Vom Los lösen
Ein Auslober darf Bewerber für einen Wettbewerb nur per Los auswählen, wenn er keine anderen nachvollziehbaren und objektiven Kriterien dafür hat
Mit dem DAB rechtssicher planen und bauen
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Redaktionsgruppe Recht: Die Veröffentlichungen im Rechtsteil des DAB und von DABonline werden von einer juristisch versierten Redaktionsgruppe fachlich begleitet. Sie besteht aus Sinah Marx (Leiterin; Hamburgische AK), Fabian Blomeyer (Bayerische AK), Dr. Sven Kerkhoff (AK NRW) und Markus Prause (AK Niedersachsen).
Als Mitglieder des Rechtsausschusses der Bundesarchitektenkammer sind sie nah dran an aktuellen rechtlichen Themen. Und aus der Beratungspraxis in ihrer jeweiligen Kammer erfahren sie direkt von den Mitgliedern, welche Rechtsfragen Architekturbüros ganz akut oder als Dauerbrenner umtreiben.
Ein Auslober darf Bewerber für einen Wettbewerb nur per Los auswählen, wenn er keine anderen nachvollziehbaren und objektiven Kriterien dafür hat
Aktuelle Urteile zu Bebauungsplänen, Baugenehmigungen und zum Außenbereich
Im bebauten Innenbereich sind viele Vorhaben planungsrechtlich zulässig, im Außenbereich nur wenige. Doch wo liegt die Grenze zwischen beiden?
Urteile zu Solaranlagen, zum Weiterverkauf von Plänen, zu Honoraransprüchen und Architektenverträgen
Wenn Bauherren oder -unternehmer eigene Pläne vorlegen, müssen Architekten diese prüfen. Sonst droht bei Mängeln Schadenersatz
Im bebauten Innenbereich sind viele Vorhaben planungsrechtlich zulässig, im Außenbereich nur wenige. Doch wo liegt die Grenze zwischen beiden?
Die Hebammen waren als erster freier Berufsstand durch untragbare Haftpflichtprämien bedroht. Der frühere Bundesrichter Stefan Leupertz warnt
Das Thema Haftpflicht ist seit längerer Zeit bei freien Berufsständen im Focus. Eine Zusammenfassung der aktuellen Situation für Architekten.
Wenn Architektenleistungen nach VOF beauftragt werden, gelten strenge Auflagen. Sie führen dazu, dass kleine und junge Büros praktisch leer ausgehen müssen. Ein unhaltbarer Zustand, findet Rainer Wischhusen aus Hamburg.
Kommt ein urheberrechtsfähiges Bauwerk in die Medien, dann muss der Architekt genannt werden. Das entschied ein Gericht in Österreich – mit Argumenten, die auch in Deutschland Gewicht haben.