Deutsches Architektenblatt Logodab-logo
Finden Sie genau die Themen,
die Sie interessieren

Die beliebtesten Themen:

Deutsches Architektenblatt Logodab-logo Deutsches Architektenblatt Logodab-logo-description

Bebauungsplan

Erforderliche Masse

 

Dr. Hubertus Schulte Beerbühl
30.11.2012 1min

Höhen-Bezüge müssen klar definiert sein

Setzt ein Bebauungsplan das Maß der baulichen Nutzung durch Festsetzung der Höhe der baulichen Anlagen fest, dann müssen die textlichen Festsetzungen zur Höhe und zu ihren Bezugspunkten eindeutig sein. Sie müssen die in die Höhenberechnung einzustellenden Parameter klar und unmissverständlich benennen. Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen entschied einen Fall, in dem als Bezugspunkt für alle Höhenangaben die mittlere Endausbauhöhe der angrenzenden Verkehrsfläche gelten sollte, gemessen senkrecht zur Mitte der Gebäudeseite, die der erschließenden Straße zugewandt war. Wenn der Bezugspunkt nicht vor Ort eindeutig genommen werden könne, so solle hilfsweise die entsprechende Angabe durch die Erschließungsplanung gelten. Das war nicht zulässig. Denn der Bebauungsplan setzte die Höhenlage dieser Erschließungsstraßen nicht fest, sondern überließ dies der Ausbauplanung. Also hätte erst nach deren Abschluss und nach endgültiger Fertigstellung der Erschließungsstraßen bestimmt werden können, wo die Bezugspunkte für die im Bebauungsplan festgesetzten First-, Sockel- und Erdgeschossfußbodenhöhen lagen. Zwar fand es das Gericht durchaus sinnvoll, bei der Planung von neuen Erschließungsstraßen planerische Zurückhaltung zu üben und von einer Festlegung der Höhenlage der Erschließungsstraßen abzusehen. Das gewährleiste, dass die Straßenführung den sich oft erst beim Ausbau ergebenden Bedürfnissen angepasst wird. Eine solche planerische Zurückhaltung sei jedoch dann nicht mehr möglich, wenn, wie hier, von der Höhenlage andere Festsetzungen abhängig seien.

Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 15.2.2012, 10 D 46/10.NE

Dr. Hubertus Schulte Beerbühl

Richter a.D.

Dr. Hubertus Schulte Beerbühl ist Richter a.D. am Verwaltungsgericht Münster und Autor eines Lehrbuchs zum Öffentlichen Baunachbarrecht und zum Baurecht NRW.

Person mit lockigem Haar hält ein großes Blatt mit technischen Zeichnungen oder Plänen vor sich.
Mann in blauem Hemd hält zwei Papprollen und steht in einem Büro mit Computer und Kleidung im Hintergrund.
Person mit weißem Schutzhelm und orangefarbener Warnweste hält ein Tablet in einer Baustellenumgebung mit Gerüst im Hintergrund.

Bauen Sie Ihre
Zukunft – jetzt
Stellen entdecken

Das könnte Sie auch interessieren

Vergabebeschleunigungsgesetz – Was ändert sich für Planende?

Am 01. Juli 2026 tritt das Vergabebeschleunigungsgesetz in Kraft. Das Gesetz soll Vergabeverfahren beschleunigen und setzt dafür auf punktuelle Reformen der vergaberechtlichen Regelungen. Für Planerinnen und Planer sind vor allem drei Punkte relevant: die Aufweichung des Grundsatzes der losweisen Vergabe, neue Ansätze bei der Auftragswertberechnung und strengere Anforderungen an die Verhältnismäßigkeit von Eignungskriterien. Ob das Gesetz seine Ziele erreichen und wie sich die Änderungen auf die planenden Berufe auswirken, hängt davon ab, wie öffentliche Auftraggeber die neuen Spielräume nutzen.

Recht Bundesweit
30.06.2026
Ein stark vergrößerter Ausschnitt eines offiziellen Formulars zeigt die Felder „Bauantrag“ und „Antrag auf Vorbescheid“ sowie Textpassagen zu einem vereinfachten Genehmigungsverfahren nach der Bauordnung, ein weißer Kugelschreiber liegt schräg auf dem Papier und weist auf den auszufüllenden Bereich, wodurch das Bild administrative Abläufe rund um Planen und Bauen sichtbar macht und für die formalen, rechtlichen Rahmenbedingungen steht, die Baukultur und bauliche Umsetzung begleiten.

Bauvoranfrage: Wie die Niedersächsische Bauordnung Klarheit schafft

Welche Fragen klärt eine Bauvoranfrage, wer darf sie stellen und wann ist sie sinnvoll? Dipl.-Ing. Kerstin Unger, Sachbearbeiterin der Bauaufsicht Bückeburg, gibt dazu praxisnahe Orientierung.

Recht Niedersachsen
09.01.2026
Bild eines Euro-Geldscheines.

Wege zum Zusatzhonorar bei Bauzeitverlängerungen

Auch bei vertraglichen Regelungen auf eine konkrete bauablaufbezogene Dokumentation achten!

Recht Bundesweit
14.04.2026
Mann mit dunklem Hemd und beiger Hose steht vor einer Glasfront mit Blick auf Garten und Bäume.
Geschwungene Holzstruktur mit parallelen Linien, die eine organische, fließende Form bilden.
Freitreppe mit grasbedeckten Seitenflächen vor einem modernen, geschwungenen Gebäude mit weißer Fassade und dunklem Unterbau.
Blick über eine große, gepflasterte Fläche auf ein modernes Gebäude mit schrägen Stützen und Glasfassade, im Hintergrund Stadtgebäude und Bäume.

Neues Wissen,
smarte Projekte und
inspirierende Ideen

Entdecken Sie die Welt der Architektur – 
jetzt im exklusiven DAB Update!

Bitte gültige E-Mail-Adresse eingeben. Bestätigung der Datenschutzerklärung ist erforderlich.