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Beim Honorar für raumbildende Ausbauten zählen die Bildung von Objekten und die Grenzen zur Gebäudeplanung.
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Redaktionsgruppe Recht: Die Veröffentlichungen im Rechtsteil des DAB und von DABonline werden von einer juristisch versierten Redaktionsgruppe fachlich begleitet. Sie besteht aus Sinah Marx (Leiterin; Hamburgische AK), Fabian Blomeyer (Bayerische AK), Dr. Sven Kerkhoff (AK NRW) und Markus Prause (AK Niedersachsen).
Als Mitglieder des Rechtsausschusses der Bundesarchitektenkammer sind sie nah dran an aktuellen rechtlichen Themen. Und aus der Beratungspraxis in ihrer jeweiligen Kammer erfahren sie direkt von den Mitgliedern, welche Rechtsfragen Architekturbüros ganz akut oder als Dauerbrenner umtreiben.
Beim Honorar für raumbildende Ausbauten zählen die Bildung von Objekten und die Grenzen zur Gebäudeplanung.
HOAI-Streitigkeiten werden jetzt am Landgericht Hannover besonders kompetent entschieden – nicht nur für dortige Architekten. Das Gericht hat seiner 14. Zivilkammer die alleinige Zuständigkeit übertragen für „Rechtsstreitigkeiten aus Ansprüchen auf Architekten- oder Ingenieurhonorar sowie wegen Rückforderung solcher Honorare, auch wenn ...
Interview: Roland Stimpel Die Haftpflichtversicherung ist bei Architekten ein extrem unbeliebtes Thema. Die Prämien steigen und steigen; für manche Kleinbüros sind sie der größte Kostenfaktor. Auch die Versicherer sind über die Entwicklung der Prämien nicht begeistert. Aber diese steigen ja ...
Wenn ein Architekt von einem Bauherrn für seine Planung honoriert wurde und das Projekt dann scheitert, darf er dem Erwerber desselben Grundstücks diese Planung nicht veräußern und noch einmal Honorar dafür kassieren.
Von der Fensterpflege bis zum Steuervorteil – die Informationspflicht gegenüber Bauherren ist fast uferlos | Von Peter Schulze
Wer mit einem Generalplaner jahrelang Verträge unterhalb der HOAI-Sätze abschließt, kann nach einem aktuellen Urteil später häufig doch deren Mindestsatz beanspruchen.
Dubiose Verlage und Online-Dienste versuchen immer wieder, Architekten für viel Geld in nutzlose Adressverzeichnisse zu bekommen.
Die Planung eines laufenden Projekts muss aktualisiert werden, wenn sich der Stand der Technik ändert | Von Alfred Morlock
Immer wieder ärgern sich Architekten über Auswahlkriterien in Vergabeverfahren, in denen Nachweise über Erfahrungen mit dem zu planenden Bautyp gefordert werden. Gegen dieses Ärgernis ist jetzt die Vergabekammer Niedersachsen in einem Beschluss vorgegangen.
Vollständiger Wortlaut des Beschlusses der Vergabekammer Niedersachsen zu Planungsleistungen für den Neubau einer Feuer- und Rettungswache