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Riskanter Rat

Will ein privater Bauherr in Verträge mit ausführenden Unternehmen die VOB/B aufnehmen, muss der Architekt ihm die Risiken deutlich aufzeigen – oder sollte ihm komplett davon abraten

8 Min.

Handreichung zum Händereichen

Prozesse wegen Haftungsstreitigkeiten sind oft vermeidbar – durch kluge Vertragsgestaltung, offene Kommunikation und Alternativen zum Gerichtsverfahren: Adjudikation, Mediation, Schlichtung und Schiedsgericht.

7 Min.

Wenn der Bauherr sich verrennt

Verkennt ein Bauherr grob fahrlässig die planungs- und bauordnungsrechtlichen Risiken eines Projekts und scheitert daran, kann er nicht den Architekten haftbar machen.

3 Min.

Haftung für Arglist

Wenn Bauherren ihren Architekten Arglist vorwerfen, geht es meist um Schadenersatzforderungen aufgrund von Baumängeln. Doch Gerichte stellen hohe Anforderungen an einen Nachweis arglistigen Verschweigens.

6 Min.

Verzögern verboten

Ein Generalplaner muss seinen Subplaner meist auch dann bezahlen, wenn er sein eigenes Honorar noch nicht erhalten hat. Anders ist es, wenn beide eine Projektgesellschaft bilden.

5 Min.

Urheberrecht 21

Das Interesse der Bahn an einer neuen Station ist höher zu bewerten als das Urheberrecht der Architekten-Erben, entschied das Oberlandesgericht Stuttgart.

4 Min.

Auch Beamte behalten Urheberrechte

Entwirft ein Beamter oder ein beim Staat Angestellter ein Werk, das Urheberrechte genießt, kann der Dienstherr die Nutzungsrechte daran nicht einfach an Dritte weitergeben.

4 Min.