erwägungsgrund 34 wird zu wiederverwendeten Bauprodukten erläutert: „Die Annahme spezieller harmonisierter technischer Spezifikationen für gebrauchte Produkte sollte den Anwendungsbereich der Richtlinie 2008/98/EG [1] des Europäischen Parlaments und des Rates und die Definition von Abfällen gemäß jener Richtlinie unberührt lassen. Produkte, die direkt in einem Bauwerk wiederverwendet werden, sollten jedoch nicht als erneut in Verkehr gebracht gelten und daher keinen Maßnahmen im Rahmen der vorliegenden Verordnung unterliegen.“

Es gibt derzeit eine Vielzahl an Initiativen und Ansatzpunkten, das über Jahrzehnte gewachsene Konvolut an Vorschriften auch für zirkuläre Baustoffe zu öffnen. Die EU hat im Rahmen des europäischen Green Deals 2020 den „Circular economy action plan“ gestartet, in dem in Artikel 3.6 „Construction and buildings“ bewusst die klimaschädlichen Auswirkungen des Bausektors in den Fokus genommen werden. Mit den verschiedenen Komponenten des Green Deals wie der EU-Taxonomie und der EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) übt sie direkt und indirekt Einfluss auf die notwendigen Veränderungsprozesse in der Bau- und Immobilienwirtschaft aus. 
Auch in Deutschland haben viele Verbände und Kammern, das Deutsche Institut für Normung (DIN) und auch die Gesetzgeber auf Bundes-, Landes- und Kommunalebene Kommissionen und Initiativen gestartet. So hat zum Beispiel die Fachkommission Bautechnik der Bauministerkonferenz eine „Projektgruppe Nachhaltigkeit“ eingesetzt und das Deutsche Institut für Normung (DIN) hat 2023 mit der Deutschen Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik (DKE) dem Verein Deutscher Ingenieure (VDI) die wirtschaftsumfassende „Normungsroadmap Circular Economy“ veröffentlicht, die im Abschnitt 2.7 explizit die Veränderungsbedarfe in der Bauwirtschaft darstellt. Hierbei wird als wichtige Kernaussage auf die Faktoren der Wiederverwendbarkeit, der Recyclingfähigkeit, der Rezyklatanteile von Baustoffen und der Dauerhaftigkeit abgezielt. Zudem definiert sie verschiedene Stufen in der Betrachtung zirkulären Bauens. 

Parallel laufen auf Landesebene und in den Kommunen verschiedene Initiativen. Auch die Architektenkammern sind aktiv – so hat die Architektenkammer Berlin 2024 den Leitfaden „A wie Zirkulär – ein Leitfaden zum Planen und Bauen im Kreislauf“ herausgebracht, der berufspolitisch relevante Aspekte mit vielen Projektbeispielen kombiniert und so Hürden abbauen möchte.

Aber wie funktioniert nun konkret die Nutzung zirkulärer Baustoffe? Ein bereits umfangreich implementierter Weg ist die Nutzung von zirkulärem Material bei der Herstellung neuer Baustoffe. Dies wird von vielen Baustoffherstellern zum Beispiel bei der Herstellung von Beton, Ziegeln, Gips, Bodenbelägen oder anderen Baustoffen praktiziert. Die Baustoffindustrie befindet sich in einem Transformationsprozess und setzt aus Gründen des Klimaschutzes, der Zukunftsfähigkeit und zunehmend auch aus wirtschaftlichen Gründen sowie der verringerten Verfügbarkeit von Rohstoffen auf einen möglichst hohen Anteil von zirkulären Ressourcen. Dies ist neben der Nutzung regenerativer Energie im Herstellungsprozess wichtig, um die Ressourcenverbräuche und den CO2-Fußabdruck in der Baustoffindustrie signifikant zu senken – zudem werden derartige Baustoffe dann entsprechend zugelassen und können direkt eingesetzt werden.
Das zirkuläre Bauen zielt jedoch primär auf eine direkte Wiederverwendung gebrauchter Baustoffe und Bauteile. Gerade hier sind neue Wege unverzichtbar, um ihre einfache und geregelte Nutzung zu ermöglichen. Spannende Ansätze stellen die DIN SPEC 91484 und DIN SPEC 91525 dar. Die DIN SPEC 91484 und DIN SPEC 91525 ermöglichen eine systematische Umsetzung der Kreislaufwirtschaft in der Architekturplanung. Durch das Pre-Demolition-Audit nach DIN SPEC 91484 werden Bauprodukte in Bestandsgebäuden erfasst, bewertet und ihr Anschlussnutzungspotenzial dokumentiert. Auf dieser Datengrundlage entwickelt die DIN SPEC 91525 ein Anschlussnutzungskonzept (PCU), das technische Machbarkeit, wirtschaftliche Zumutbarkeit und ökologische Vorteile bewertet. Die Normen fördern ressourceneffizientes Bauen, reduzieren Abfallströme und schaffen wirtschaftliche Anreize durch Kosteneinsparungen und Fördermittel. 

DIN SPEC 91484 

Die DIN SPEC 91484 beschreibt ein Verfahren zur Erfassung von Bauprodukten als Grundlage für Bewertungen des Anschlussnutzungspotenzials vor Abbruch- und Renovierungsarbeiten. Dies wird hier auch als Pre-Demolition-Audit oder auch Pre-Deconstruction-Audit (PDA) bezeichnet. Das PDA verfolgt das Ziel, durch eine systematische Erfassung von Bauprodukten vor dem Rückbau deren Potenzial für eine hochwertige Anschlussnutzung zu bewerten. Hierbei wird zwischen der Wiederverwendung, Weiterverwendung und Wiederverwertung unterschieden. Das PDA ist in zwei aufeinander aufbauenden Verfahrensschritte unterteilt und soll nach dem Festlegen des Rückbauumfangs und vor dem Rückbaukonzept [2] angewandt werden. Hierdurch wird sichergestellt, dass potenzielle Bauprodukte rechtzeitig identifiziert und bewertet werden und ihr Potenzial für die Beteiligten (Planende, Bauherr) aufgezeigt wird.  
In der ersten Stufe des PDA findet eine Vorprüfung statt. Zunächst werden grundlegende Daten wie Bauwerkskategorie, Bauweise, Baujahr und Nutzungsgeschichte dokumentiert, um eine fundierte Basis für die weitere Analyse zu schaffen. Die Begehung umfasst eine visuelle Inspektion, Fotodokumentation und die Verortung der Bauprodukte im Gebäude, wobei besondere Aufmerksamkeit auf Verbindungsarten, Schadstoffverdacht und Gebrauchszustand gelegt wird. In der Auswertung wird das Potenzial für hochwertige Anschlussnutzung (Wiederverwendung, Weiterverwendung, Wiederverwertung) individuell bewertet. Bauprodukte, die die Kriterien erfüllen, werden für eine detaillierte Prüfung priorisiert.

DIN SPEC 91525 

DIN SPEC 91525 (Post-Use Concept, PCU) baut auf den Ergebnissen des PDA auf und konkretisiert die Planung der Anschlussnutzung. Im Mittelpunkt des PCU steht die systematische Analyse, um technische, ökologische und wirtschaftliche Chancen für eine hochwertige Anschlussnutzung von Baustoffen zu erkennen. Im Vordergrund steht der Bestandserhalt, erst danach schließt die Hierarchie der Wiederverwendung, Weiterverwendung und Wiederverwertung an.  
Das Verfahren nach der DIN SPEC 91525 ist in drei aufeinander aufbauenden Schritten durchzuführen. Im ersten Schritt wird der Anschlussnutzugspfad ermittelt. Im zweiten Schritt werden die technische Machbarkeit und die wirtschaftliche Zumutbarkeit bewertet. Die Ermittlung von ökologischen Potenzialen kann dabei mit betrachtet werden. Darauf aufbauend findet im dritten Schritt die Demontage- und Aufbereitungsplanung statt. Die Ergebnisse fließen dann in das Anschlussnutzungskonzept ein.

Vor der Konzeptentwicklung müssen grundlegende Rahmenbedingungen erfüllt sein. Dazu zählen die Schadstofferkundung gemäß VDI/GVSS 6202 Blatt 1 und 3 sowie die Erstellung eines Schadstoffgutachtens, um potenzielle Gefahrenstoffe zu identifizieren und deren Umgang zu regeln. 

Bei der Ermittlung des Anschlussnutzungspfads im ersten Schritt wird analysiert, ob Bauprodukte vor Ort, in anderen Projekten oder durch externe Rücknahmestellen weitergenutzt werden können. Die Hierarchie der Anschlussnutzung dient als Leitlinie, wobei der Bestandserhalt die höchste Priorität genießt. Potenzielle Akteure, wie Recyclingfachbetriebe oder Hersteller, werden identifiziert und die zeitliche Abstimmung des Rückbaus mit den Verfügbarkeiten dieser Akteure wird geprüft. Dieser Schritt berücksichtigt auch die Notwendigkeit von Lagerflächen und die logistischen Anforderungen für eine effiziente Umsetzung. Die Bewertung des Anschlussnutzungspfads erfolgt in drei Dimensionen: technisch, ökonomisch und ökologisch.

Das Anschlussnutzungskonzept integriert die Ergebnisse der Bewertung in eine praktische Planung. Es umfasst die Demontage- und Aufbereitungsplanung und beschreibt Prozessschritte, Zugänglichkeit, Lagerung und Transportbedingungen. Das Konzept dient als Entscheidungsgrundlage für Auftraggebende und fließt in das Abbruchkonzept nach VDI 6210 ein. Es ermöglicht eine zielgerichtete Umsetzung der Anschlussnutzung und fördert die Ressourceneffizienz im Bauwesen.

 

Beispiele für Initiativen zirkulären Bauens auf Landesebene 

Baden-Württemberg

  • 2024: Leitfaden „Zirkuläres Bauen erfolgreich umsetzen“
  • 2025: Leitfaden „Wiederverwendung von tragenden Bauteilen“ für Stahl- und Holzbau 

Bayern

  • 2022: Netzwerk Zirkuläres Bauen im Wirtschaftsraum Augsburg
  • 2024: Bayrische Recyclingbaustoff-Allianz, Teil von Mission RC20/25 – Bayern baut auf Umweltschutz! 

Berlin

  • 2021: Zentrum für klimaschonende Ressourcennutzung (ZfkR)
  • 2021: Verwaltungsvorschrift Beschaffung und Umwelt: Berliner Abfallwirtschaftskonzept 2030 
  • 2023: Urban Mining Hub Berlin 
  • 2024: Reallabor B(e)Ware – Gebäudetragwerke aus Sekundärmaterialien 
  • 2024: Leitfaden „Erstellung eines Rückbau- und Entsorgungskonzeptes“ 
  • 2024: Leitfaden „A wie zirkulär – Planen und Bauen im Kreislauf“

Brandenburg

  • 2023: Forschungspavillon ProtoPotsdam

Bremen

  • 2023: Bündnis Kreislaufwirtschaft im Bauwesen – Metropolregion Nordwest

Hamburg

  • 2025: Materialprüfung Hamburg 

Hessen

  • 2023: Hessische Initiative für Baustoffrecycling 

Mecklenburg-Vorpommern

  • 2015: Bauraum MV: Informationszentrum für energetische Sanierung, ökologisches Bauen und Klimaschutz
  • 2023: Handlungsempfehlungen „Ökologische Baustoffe“, „Energetisches Sanieren“, „Wertstoffkreisläufe und Zirkularität“

Niedersachsen

  • 2010: Norddeutsches Zentrum für Nachhaltiges Bauen (NZNB) in Verden 
  • 2024: Urban Climate Future Lab (UCFL)

Nordrhein-Westfalen

  • 2026: Circular Economy – CircularCities.NRW 
  • 2026: Digitaler Gebäuderessourcenpass

Rheinland-Pfalz

  • 2024: ReUse Rheinland-Pfalz

Saarland

  • 2025: Innovationscluster Zirkuläres Bauen – Circular Building

Sachsen

  • 2024: Materialbuffet: Zirkulärer Baustoffhandel 
  • 2025: Reuse Lab: Bauteildigitalisierung 
  • 2021: ZfBK / Team Zirkuläres Bauen

Sachsen-Anhalt

  • 2022: Neues Europäisches Bauhaus in Sachsen-Anhalt 
  • 2025: Reallabor Zekiwa Zeitz (RZZ)

Schleswig-Holstein

  • 2025: Aktionsplan Kreislaufwirtschaft 

Thüringen

  • 2026: Bundesforschungszentrum für klimaneutrales und ressourceneffizientes Bauen (BFZ): Standort Weimar

Auch dieser Weg ist zurzeit noch oft mit Pionierarbeit und zusätzlichem Engagement verbunden, denn neben dem teils fehlenden Wissen bei Auftraggebenden, Planenden und Bauaufsichtsbehörden existiert noch keine etablierte Logistik, um derartige Prozesse oder auch das Zurverfügungstellen zirkulärer Baustoffe in der Marktbreite umzusetzen. Diese einzelprojektbezogene „Handarbeit“ erzeugt spürbaren Aufwand bei Herstellern, Planenden und Ausführenden, die das zirkuläre Bauen mit Blick auf Kosten und Termine für Auftraggebende risikohaft erscheinen lassen. Aufgrund des hohen Anteils der Lohnkosten beim Bauen und der noch immer geringen Relevanz der Klimafolgekosten bei der Preisbildung sind zirkuläre Baustoffe daher teils teurer als neue, industriell gefertigte Produkte. Wegen des hohen Veränderungsdrucks und der zunehmenden Fokussierung der Baustoffindustrie auf zirkuläre Baustoffe ist dies jedoch endlich. 

Es entstehen aktuell neue Geschäftsfelder in der Datenerfassung, Bewertung und Wiedereinbindung von Bauteilen und -material. Mit Erfassungstools von Madaster oder zirkulären Plattformen wie Concular stehen den Auftraggebenden und Architekt:innen bereits ausgereifte Werkzeuge zur Verfügung.  
Schlussendlich sind auch Architekt:innen und andere Planungsberufe gefordert, ihr gewohnten Pfade und das eigene Rollenverständnis bei der Planung von Gebäuden zu hinterfragen. Insofern direkt mit zirkulären Bauteilen ohne erneute Verarbeitung durch die Industrie gearbeitet werden soll, bedarf es anderer Planungsprozesse. Solange es noch keinen zirkulären Baustoffhandel in Marktbreite gibt, fußt das Gestalten und Transformieren von Gebäuden auf der Verfügbarkeit zirkulärer Baustoffe. Vor dem Hintergrund der Genehmigungs- und Vergabeprozesse in Deutschland ist es daher wichtig, bereits mit Erstellen der Bauvorlagen für den Bauantrag den Zugriff auf genehmigungsrelevante Baustoffe, wie zum Beispiel Fenster, zu sichern. Dies stellt insbesondere öffentliche Auftraggebende vergaberechtlich und logistisch vor große Herausforderungen. 

Sich dem zirkulären Bauen Schritt für Schritt zu nähern, ist jedoch für Architektur- und Ingenieurbüros bereits jetzt wichtig – schlussendlich erzeugen die Nachfrage ein Angebot und das Sammeln von Erfahrungen Marktvorteile für die Zukunft. Ebenso spannend ist es, sich mit Fragen der Transformationsästhetik zu beschäftigen und gemeinsam ein Verständnis für das gestalterische Fortschreiben und Transformieren von Gebäuden zu entwickeln.

Verweise:

[1] Richtlinie 2008/98/EG Abfallrahmenrichtlinie 
[2] vgl. hierzu DIN 18007 Abbrucharbeiten

Porträt vor Bücherregal: Person mit dunklem, mittellangem Haar und schwarzer Brille, schwarzes T‑Shirt, blickt freundlich in die Kamera.
© bertbielefeld&partner

Prof. Dr.-Ing. Bert Bielefeld, Diana Helmerking, Dr. Holger Kesting

Prof. Dr.-Ing. Bert Bielefeld ist Architekt und geschäftsführender Gesellschafter des Büros Bert Bielefeld & Partner Architekten in Dortmund. Parallel lehrt er Bauökonomie und Baumanagement an der Neuen Architekturschule Siegen (N_AS) der Universität Siegen und ist Studiengangsleiter des Masterstudiengangs Architektur mit Schwerpunkt Bauen im Bestand. Zudem ist Sprecher des Interdisziplinären Zentrums für Bildungsräume (IZBR), Beiratsmitglied beim BKI und Mitglied in verschiedenen Arbeitsgruppen bei Kammern und Verbänden.  
Bert Bielefeld hat über 40 Buchpublikationen vorzuweisen, u. a. veröffentlichte er die Bücher „Basics Klimagerechtes Planen und Bauen“ (Birkhäuser Verlag), „Kommentar zur VOB/C“ (20. Auflage, Springer Vieweg) und „Architektur planen“ (Birkhäuser Verlag). Er ist zudem in der Fort- und Weiterbildung tätig. Studiert und promoviert hat Bert Bielefeld an der TU Dortmund.  

 

Diana Helmerking ist Architektin und wissenschaftliche Mitarbeiterin im Lehrgebiet Bauökonomie und Baumanagement, Department Architektur, bei Herrn Prof. Dr.-Ing. Bert Bielefeld an der Universität Siegen.
Sie konzipiert und leitet Lehrveranstaltungen für Master- und Bachelorstudierende zu Themen wie Urban Mining, Brandschutz und Barrierefreiheit. Ein besonderer Fokus liegt auf der praktischen Begleitung studentischer Selbstbauprojekte zum Beispiel „Planen und Bauen mit Urban Mining“. Sie organisiert Fachveranstaltungen und fördert so den interdisziplinären Austausch. Zuvor war sie in der oberen Bauaufsicht (Bezirksregierung Düsseldorf) sowie in der Forschung zu nachhaltigem Bauen tätig. 2020 veröffentlichte sie das Buch „Basics Haustechnik: Brandschutz“ (Birkhäuser Verlag). Sie studierte Architektur an der FH Aachen. 

 

Dr.-Ing. Holger Kesting ist Bauingenieur und leitet als Akademischer Rat das Lehrgebiet Baubetrieb im Department Bauingenieurwesen an der Universität Siegen. Neben seiner Haupttätigkeit engagiert sich Holger Kesting in verschiedenen Gremien. Er ist Vorsitzender der VDI-Richtlinie 2552 Blatt 11.13 (BIM – Bauen im Bestand) und war als Konsortialleiter für die DIN SPEC 91484 (Pre-Demolition-Audit) und als Arbeitsgruppenleiter für die DIN SPEC 91525 (Anschlussnutzungskonzept) verantwortlich. Seit 2024 wirkt er als Gutachter für die Alexander von Humboldt-Stiftung und ist als Dozent in verschiedenen Weiterbildungsprogrammen tätig. Zudem war er Autor der Fachreihe „Bauleitung kompakt“ (Verlagsgesellschaft Rudolf Müller GmbH & Co. KG) und Autor im „Handbuch für Bauingenieure: Bauwirtschaft und Baubetrieb, Technik – Organisation  Wirtschaftlichkeit  Recht“ (3. Auflage, 2020, Springer Vieweg).
Holger Kesting absolvierte sein Bauingenieurstudium an der Bergischen Universität Wuppertal. 2023 promovierte er ebendort mit der Arbeit „Entwicklung eines Entkernungs- und Abbruchkostenindex für den Hochbau (EAKI)“. Darüber hinaus war Holger Kesting als Projekt- und Bauleiter, Kalkulator sowie stellvertretende Geschäftsleitung bei einem kleinen mittelständischen Unternehmen tätig.

Person mit lockigem Haar hält ein großes Blatt mit technischen Zeichnungen oder Plänen vor sich.
Mann in blauem Hemd hält zwei Papprollen und steht in einem Büro mit Computer und Kleidung im Hintergrund.
Person mit weißem Schutzhelm und orangefarbener Warnweste hält ein Tablet in einer Baustellenumgebung mit Gerüst im Hintergrund.

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