Enteignen gegen die Wohnungskrise? Warum Berlin vor einer historischen Entscheidung steht
Die Initiative "Deutsche Wohnen & Co enteignen" nimmt die Aufschiebetaktik des Berliner Senats nicht länger hin – und legt ein fertiges Gesetz vor, das per Volksentscheid direkt in Kraft treten könnte.
In meinem studentischen Umfeld ist die Wohnungsfrage ein ständiger Schatten. Die eine rettet sich von einer Zwischenmiete zur nächsten, der anderen wird die Wohnung gekündigt. Ein sicheres und günstiges WG‑Zimmer fühlt sich wie ein Lottogewinn an. Was ich hier im Kleinen erlebe, ist längst ein strukturelles Problem der gesamten Stadt: Der Wohnungsmarkt in Berlin ist für viele unberechenbar geworden – unabhängig von Alter oder Einkommen. Es braucht Lösungen, die über das architektonische Schaffen und Luxus-Neubau hinausgehen.
Genau hier setzt die Initiative Deutsche Wohnen & Co enteignen (DWE) an. Ihr Vorschlag: große profitorientierte Wohnungskonzerne vergesellschaften und damit einen wesentlichen Teil des Wohnungsmarktes dem Gemeinwohl unterstellen. Was für viele radikal klingt, ist laut 57,6 % der Berliner der dringend notwendige Schritt, um die Wohnungskrise politisch anzugehen. So ergab es der 2021er Volksentscheid. Trotz der mehrheitlichen Zustimmung folgte erst mal große Ernüchterung: „Was wir dann erlebt haben, ist vier Jahre Demokratieverweigerung vonseiten des Senats“ sagt Louise Rudolf, Pressesprecherin von DWE, und erklärt dann, wie sich die Initiative jetzt die Handlungsfähigkeit zurückholen will.
Wohnungskrise – und was hat das mit Enteignen zu tun?
Die heutige Wohnungskrise ist das Ergebnis vieler Faktoren: starker Zuzug, steigende Baukosten – und die langfristigen Folgen von weit zurückliegenden politischen Entscheidungen. Um eine Verschuldung zu vermeiden, verkauften die Kommunen der Stadt Berlin in den 1990er-Jahren etwa eine Million Wohnungen an Private-Equity-Gesellschaften. Grund und Boden wurden zunehmend privatisiert. In Verbindung mit der Abschaffung der Wohngemeinnützigkeit im Jahr 1990 wurde dem freien Markt eine zentrale Rolle in der Wohnraumversorgung überlassen. Die Vorstellung, dass private Unternehmen effizienter und wirtschaftlicher arbeiten als der Staat, ist tief verankert und verfolgt uns bis heute. Doch Unternehmen wie die Deutsche Wohnen zielen im Kern nicht darauf ab, fairen Wohnraum bereitzustellen. Ihr Zweck ist Rendite. Die DWE will die neoliberale Hoffnung, der Markt werde die Wohnungskrise lösen, durch Instrumente der sozialen Marktwirtschaft ersetzen. „Es gibt kein Recht auf Profite, es gibt aber ein Recht auf Wohnraum“, bringt es Rudolf auf den Punkt.
Die Initiative nutzt den Begriff „Enteignen“ bewusst als polarisierenden Ausdruck der Wut vieler Betroffener – tatsächlich zielt ihr Vorschlag aber auf Vergesellschaftung: Wohnraum dem spekulativen Markt entziehen und dauerhaft gemeinwohlorientiert bewirtschaften. Artikel 15 Grundgesetz ermöglicht genau das:
Grund und Boden, Naturschätze und Produktionsmittel können zum Zwecke der Vergesellschaftung durch ein Gesetz [...] in Gemeineigentum überführt werden
Art. 15 GG
Die DWE schlägt vor, die Wohnungen an eine eigens hierfür gegründete, gemeinwohlorientierte Körperschaft des öffentlichen Rechts zu übertragen. Die Mieten sollen dann die Kosten der Entschädigung amortisieren. Damit das Wohnen jedoch günstig sein wird, also der Sinn und Zweck der Kampagne erreicht wird, müssen die Entschädigungen unter Marktwert liegen. Vergesellschaftung zum Gemeinwohl darf das theoretisch – umstritten ist ein so starker Eingriff in den Markt dennoch. Der Berliner Senat sprach sich gegen den erfolgreichen Volksentscheid aus, erst unter Giffey, dann auch unter Wegner. Um dem politischen Mandat zumindest symbolisch zu folgen, berief der Senat 2022 eine unabhängige Expertenkommission Vergesellschaftung ein. Zur Freude der DWE bestätigte diese, dass eine Vergesellschaftung großer Wohnungsunternehmen verfassungsrechtlich möglich, wirksam und verhältnismäßig ist. Der Senat sitzt diesen erhöhten Druck weiter aus.
Ein Gesetz per Volksentscheid – diesmal verbindlich
Der erste Volksentscheid war ein Beschluss – politisch bindend, aber rechtlich nicht verpflichtend. Die DWE reagiert nun proaktiv auf die Verzögerungen des Senats und legte kürzlich ein Gesetz zur Vergesellschaftung vor, erarbeitet mit der Kanzlei Geulen & Klinger und mit externen Gutachten geprüft. Rudolf hält fest: „Das, was wir mit diesem Gesetz geschaffen haben, ist ja historisch in dem Sinne, dass wir die Allerersten sind, die Artikel 15 des Grundgesetzes jemals anwenden.“
Wie in einem parlamentarischen Gesetzgebungsverfahren wird der Entwurf jetzt öffentlich diskutiert. „Wir wenden uns jetzt an Fachverbände, Verwaltung, Wissenschaft und auch demokratische Parteien natürlich, damit die uns Feedback geben“, kündigt die DWE-Pressesprecherin an. Wird das Gesetz zur Abstimmung zugelassen und erneut mehrheitlich beschlossen, tritt es sofort in Kraft. „Der Gesetzesvolksentscheid ersetzt den parlamentarischen Beschluss. Weitere Blockadestrategien sind dann nicht mehr möglich“, erklärt Rudolf. Das wäre ein politischer Paukenschlag.
Bedeutung für Berlin – und weit darüber hinaus
Was würde eine erfolgreiche Vergesellschaftung für Berlin bedeuten? DWE nennt drei Ziele beziehungsweise Spielräume, die sich ohne den Renditedruck auftun:
- Dauerhaft bezahlbare Mieten und sichere Wohnverhältnisse
- Demokratische Mitbestimmung der Mieterinnen und Mieter über ihr Zuhause
- Bewirtschaftung entlang ökologischer und klimapolitischer Ziele
Berlin wäre Vorreiter mit Strahlkraft: Andere Städte, in Deutschland wie international, beobachten das Projekt genau. Der Gesetzesvolksentscheid entscheidet nicht nur über Berliner Mietpreise, sondern über ein neues Grundverständnis von Stadt und Gemeinwohl und darüber, wem Städte in Zukunft gehören sollen. Berlin steht an einem historischen Punkt. Bürgerinnen und Bürger schauen nicht weiter zu, wie die Wohnungskrise weiter eskaliert. Sie schreiben selbst ein Gesetz und setzen dem Markt Grenzen. „Wir sind uns sicher, dass Vergesellschaftung das Wohnen in der Hauptstadt grundlegend transformieren wird – weg von Spekulationen, hin zu einem Ort des demokratischen und gemeinschaftlichen Zusammenlebens“, schließt Louise Rudolf abschließend fest.
Jetzt ist der Moment, das Gesetz zu lesen und der DWE fachliche Expertise zukommen zu lassen. Auch Architektur und Stadtplanung können und sollten dazu beitragen, dass dieser Gesetzesvolksentscheid die Wohnkrise nachhaltig dämpfen und mehrheitlich beschlossen werden wird.
Disclaimer
Diese Kolumne enthält persönliche Meinungen und kritische Einschätzungen der Autorin/des Autors. Sie stellen keine offizielle Stellungnahme dar und entsprechen nicht notwendigerweise der Auffassung der Vertreterinnen und Vertreter der Kammern.